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   BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71   

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BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71 (https://dejure.org/1973,164)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1973 - II C 7.71 (https://dejure.org/1973,164)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1973 - II C 7.71 (https://dejure.org/1973,164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 79
  • NJW 1973, 1242
  • NJW 1973, 1817 (Ls.)
  • MDR 1973, 958
  • DVBl 1973, 570
  • JZ 1972, 25
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Er hat hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [72, 73]; 7, 198 [208]; 10, 59 [80]; 28, 175 [185 ff.]; 28, 191 [202]) ausgeführt, daß mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte - zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehört, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen - imstande sind, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und daß die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen lassen, daß für den konkreten Fall ermittelt wird, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht hat.
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Er hat hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [72, 73]; 7, 198 [208]; 10, 59 [80]; 28, 175 [185 ff.]; 28, 191 [202]) ausgeführt, daß mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte - zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehört, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen - imstande sind, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und daß die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen lassen, daß für den konkreten Fall ermittelt wird, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht hat.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Er hat hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [72, 73]; 7, 198 [208]; 10, 59 [80]; 28, 175 [185 ff.]; 28, 191 [202]) ausgeführt, daß mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte - zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehört, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen - imstande sind, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und daß die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen lassen, daß für den konkreten Fall ermittelt wird, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht hat.
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Er hat hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [72, 73]; 7, 198 [208]; 10, 59 [80]; 28, 175 [185 ff.]; 28, 191 [202]) ausgeführt, daß mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte - zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehört, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen - imstande sind, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und daß die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen lassen, daß für den konkreten Fall ermittelt wird, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht hat.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Die Verfassungsnorm, der im Einzelfall das geringere Gewicht beizumessen ist, darf - allerdings unter Wahrung mindestens ihres Grundwertgehalts - jeweils zurückgedrängt werden (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83, 244, 345/69 - [DÖV 1970, 708]).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Er hat hierzu unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [72, 73]; 7, 198 [208]; 10, 59 [80]; 28, 175 [185 ff.]; 28, 191 [202]) ausgeführt, daß mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte - zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehört, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen - imstande sind, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und daß die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen lassen, daß für den konkreten Fall ermittelt wird, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht hat.
  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Der Senat hat sich schon wiederholt zu dem Spannungsverhältnis geäußert, das im Einzelfall zwischen den Grundrechten des Beamten einerseits und dessen beamtenrechtlichen Pflichten andererseits bestehen kann (BVerwGE 14, 21 [24, 25]; 25, 210 [220]; 30, 29 [31]; 37, 265 [268]).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Da der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 18. Juni 1969 eine ausreichende Begründung enthält, ist der vom Kläger geltend gemachte Begründungsmangel des - ursprünglichen - Bescheides vom 7. Mai 1968, falls er überhaupt vorlag, jedenfalls nachträglich geheilt worden (vgl. hierzu BVerwGE 22, 215 [217 f.]).
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Der Senat hat sich schon wiederholt zu dem Spannungsverhältnis geäußert, das im Einzelfall zwischen den Grundrechten des Beamten einerseits und dessen beamtenrechtlichen Pflichten andererseits bestehen kann (BVerwGE 14, 21 [24, 25]; 25, 210 [220]; 30, 29 [31]; 37, 265 [268]).
  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71
    Der Senat hat sich schon wiederholt zu dem Spannungsverhältnis geäußert, das im Einzelfall zwischen den Grundrechten des Beamten einerseits und dessen beamtenrechtlichen Pflichten andererseits bestehen kann (BVerwGE 14, 21 [24, 25]; 25, 210 [220]; 30, 29 [31]; 37, 265 [268]).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Die Institution des Berufsbeamtentums bildet den Rechtfertigungsgrund dafür, daß der Beamte in Genuß und Ausübung bestimmter, ihm zustehender Grundrechte eingeschränkt werden kann, soweit sich das aus den ihm obliegenden Beamtenpflichten ergibt (vgl. auch BVerwGE 30, 29 [31]; 42, 79 [82]).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Das Landgericht schloss sich damit ausdrücklich einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an (vgl. BayObLG, JZ 1972, S. 25), mit der es sich kritisch auseinandersetzte.
  • LG Kiel, 03.03.2006 - V Ns 18/06

