Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 07.02.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - I-10 W 163/10   

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OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - I-10 W 163/10 (https://dejure.org/2011,21778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2011 - I-10 W 163/10 (https://dejure.org/2011,21778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2011 - I-10 W 163/10 (https://dejure.org/2011,21778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Terminsgebühr vor einem Hinweisbeschluss bei telefonischer Verhandlung des Richters mit den Prozessbevollmächtigten der Parteien zwecks vergleichsweiser Streitbeilegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr bei telefonischer Verhandlung über vergleichsweise Beilegung eines Rechtsstreits durch den Richter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vergleich: Termingebühr auch bei telefonischer Verhandlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Richtertelefonat mit beiden Parteivertretern über Vergleich bewirkt Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 304
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2006 - II ZB 28/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs im schriftlichen Verfharen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 10 W 163/10
    Den Vergleich vorbereitende Besprechungen zwischen den Prozessbevollmächtigten finden auch dann statt, wenn diese ihre unterschiedlichen Vorstellungen über eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits dem Gericht mitteilen und dieses die Vorschläge und die Antworten hierauf an den jeweils anderen Anwalt weiterleitet (BGH v. 10.07.2006, II ZB 28/05, MDR 2007, 302).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    b) Diese Auffassung ist in anderen Teilen der Rechtsprechung und in der Literatur auf Kritik gestoßen (OLG Dresden NJW-RR 2008, 1667, 1668 ff.; OLG München AGS 2011, 213, 214; FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 5. April 2011 - 13 KO 13326/10 - juris Rn. 13 ff.; siehe auch LG Köln Beschluss vom 23. August 2010  28 O 522/07 - juris und OLG Düsseldorf JurBüro 2011, 304; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 19. Aufl. VV Vorbem. 3 Rn. 95 ff.; N. Schneider AGS 2010, 421 f.; derselbe NJW spezial 2009, 619 f.; Fölsch MDR 2008, 1 f.; Mayer/Kroiß/Mayer RVG 4. Aufl. Teil 3 Vorbem. 3 Rn. 59 f.; AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider 4. Aufl. VV Vorbem. 3 Rn. 137), wobei folgende Bedenken gegen die erstgenannte Auffassung vorgebracht werden:.

    So müsste der Rechtsanwalt, der im Berufungsverfahren die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG verdienen wolle, abwarten, bis sicher sei, dass das Berufungsgericht keine Entscheidung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 1 ZPO treffen werde (vgl. aber OLG Düsseldorf JurBüro 2011, 304 f., das eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG für - vor einem entsprechenden Hinweisbeschluss erfolgte - Besprechungen bewilligt hat).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 2 AS 2237/14

    Beschwerde gegen den aufgrund einer Erinnerung eines Rechtsanwalts ergangenen

    Der anders lautenden Auffassung des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 01.03.2011 zum Az. I-10 W 163/10 konnte schon deshalb nicht gefolgt werden, weil sich dieses Gericht für seine Entscheidung zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BGH beruft.
  • OLG Köln, 21.03.2012 - 17 W 46/12

    Erfallen der Terminsgebühr bei einvernehmlicher Beilegung eines Rechtsstreits

    Schon deswegen hat der Prozessbevollmächtigte der Klägerin im Verhältnis zur Beklagten zu 1) die Terminsgebühr verdient (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 01.03.2011 - 10 W 163/10 -, AGS 2010, 322 f. = JurBüro 2011, 304 f. für den Fall eines Telefongesprächs mit dem Berichterstatter vor Erlass eines Hinweisbeschlusses gem. § 522 Abs. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 07.02.2011 - 96 Qs 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23755
LG Hannover, 07.02.2011 - 96 Qs 19/11 (https://dejure.org/2011,23755)
LG Hannover, Entscheidung vom 07.02.2011 - 96 Qs 19/11 (https://dejure.org/2011,23755)
LG Hannover, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 96 Qs 19/11 (https://dejure.org/2011,23755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Festsetzung, Rahmengebühren, Berufungsverfahren

  • Burhoff online

    Festsetzung, Rahmengebühren, Berufungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung der unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten und der leicht überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit i.R.v. Gebühren

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten und der leicht überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit i.R.v. Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14
    Berücksichtigung der unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten und der leicht überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit i.R.v. Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 304
 
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