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   OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01   

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https://dejure.org/2003,12581
OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01 (https://dejure.org/2003,12581)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2003 - 13 LB 1450/01 (https://dejure.org/2003,12581)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 (https://dejure.org/2003,12581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Höhe der Vergnügungssteuer; Eingriff in die Berufsfreiheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG
    Automatenaufsteller; Berufsbild; Berufsfreiheit; Eingriff; Gaststätte; Geldspielgerät; Spielautomatensteuer; Steuerbelastung; Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 706
  • KStZ 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93

    Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Es sei von einer Gesamtbetrachtung aller Geräte eines Aufstellers auszugehen (BVerwG, Beschl. v. 22.3.1994 - 8 NB 3/93 -, NVwZ 1994, 902, 903).

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden worden, dass es den Beruf des Aufstellers von "Killerautomaten" nicht gibt (BVerwG, Beschl. v. 22.3.1994 - 8 NB 3/93 - NVwZ 1994, 902, 903).

  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 6. Dezember 2000 - II R 36/98 -, auf die sich der Kläger in seiner Berufungsbegründung bezogen habe, sei als zu weitgehend zu bezeichnen.
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89

    Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    In Zusammenhang mit der erhöhten Besteuerung sog. "Killerautomaten" habe das Bundesverwaltungsgericht die Annahme des Berufsbildes des "Aufstellers von Killerautomaten" abgelehnt (BVerwG, Beschl. v. 17.7.1989 - 8 NB 2/89 - ZKF 1990, 15, 16).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss v. 1.3.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573 ff) schließt die Begrenzung der kommunalen Besteuerungsgewalt auf die herkömmlichen kommunalen Steuern mit örtlich begrenztem Wirkungskreis und begrenzter Belastungsintensität nicht aus, dass der kommunale Satzungsgeber innerhalb dieses Rahmens die Ausgestaltung der Spielautomatensteuer verändert und fortentwickelt.
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl bzw. der Berufsausübungsfreiheit durch Besteuerung nur dann anzunehmen, wenn diese es unmöglich macht, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG, aaO, S. 575 u. H. auf BVerfGE 31, 8, 29; 38, 61, 85 f.).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl bzw. der Berufsausübungsfreiheit durch Besteuerung nur dann anzunehmen, wenn diese es unmöglich macht, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG, aaO, S. 575 u. H. auf BVerfGE 31, 8, 29; 38, 61, 85 f.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01
    Die hier in Rede stehende Automatensteuer habe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer, weil sie letztlich vom Verbraucher getragen werde (BVerwG, Urt. vom 22.12.1999, NVwZ 2000, 933 u. 936).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

    A.A. möglicherweise Nds. OVG, Beschluss vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 -, KStZ 2003, 215 (217), wonach wohl dann, wenn ein Unternehmer sich in nicht atypischer , besonders spezialisierter Weise betätigt, "die konkrete betriebliche Situation" für den Berufsbegriff von Bedeutung sein soll; vgl. dazu, dass es den Beruf des "Killerautomatenaufstellers" nicht gibt, BVerwG, Beschluss vom 17.Juli 1989 - 8 NB 2/89 -, NVwZ 1989, 1176.
  • VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03

    Rechtmäßigkeit einer satzungsmäßigen Regelung der Erhebung einer

    Dies entspricht der bisher vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 -, NVwZ 1997, 573, und Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 -, in einem niedersächsischen Fall; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999, DVBl. 2000, 913; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.09.1997, NST-N 1997, 285, und Beschluss vom 30.04.2003 - 13 LB 1450/01 -, zitiert nach Beck-Online).

    Dies gilt für das Ziel, die Aufstellung von Spielautomaten insgesamt in bestimmtem Umfang einzudämmen, ebenso wie für eine konkrete Einschränkung der Aufstellung bestimmter Spielgeräte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.04.2003, a.a.O.).

    Dass diese lenkende Wirkung der Spielautomatensteuer überzogen werden kann, indem sie in der Weise erdrosselnde Wirkung hat, dass es dem Betreiber unmöglich gemacht wird, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen, verdeutlicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30.04.2003 (13 LB 1450/01, zitiert nach Juris und Beck-Online).

    Dass diese Unterschiede vorhanden sind, hat besonders deutlich in der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.04.2003 (a.a.O.) seinen Ausdruck gefunden, liegt aber nach Ansicht der Kammer ohnehin in der Natur der Sache.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank;

    Dies wäre eine markuntypische Spezialisierung (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.4.2003 - 13 LB 1450/01 - KStZ 2003, 215 = juris Rn. 32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität;

    Im Hinblick auf § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO werde der Beschluss des OVG Lüneburg vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 - benannt.

    Erst dann, wenn sich diese pauschale Besteuerung, wie auch das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 - ausgeführt hat, in Richtung auf eine erdrosselnde Wirkung hin bewegt, wird den unterschiedlichen Einspielergebnissen größere Bedeutung beizumessen sein.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 13 ME 526/04

    Geeignetheit des Einspielergebnisses als Grundlage für die Bemessung der

    Soweit sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Senats vom 30. April 2003 (13 LB 1450/01, KStZ 2003, 215) beruft, kann das schon deshalb nicht verfangen, weil dieser Entscheidung ein Sachverständigengutachten zugrunde lag, das die Wirtschaftlichkeit des Betriebes des betreffenden Klägers über mehrere Jahre betraf.
  • VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
    Denn die Betriebsergebnisse der Automatenaufsteller unterfallen dem Betriebs- und Steuergeheimnis (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 - NVwZ-RR 2003, 706).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04

    Erhebungsmethode; Gerätesteuer; Manipulationssicherheit; Pauschalierung;

    Im Übrigen kommt es in diesem Zusammenhang nicht lediglich auf ein einzelnes Gerät eines Automatenaufstellers an, sondern auf die objektive Ertragssituation der Automatenaufsteller überhaupt im Gebiet der Antragsgegnerin (vgl. Urt. vom 30.4.2003 - 13 LB 1540/01 - KStZ 2003, 215).
  • VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05

    Beweislast bei Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte.

    Selbst wenn die hier erfassten Zeiträume mit dem Veranlagungszeitraum zur Vergnügungssteuer vergleichbar wären und deshalb deren Betrachtung einen verlässlichen Rückschluss auf die Verteilung der Einspielergebnisse im Veranlagungszeitraum zuließe, so wären die Angaben der Unternehmer zu den Umsätzen aus ihren Geldspielautomaten für das Gericht aufgrund des Steuergeheimnisses dennoch nicht verfügbar (vgl. OVG Nieders., Beschl. v. 13.04.2003 - 13 LB 1450/01 -, NVwZ-RR 2003, 706) und im Übrigen auch unbrauchbar, das die Angaben gegenüber dem Finanzamt im Umsatzsteuerverfahren nicht die monatlichen Einspielergebnisse der einzelnen Geräte eines Unternehmers aufschlüsseln, sondern allein den Gesamtumsatz des Unternehmens bezeichnen.
  • VG Freiburg, 11.08.2006 - 1 K 927/06

    Vergnügungssteuer; Stückzahlmaßstab; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Das hat die Antragstellerin zwar behauptet, angesichts von ihr während über 2 Jahren gezahlter Vergnügungssteuern sowie wegen der gebotenen objektiven Betrachtung eines durchschnittlichen Betreibers im Gemeindegebiet gibt es für einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit derzeit jedoch keine genügenden Anhaltspunkte (vgl. allgemein BVerwG, Urt. v. 13.4.2005 - 10 C 5/04 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.4.2003 - 13 LB 1450/01 - NVwZ-RR 2003, 706).
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