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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER (https://dejure.org/2005,4094)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER (https://dejure.org/2005,4094)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - L 1 B 7/05 SO ER (https://dejure.org/2005,4094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme rückständiger Stromkosten und die erneute Belieferung mit Strom; Erweitertes oder entsprechendes Heranziehen des § 23 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) für Stromkosten; Gewährung von Leistungen nach § 34 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) neben ...

  • schuldnerberatung-sh.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bag-sb.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Energiekostenrückständen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Übernahme von Stromschulden durch die Sozialhilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05
    Dabei ist unerheblich, dass die Beigeladene zu 2) in der zivilrechtlichen Rechtsform einer GmbH organisiert ist, denn Träger öffentlicher Gewalt können sich ihren öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nicht durch eine sogenannte "Flucht in das Privatrecht" entziehen (BVerfG NJW. 1990, 1783; BGH NJW 2003, 1658; Müller, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 1997, 172; Schwintowski, NJW 1995, 1316; anderer Auffassung Hempel a.a.O. Rn. 176).
  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe ein solches Zurückbehaltungsrecht mit Urteil vom 03.07.1991 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 2645) anerkannt.
  • BVerfG, 30.09.1981 - 1 BvR 581/81

    Stromliefersperre - Zahlungsverzug - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 - L 1 B 7/05
    Dass das BVerfG 1981 in dem von der Beigeladenen zu 2) zitiertem Beschluss (NJW 1982, 1511) entschieden hat, dass es nicht Aufgabe der Energieversorger ist, für den Notbedarf bedürftiger Kunden zu sorgen, steht dem Vorgesagten nicht entgegen, denn durch die vom erkennenden Senat tenorierten Verpflichtungen wird von der Beigeladenen zu 2) im Ergebnis gerade keine kostenlose Belieferung der Antragsteller mit Strom verlangt.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - unangemessene Heizkosten -

    Eine drohende Stromsperre erfüllt grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Bereits in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 15a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) war anerkannt, dass eine unmittelbar drohende oder bereits erfolgte Sperrung der Energiezufuhr aufgrund Energiekostenrückständen als eine dem drohenden Verlust der Wohnung vergleichbare Notlage anzusehen ist, weil die Versorgung mit Energie nach den heutigen Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. April 1999 - 24 A 4785/97 - FEVS 51, 89; Hess. VGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 9 TG 1258/91 - FEVS 42, 265; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER; zu § 22 Abs. 5 SGB II vgl. Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn. 158; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl. § 22 Rn. 105).Solange die Untersagung des AG Lahr Bestand hat, ist die Klägerin aber nicht mit dem Verlust der Stromversorgung bedroht.
  • AG Brandenburg, 24.06.2009 - 34 C 106/08

    Arbeit & Soziales - Unverhältnismäßige Gasversorgungsunterbrechung - Hartz IV

    (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, RdE 2006, Seiten 28 ff. = GWF/Recht und Steuern 2006, Seiten 17 ff. = SozSich 2005, Seite 316 = IR 2005, Seiten 254 f.; LG Hannover, RdE 1999, Seite 80; AG Regensburg, RdE 1989, Seite 171).

    Die weitere Belieferung der Beklagten und ihrer 3 Kinder durch die Klägerin ist auch nicht wirtschaftlich unzumutbar, da die MAiA - bei der es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit einen zuverlässigen Schuldner handelt - gemäß § 23 Abs. 4 in Verbindung mit § 22 Abs. 4 SGB II in entsprechender Anwendung mit Zustimmung der Beklagten hätte zusagen können, dass die geforderten monatlichen Abschläge direkt an die Klägerin als Gasversorger gezahlt werden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, RdE 2006, Seiten 28 ff. = GWF/Recht und Steuern 2006, Seiten 17 ff. = SozSich 2005, Seite 316 = IR 2005, Seiten 254 f.).

  • SG Düsseldorf, 08.12.2005 - S 29 AS 157/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Mit Beschluss vom 02.12.2005 hat das Gericht die Beigeladene analog § 75 Abs. 2 SGG beigeladen und auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2005, AZ: L 1 B 7/05 SO ER, hingewiesen, nach dem ggf. gesellschaftrechtlicher Einfluss bei Energieversorgern geltend zu machen sei.

    Dieser Anspruch folgt aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrheit, dem grundrechtlichen Schutz der Wohnung und der Menschenwürde im Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 und 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 15.07.2005, AZ: L 1 B 7/05 SO ER; Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2005, AZ: S 35 SO 189/05 ER).

