Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1390
BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85 (https://dejure.org/1986,1390)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - KVR 2/85 (https://dejure.org/1986,1390)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - KVR 2/85 (https://dejure.org/1986,1390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 22, § 23a
    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Marktbeherrschungsbegriff - Einheitlicher Markt - Cash-und-Carry-Großhandel - Food-Artikel-Anbieter - Lebensmittelhandel - Vermutungsregelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1822
  • NJW-RR 1987, 932 (Ls.)
  • ZIP 1986, 939
  • MDR 1986, 1000
  • GRUR 1986, 743
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85
    Demgemäß sind die allgemeinen Rechtsgrundsätze zu berücksichtigen, die der erkennende Senat zu den früher eingeführten Vermutungstatbeständen des § 22 Abs. 3 GWB ausgesprochen hat (BGHZ 79, 62, 65 f.).
  • BGH, 24.02.1976 - KVR 3/75

    Zusatzrabattverweigerung als unbillige Behinderung durch sachlich nicht

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85
    Mit Beschluß vom 24. Februar 1976 (KVR 3/75, WuW/E 1429) und Urteil vom 18. September 1978 (KZR 17/77, WuW/E 1530) hat der erkennende Senat nur ausgesprochen, daß Bedienungs- und Selbstbedienungsgroßhändler gleichartige Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB seien; zwischen ihnen bestehe Funktionsgleichheit.
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85
    Mit Beschluß vom 24. Februar 1976 (KVR 3/75, WuW/E 1429) und Urteil vom 18. September 1978 (KZR 17/77, WuW/E 1530) hat der erkennende Senat nur ausgesprochen, daß Bedienungs- und Selbstbedienungsgroßhändler gleichartige Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB seien; zwischen ihnen bestehe Funktionsgleichheit.
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Als "eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen" im Sinne des § 19 Abs. 2 GWB kann auch ein umfassendes Sortiment untereinander nicht austauschbarer Waren oder Leistungen angesehen werden, etwa das Sortiment im Lebensmitteleinzelhandel (BGH, Beschl. v. 11.3.1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231, 2234 - Metro-Kaufhof).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Ohne Belang ist es unter dem Gesichtspunkt des Begründungserfordernisses nach § 57 Abs. 1 Satz 1 GWB, ob die gegebene Begründung der Untersagungsverfügung tragfähig ist und ob die Untersagungsverfügung - wenn dies nicht der Fall ist - mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 11.3.1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231 f. - Metro/Kaufhof).
  • BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als

    Es hat darin einen Widerspruch zu der Senatsentscheidung "Kaufhof/Metro" (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231) gesehen, nach der auch die Einbeziehung der Teilsortimenter geboten sei, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stünden.

    Im Ausgangspunkt ist anerkannt, dass der sachlich relevante Markt ein Sortimentsmarkt sein kann; dies gilt namentlich für das Sortiment im Lebensmitteleinzelhandel, das als eine "bestimmte Art von Waren" im Sinne von § 18 Abs. 1 GWB (bzw. § 22 Abs. 1 GWB aF) angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231, juris-Rn. 27 - Kaufhof/Metro; Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 57 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Thomas in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 36 GWB Rn. 87 mwN).

  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 79, 62, 65 f. - Klöckner-Becorit; vgl. zum gleichgelagerten Problem bei § 23 a Abs. 1 Nr. 2 GWB: Senat, Beschl. v. 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231, 2237 - Metro/Kaufhof), daß die Vermutung des § 22 Abs. 3 Satz 1 GWB auch bei der Fusionskontrolle nach § 24 Abs. 1 GWB nur dann Anwendung findet, wenn das Gericht das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung weder auszuschließen noch zu bejahen vermag.
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 92/02

    Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Klageerhebung

    Sie verfasst auch Nebenverfahren, insbesondere die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (Bundespatentgericht GRUR 1986, 743; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. § 81 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02

    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

    Sie verfasst auch Nebenverfahren, insbesondere die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (Bundespatentgericht GRUR 1986, 743; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO. § 81 Rn. 14).

Redaktioneller Hinweis

  • Metro Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG/Kaufhof AG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht