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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.02.2008 - 631 Qs 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17271
LG Hamburg, 08.02.2008 - 631 Qs 2/08 (https://dejure.org/2008,17271)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2008 - 631 Qs 2/08 (https://dejure.org/2008,17271)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 631 Qs 2/08 (https://dejure.org/2008,17271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
    Terminsgebühr; Abgeltungsbereich

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Höhe der Terminsgebühr des Strafverteidigers für die Berufungshauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbilligkeit der Geltendmachung von die Grenze der angemessenen Gebühren überschreitenden Gebühren durch einen Verteidiger

  • Burhoff online

    Terminsgebühr; Abgeltungsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4126
    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des Vorbereitungsaufwands, Unbilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11

    Terminsgebühr, Bemessungskriterien

    LG Hamburg JurBüro 2008, 312 = AGS 2008, 343;.

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des LG Hamburg JurBüro 2008, 312 = AGS 2008, 343 (s.o.) eine Berufungshauptverhandlung mit einer Dauer von 35 Minuten sei - in Anbetracht anderweitiger zu berücksichtigender Umstände - nicht unterdurchschnittlich, da auch die vorbereitende Tätigkeit zu berücksichtigen sei, wird im vorliegenden Verfahren ebenfalls die Mittelgebühr für angemessen erachtet.

  • OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10

    Zur Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4106 ff. VV- RVG

    Die vom Bezirksrevisor angeführten Entscheidungen des LG Hamburg (AGS 2008, 343) und des OLG Koblenz (1 Ws 153/07) sind schon allein deshalb nicht einschlägig, weil sie sich auf die Gesetzeslage unter Geltung der BRAGO beziehen, wie es der Bezirksrevisor zutreffend bereits in seiner Stellungnahme vom 26.11.2010 festgestellt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2008 - 1 AR 9/08 Str   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31224
OLG Koblenz, 20.02.2008 - 1 AR 9/08 Str (https://dejure.org/2008,31224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2008 - 1 AR 9/08 Str (https://dejure.org/2008,31224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 1 AR 9/08 Str (https://dejure.org/2008,31224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bewilligung einer Pauschvergütung bei Wahrnehmung von zwei Terminen außerhalb der mündlichen Verhandlung und mittels eines Dolmetschers geführter Mandantengespräche

  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Voraussetzungen einer Pauschvergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 312
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Danach sind im Falle des Antragstellers mit den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG bereits 22 Stunden und 51 Minuten an Zeit vergütet, die er für die Tätigkeit in der Hauptverhandlung, die grundsätzlich deren Vor- und Nachbereitung ebenso umfasst wie das Stellen von Beweisanträgen und das Führen hierzu notwendiger Gespräche (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. August 2000 - 1 Ws 152/00 -, 29. Juni 2006 - 1 AR 16/06 - und 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 -), nicht aufwenden musste.

    Zwar ist die Pauschgebühr der Höhe nach nicht beschränkt und darf grundsätzlich auch die gesetzlichen Rahmenhöchstgebühren des Vergütungsverzeichnisses überschreiten, allerdings hat die Höchstgebühr eines Wahlanwalts in der Vergangenheit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze gebildet (vgl. OLG Bremen, JurBüro 1981, 1193; OLG Koblenz, Rpfleger 1992, 268; OLG Düsseldorf AnwBl. 1982, 265; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2007 - 1 AR 10/06 -, vom 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 - und vom 20. Mai 2010 - 1 AR 23/08 -).

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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 28.02.2008 - 2010 Js 47958/07.34 OWi, 2010 Js 47958/07 - 34 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28351
AG Koblenz, 28.02.2008 - 2010 Js 47958/07.34 OWi, 2010 Js 47958/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,28351)
AG Koblenz, Entscheidung vom 28.02.2008 - 2010 Js 47958/07.34 OWi, 2010 Js 47958/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,28351)
AG Koblenz, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 2010 Js 47958/07.34 OWi, 2010 Js 47958/07 - 34 OWi (https://dejure.org/2008,28351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    § 14 RVG
    Keine nachträgliche Gebührenkorrektur bei fehlerhafter Gebührberechnung

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer vom Verteidiger getroffenen Gebührenbestimmung; Möglichkeit einer nachträglichen Gebührenkorrektur bei fehlerhafter Gebührberechnung durch den Verteidiger; Rechtsnatur einer Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt

  • Burhoff online

    Keine nachträgliche Gebührenkorrektur bei fehlerhafter Gebührberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.07.1998 - 1 Ws 419/98
    Auszug aus AG Koblenz, 28.02.2008 - 2010 Js 47958/07
    Eine bloß fehlerhafte Berechnung berechtigt nicht zu einer Nachforderung (LG Koblenz B.v. 23.06.98 - 9 Qs 134/98 - / LG Koblenz B.v. 24.11.99 - 3 Qs 56/99 - /OLG Koblenz V.v., 06.07.98 - 1 Ws 419/98 -).
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