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   KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08   

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https://dejure.org/2008,7763
KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08 (https://dejure.org/2008,7763)
KG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 1 W 48/08 (https://dejure.org/2008,7763)
KG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 1 W 48/08 (https://dejure.org/2008,7763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer richterlichen Entscheidung für den Fall einer durch die Ausländerbehörde geplanten zwangsweisen Vorführung eines Ausländers vor dessen Auslandsvertretung; Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung einer Freiheitsentziehung zur Durchsetzung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 82 Abs. 4; BPolG § 40 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2; FEVG § 5 Abs. 1; FEVG § 11
    D (A), Freiheitsentziehung, Auslandsvertretung, persönliches Erscheinen, Zwangsvorführung, Verwaltungsvollstreckung, Richtervorbehalt, Rechtsgrundlage, einstweilige Anordnung, Gefahr im Verzug, Anhörung

  • Judicialis

    AufenthG § 82 Abs. 4 S. 3; ; BPolG § 40; ; FEVG § 5; ; FEVG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterliche Entscheidung als Voraussetzung für die zwangsweise Vorführung eines Ausländers bei einer Auslandsvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Auszug aus KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
    Die Freiheitsentziehung setzt somit grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, Juris, Rdn. 25, mit Anmerkung von Lorbacher, FGPrax 2007, 39; Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04, bei Melchior, Abschiebehaft, Internetkommentar).

    Im Übrigen wäre eine Gefahr im Verzuge allerdings auch nicht damit zu begründen, dass die Behörde den Antrag erst unmittelbar vor dem Termin stellt, wenn dieser längere Zeit vorher feststeht (BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04; Juris, Rdn. 26).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
    Die Freiheitsentziehung setzt somit grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, Juris, Rdn. 25, mit Anmerkung von Lorbacher, FGPrax 2007, 39; Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04, bei Melchior, Abschiebehaft, Internetkommentar).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche

    Auszug aus KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
    Die Freiheitsentziehung setzt somit grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, Juris, Rdn. 25, mit Anmerkung von Lorbacher, FGPrax 2007, 39; Beschluss vom 1. April 2008 - 2 BvR 1925/04, bei Melchior, Abschiebehaft, Internetkommentar).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

    Auszug aus KG, 23.04.2008 - 1 W 48/08
    Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts (OVG Münster, Beschluss vom 28. November 2006 - 10 B 1789/06 -, Juris, Rdn. 9; BayObLG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3Z BR 1/01 -, Juris, Rdn. 23).
  • KG, 30.09.2008 - 1 W 225/07

    Ausländerrecht: Zwangsweise Vorführung eines Ausländers vor dessen

    Das Amtsgericht hat die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nicht beachtet, unter denen eine einstweilige Freiheitsentziehung angeordnet werden darf (vgl. zum folgenden bereits Senat, Beschluss vom 23. April 2008 - 1 W 48/08 -, KGR 2008, 624).
  • KG, 18.11.2008 - 1 W 275/08

    Einstweilige Freiheitsentziehung: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen

    Deshalb kann Gefahr im Verzug auch nicht allein damit begründet werden, dem Betroffenen werde durch die Ladung der Haftantrag der Ausländerbehörde bekannt, so dass die Möglichkeit bestehe, er werde sich seiner Verhaftung entziehen; vielmehr bedarf es für eine solche Annahme konkreter Anhaltspunkte (Senat, Beschluss vom 23. April 2008 - 1 W 48/08 -, OLGReport 2008, 624).
  • OLG Celle, 18.12.2008 - 22 W 50/08

    D (A), Verfahrensrecht, Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Vorführung, Anhörung,

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber die vorherige Vorladung zum Termin über die mündliche Anhörung festgelegt, bevor das Gericht auf eine Vorführung des Betroffenen zurückgreifen kann (vgl. KG, BeckRS 2008 08822; Beschluss vom 30. September 2008, 1 W 225/07, bei juris; Beschluss vom 18. November 2008, 1 W 275/08, bei juris).
  • LG Rostock, 02.10.2008 - 4 T 167/08

    D (A), persönliches Erscheinen, Auslandsvertretung, Mitwirkungspflichten,

    Die Freiheitsentziehung setzt grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung voraus (vgl. Beschluss des KG Berlin v. 23.04.2008 - Az. 1 W 48/08, KGR Berlin 2008, 624 m.w.N.).
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