    Nachbar-Fall - Betrug; Bereicherungsabsicht; Bestellung von Waren und Leistungen

    Das hängt von dem Wertverhältnis ab, in dem die versprochene und die gewährte Leistung zueinander stehen (vgl. RGSt 74, 129), im vorliegenden Fall also von dem Wert des jeweiligen Zahlungsanspruch des Lieferanten gegen den Angeklagten (vgl. BayObLG, JZ 1972, 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05

    Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. Mai 2006, a.a.O., m.w.N., Entscheidung vom 19. Oktober 1971, a.a.O., Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 -, BVerfGE 35, 202 ff, BVerwG, Urteil vom 15. März 1973 - II C 7.71 -, BVerwGE 42, 79, Schnellenbach a.a.O., Rdnr. 211.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1973 a.a.O., Schnellenbach a.a.O., Rdnr. 211.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1999 - 1 D 104/97 -, BVerwGE 113, 361 und vom 15. März 1973, a.a.O..

  • BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78

    Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertgehaltes zurücktreten (so z.B. BVerwGE 47, 330 [353] mit Hinweis u.a. BVerfGE 28, 243 [261]; ferner BVerwGE 42, 79 [82/83] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11

    Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - allerdings unter dem Gesichtspunkt der Regelung in § 16 HUrlVO zu der im Ermessen des Dienstherrn stehenden Dienstbefreiung aus "besonderen Anlässen" und damit nicht direkt zu der in § 106 Abs. 4 HBG als Anspruch ausgeformten Dienstbefreiung wegen ehrenamtlicher gewerkschaftlicher Tätigkeit - bereits im Urteil vom 15. März 1973 (- II C 7.71 -, juris, Rn. 28) unter Hinweis auf seine Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts zu dem Spannungsverhältnis, das im Einzelfall zwischen den Grundrechten des Beamten einerseits und dessen beamtenrechtlichen Pflichten andererseits bestehen kann, ausgeführt, dass mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte, zu denen auch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Gebot gehöre, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen, imstande seien, die Grundrechte der Beamten einzuschränken, und dass die in diesem rechtlichen Zusammenhang auftretenden Konflikte sich nur dadurch lösen ließen, dass für den konkreten Fall ermittelt werde, welche Verfassungsbestimmung das höhere Gewicht habe.
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit

    Dies stellt im Sinne des § 7 SUrlV einen - der Erteilung des Sonderurlaubs entgegenstehenden - dienstlichen Grund auch insoweit dar, als die einer Dienstbefreiung des Klägers hinderlichen Umstände ihre Ursache nicht allein in besonderen tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles, sondern sich auch in der auf den Dienstposten des Klägers auswirkenden knappen Personaldecke der Beklagten im allgemeinen hatten (vgl. hierzu auch BVerwGE 42, 79 ).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung

    Auch im Beamtenverhältnis beanspruchen die Grundrechte Geltung, wobei der Pflichtenkreis des Beamten gemäß Art. 33 Abs. 5 GG dessen rechtliche Möglichkeit begrenzt, von Grundrechten Gebrauch zu machen, soweit Aufgabe und Zweck des öffentlichen Amts dies erfordern (vgl. BVerfGE 39, 334 ; vgl. auch BVerfG, Entsch. v. 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282-340 = NJW 2003, 3111-3118; BVerwGE 56, 227 ; Plog/Wiedow u.a., BBG, Kommentar, § 2 Rdnr. 12 ff.; BVerwGE 30, 29 (31); 42, 79 (82); BVerwG, Entsch.
  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen

    Im Rahmen seiner Ermessensentscheidung steht es ihm frei, sonstige dienstliche Gründe, die gegen eine Freistellung des Beamten vom Dienst sprechen, zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 15. März 1973 -- II C 7.71 --, BVerwGE 42, 79).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 B 29.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Tragepflicht

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertgehaltes zurücktreten (so z.B. BVerwGE 47, 330 [353] mit Hinweis u.a. BVerfGE 28, 243 [261]; ferner BVerwGE 42, 79 [82/83] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 2 C 74.81

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Religionsgesellschaft - Johannische Kirche

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 30.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstpflicht zum

  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 B 33.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Pflicht zur

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1992 - 5 L 2637/91

    Widerrufbarkeit; Sonderurlaub; Verbandsoberamtsrat; Kreisverwaltungsoberrat;

  • OVG Berlin, 27.03.1985 - 4 S 120.84
  • VG München, 22.05.1980 - M 179 XI 77

    Erlaubnisvorbehalt der höheren Naturschutzbehörde hinsichtlich des Anpflanzens

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