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   LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81   

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https://dejure.org/1982,5649
LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81 (https://dejure.org/1982,5649)
LG Tübingen, Entscheidung vom 22.02.1982 - 3 O 338/81 (https://dejure.org/1982,5649)
LG Tübingen, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - 3 O 338/81 (https://dejure.org/1982,5649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ein in einem anhängigen aber nicht rechtshängigen Verfahren erlassenes Urteil ist wirkungslos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 676
  • JZ 1982, 474
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz

    Ein trotz fehlender Rechtshängigkeit erlassenes Urteil ist jedoch wirkungslos (BayObLG NJW-RR 2000, 671 f.; LAG Frankfurt BB 1982, 1924 f.; LG Tübingen JZ 1982, 474 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. Rdn. 18 vor § 300; Musielak/Musielak, ZPO 4. Aufl. § 300 Rdn. 5).
  • AG Brandenburg, 27.09.2021 - 31 C 159/21

    Vollstreckungsbescheid nicht in "gesetzlicher Weise" ergangen: Kostentragung nach

    Aufgrund der erfolgten Klagerücknahme ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; der ergangene Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 05.02.2021 zu der Geschäftsnummer: 21-5459950-0-3 ist durch die Klagerücknahme somit wirkungslos geworden, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung - wie hier von dem Beklagten extra beantragt - noch bedarf ( Reichsgericht , Urteil vom 04.04.1894, Az.: V 330/93, u.a. in: RGZ Band 33, Seite 394 ff.; OLG Hamburg , Beschluss vom 30.03.1979, Az.: 11 W 12/79, u.a. in: NJW 1979, Seiten 1464 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 23.05.1991, Az.: 5 O 149/89, u.a. in: MDR 1991, Seite 1089; LG Tübingen , Beschluss vom 22.02.1982, Az.: 3 O 338/81, u.a. in: MDR 1982, Seite 676; LG Itzehoe , Beschluss vom 07.09.1993, Az.: 4 S 124/93, u.a. in: NJW-RR 1994, Seite 1216 ).

    Die Wirkungslosigkeit des Vollstreckungsbescheids muss nicht, darf aber durch deklaratorischen Beschluss des Gerichts ausgesprochen werden ( LG Tübingen , Beschluss vom 22.02.1982, Az.: 3 O 338/81, u.a. in: MDR 1982, Seite 676; Greger , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 269 ZPO, Rn. 17 ).

    Die Wirkungslosigkeit des Vollstreckungsbescheids ist daher nunmehr von dem erkennenden Gericht durch Beschluss festzustellen gewesen ( LG Tübingen , Beschluss vom 22.02.1982, Az.: 3 O 338/81, u.a. in: MDR 1982, Seite 676 ).

  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Soweit der Beklagte zu 2. nie Partei des Rechtsstreits geworden, aber dennoch verurteilt worden ist, handelt es sich für ihn um ein nichtiges Urteil (BGH NJW-RR 2006, 565, 566; BayObLG NJW-RR 2000, 671; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; HessLAG BB 1982, 1924; LG Tübingen JZ 1982, 474; …
  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

    Der vorliegende Fall ist nicht zu vergleichen mit dem Erlass eines Urteils nach Beseitigung der Anhängigkeit eines Verfahrens aufgrund wirksamer Klagerücknahme (so aber LG Tübingen JZ 82, 474), sondern dadurch gekennzeichnet, dass in einem aufgrund der Klageeinreichung anhängigen Verfahren die Befugnis des Gerichtes bestand, dieses Verfahren auch zu betreiben und dass ein Anspruch des Klägers unverändert geltend gemacht war, im Wege eines Urteils eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Wirkungslosigkeit einer gerichtlichen Entscheidung anzunehmen ist, wenn die ausgesprochene Rechtsfolge gesetzlich unzulässig ist (so LG Tübingen JZ 1982, 474; AmtsG Lübeck Rpfleger 1982, 109; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 300 Übersicht. 3 Cc).
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