Rechtsprechung
LG Stuttgart, 07.05.2002 - 2 T 309/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- JurBüro 2003, 156
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …
- LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten …
Es entspricht insofern der gefestigten Rechtsprechung, dass der an sich Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des pfändbaren Betrages gem. § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner diesem tatsächlich keinen Unterhalt leistet (LG Chemnitz, Beschluss vom 03.05.2004, 3 T 1678/07; LG Dresden, Beschluss vom 09.05.2007, 2 T 0373/07; LG Deggendorf, Beschluss vom 13.03.2001, 1 T 22/01; LG Bochum, Beschluss vom 17.09.2003, 7 a T 240/03; LG Essen, Beschluss vom 19.09.2011, 11 T 260/01; LG Ravensburg, Beschluss vom 02.02.2000, 4 T 402/09; LG Göttingen, Beschluss vom 08.01.1999, 5 T 261/98; LG Augsburg, Beschluss vom 22.05.1998, 5 T 1511/98; LG Heilbronn, Beschluss vom 10.01.2001, 1 b T 471/00; LG Kassel, Beschluss vom 19.07.2004, 3 T 441/04; LG Stuttgart, Beschluss vom 07.05.2002, 2 T 309/01). - ArbG Kempten, 29.03.2012 - 5 Ca 12/12
Pfändbare Lohnansprüche
Die Ermittlung und Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Angehörigen des Schuldners muss in derartigen Fällen der Drittschuldner besorgen (ganz herrschende Meinung vgl. LG Stuttgart Beschluss vom 07.05.2002 - 2 T 309/01;… Stöber Forderungspfändung Rn. 1054a m.w.N.). - LG Chemnitz, 03.05.2004 - 3 T 1678/04
Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder bei der Pfändung und Überweisung …
Einer Unterhaltspflichtverletzung wird damit nicht Vorschub geleistet, weil der Pfändungsfreibetrag sofort ab dem Zeitpunkt zu erhöhen ist, ab dem der Schuldner seine Unterhaltspflichten wieder erfüllt (vgl. LG Stuttgart JurBüro 2003, 156). - AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12
Pfändung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Unterhaltsleistung …
Die Erinnerung ist zulässig, da die Gläubigerin lediglich eine Klarstellung der sich aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ergebenden Rechtsfolgen beansprucht und nicht den Fortfall eines Berechtigten im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO geltend macht (wie hier: LG Passau, Beschluss vom 07.11.2006 - 2 T 248/06; LG Stuttgart JurBüro 2003, 156/57 - zitiert nach juris).