    Das Gericht weist darauf hin, dass es keineswegs die von den Energieversorgern bisher geübte Praxis, statt durch technische Einrichtungen den Verbrauch in "problematischen Fällen" zu kontrollieren, Energiekostenrückstände auflaufen zu lassen - in der Annahme, die Sozialverwaltung und damit der Steuerzahler werde sie tragen -, unterstützt (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 15.07.2005, AZ: L 1 B 7/05 SO ER).

  • SG Köln, 15.11.2005 - S 10 SO 24/05
    Aus diesem Grund kann sich der Antragsteller auch nicht selbst helfen, denn der Wechsel des Stromanbieters beansprucht etwa zwei Monate (LSG NRW Beschluss vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER).

    Der Weg, den das LSG NRW im Beschluss vom 15.07.2005 (L 1 B 7/05 SO ER) gewählt hat, den dortigen Antragsgegner zu verpflichten, einen Eilbeschluss der Gesellschafterversammlung des Stromversorgungsunternehmens mit bestimmtem Inhalt herbeizuführen, überzeugt nicht, denn er ist weniger effektiv als die Lösung über § 34 Abs. 1 SGB XII. Wie der vorliegende Fall exemplarisch zeigt, führt dies dazu, dass die Antragsgegnerin die schnelle, unbürokratische Lösung über eine Darlehensgewährung verweigert und zunächst Verhandlungen mit den Stadtwerken aufnimmt, bevor die Herbeiführung eines Eilbeschlusses überhaupt in Erwägung gezogen wird.

  • LSG Bayern, 16.01.2006 - L 7 B 518/05

    Gewährung eines Betrages zur Begleichung der Jahresabrechnung für Strom; Erlass

    In diesem Zusammenhang werde auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2005 (L 1 B 7/05 SO-ER) verwiesen.
  • SG Stade, 06.07.2009 - S 19 SO 59/09

    Schuldenübernahme durch den Sozialhilfeträger zur Sicherung der Unterkunft oder

    Im übrigen erscheint es rechtlich bedenklich, wenn Gebietskörperschaften, die zugleich Sozialhilfeträger und Allein- bzw Mitgesellschafter von Energieversorgungsunternehmen sind, Leistungsberechtigte in Notlagen auf die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen den Grundversorger verweisen, ohne selbst auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften der StromGVV durch den Energieversorger hinzuwirken (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 2005, Az.: L 1 B 7/05 SO ER, zit nach juris).
  • SG Düsseldorf, 13.10.2005 - S 35 SO 205/05

    Sozialhilfe

    Dabei kann es dahinstehen, ob der Antragsteller aus den gesetzlichen Vorschriften des SGB XII einen Anspruch auf Übernahme der Versorgungsrückstände hat, denn der Antragsteller hat jedenfalls ein grundsätzlich garantiertes Recht auf Energielieferungen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 1 B 7/05 SO ER, Beschluss vom 15.07.2005).
  • AG Wuppertal, 01.12.2005 - 30 C 458/05
    Das Gericht kann sich auch nicht der Rechtsansicht des Landessozialgerichts in der Entscheidung vom 15.Juli 2005 (Az: L 1 B 7/05) anschließen.
  • SG Düsseldorf, 03.11.2005 - S 29 SO 49/05

    Sozialhilfe

    Dieser Anspruch folgt aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrheit, dem grundrechtlichen Schutz der Wohnung und der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot, Artikel 2 Abs. 2 S. 1, 13 Abs. 1 und 1 Abs. 3 i. V. m. Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz (vgl. Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.07.2005, AZ: L 1 B 7/05 SO ER; Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2005, AZ: S 35 SO 189/05 ER).
  • SG Aachen, 16.09.2005 - S 20 SO 99/05

    Sozialhilfe

    Es kann dahinstehen, ob die Fa. FX1W GmbH im konkreten Fall der Antragsteller berechtigt ist, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben und eine Strom-/Gassperre zu verhängen, insbesondere ob diese Maßnahme vorliegend unverhältnismäßig ist (vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 15.07.2005 - L 1 B 7/05 SO ER).
  • SG Hannover, 24.04.2007 - S 45 AS 719/07
  • SG Düsseldorf, 24.10.2005 - S 29 SO 54/05

    Sozialhilfe

  • SG Hannover, 08.10.2007 - S 45 AS 1929/07
  • SG Hannover, 14.09.2007 - S 31 AS 1867/07
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