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   KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,10431
KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10431)
KG, Entscheidung vom 11.09.2006 - 20 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10431)
KG, Entscheidung vom 11. September 2006 - 20 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines selbstständigen Beweisverfahrens in einem Arzthaftungsprozess; Medizinischer Sorgfaltsmaßstab als Gegenstand der Beweiserhebung ; Unterscheidung zwischen Behandlungsfehler und dessen unmittelbarer Ursache als Gegenstand des Beweisverfahrens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06
    Ob die Ursache durch einen Fehler der behandelnden Ärzte gesetzt wurde oder diese hätten anders handeln müssen, mag sich häufig mittelbar daraus ergeben (vgl. auch BGH NJW 2003, 1741 f.), ist aber als Wertung zum Verschulden von der Ursächlichkeit zu trennen (vgl. Huber in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 485 Rn. 12; a.A. Stegers in Stegers u.a., Der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 820, 829) und auch der Bundesgerichtshof (a.a.O.) hat nicht etwa die vom Tatbestand des § 485 Abs. 2 ZPO losgelöste, grenzenlose Beweiserhebung in Arzthaftungsfällen vorgegeben, sondern darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Fragen des Verschuldens des Arztes und der Kausalität der Verletzung für den geltend gemachten Schaden damit noch nicht geklärt sind.

    Auch in Arzthaftungsstreitigkeiten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 1741 f.) grundsätzlich die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren nicht schon mit Rücksicht auf die o.g. Beschränkungen der Beweiserhebung oder der hier nicht zu leistenden Aufklärungsarbeit des Gerichts mangels rechtlichen Interesses abzulehnen.

    Ansonsten würde auch dies einer Beweiserhebung nicht grundsätzlich entgegenstehen (vgl. BGH NJW 2003, 1741 [1742]: "Hiergegen spricht auch nicht zwingend, dass dem Gutachten unter Umständen ein geringer Beweiswert zukommen kann, weil der Antragsteller ohne Hilfe durch das Gericht die Beweisfragen vorgibt oder wesentliche Unterlagen fehlen, zumal der Antragsteller in der Regel anwaltlich vertreten sein wird."), auch wenn dann das Beweisergebnis eher allgemein ausfallen würde und jedenfalls in einem nachfolgenden Prozess weitgehend unbrauchbar wäre.

  • OLG Oldenburg, 09.09.2005 - 1 W 68/05

    Neufassung eines Beweisbeschlusses in einem selbstständigen

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06
    Gemäß § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich, dass ein gegenwärtiger Zustand des Antragstellers festzustellen ist (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 485 Rn. 9; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO, § 485 Rn. 13; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 485 Rn. 16; Reichhold in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 485 Rn. 6; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage [2004], 13. Teil Rn. 46; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 27; KG KG-Report 1994, 130; OLG Oldenburg MDR 1995, 746; OLG Oldenburg mit Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 68/05 - BeckRS 2006, 00697: "wohl zwischenzeitlich gesicherte Rechtsprechung"; a.A. Hartmann in: Baumbach u.a., ZPO, 64. Aufl., § 485 Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 06.06.1994 - 5 W 57/94

    Selbständiges Beweisverfahren; Feststellung vergangener Zusände; Feststellung

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06
    Gemäß § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich, dass ein gegenwärtiger Zustand des Antragstellers festzustellen ist (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 485 Rn. 9; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO, § 485 Rn. 13; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 485 Rn. 16; Reichhold in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 485 Rn. 6; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage [2004], 13. Teil Rn. 46; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 27; KG KG-Report 1994, 130; OLG Oldenburg MDR 1995, 746; OLG Oldenburg mit Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 68/05 - BeckRS 2006, 00697: "wohl zwischenzeitlich gesicherte Rechtsprechung"; a.A. Hartmann in: Baumbach u.a., ZPO, 64. Aufl., § 485 Rn. 10).
  • KG, 02.06.2005 - 20 U 186/04

    Keine Rechtsnachfolge der Humboldt Universität auf Grund des Gesetzes zur

    Auszug aus KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06
    Das gegen die Passivlegitimation der Antragsgegnerin zu 1. angedeutete Bedenken nimmt auf die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 2. Juni 2005 - 20 U 186/04 - zur Auslegung des § 2 des Gesetzes zur Errichtung der Gliederkörperschaft "Cnnn - Unnnnnnnnn Bnnn" vom 27. Mai 2003 (= Art. 1 des Vorschaltgesetzes vom 27. Mai 2003, GVBl. S. 185) Bezug, wonach die Haftung des Landes Berlin nicht auf den neu gegründeten Rechtsträger übergegangen ist.
  • OLG Nürnberg, 29.05.2008 - 5 W 506/08

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen bezüglich einer fehlerhaft

    Der Senat versteht das allseits zitierte Urteil des BGH in diesem Punkt anders als das Kammergericht (KGR 2007, 539), auf welches sich das Erstgericht beruft.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Die gegenteilige Auffassung (KG OLGR 2007, S. 539, 540. Oberlandesgericht Naumburg, OLGR 2006, S. 255, 255 f.. Musielak-Huber, ZPO, 6.A., § 485 Rdnr. 14) überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Allerdings vertreten einige Oberlandesgerichte unter Berufung auf die oben zitierte Begründung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, die Rechtsfrage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, könne nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein (KG, KGR 2007, 539; OLG München, Beschl. v. 3. Juni 2005, 1 W 1482/05, Juris Tz. 7; OLG Naumburg, OLGR 2006, 255).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Allerdings vertreten einige Oberlandesgerichte unter Berufung auf die oben zitierte Begründung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, die Rechtsfrage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, könne nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein (KG, KGR 2007, 539; OLG München, Beschl. v. 3. Juni 2005, 1 W 1482/05, Juris Tz. 7; OLG Naumburg, OLGR 2006, 255).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2023 - 5 W 29/22

    Unrechtmäßige Zurückweisung einer Beweiserhebung durch einen Sachverständigen

    So reicht insbesondere die Möglichkeit aus, dass der Antragsteller nach einem negativen Ausgang der Begutachtung von einer Klageerhebung absieht (KG, Beschluss vom 11. September 2006 - 20 W 35/06 -, Rn. 9, juris).
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