Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34753
LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19 B ER (https://dejure.org/2019,34753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2019 - L 1 KR 288/19 B ER (https://dejure.org/2019,34753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2019 - L 1 KR 288/19 B ER (https://dejure.org/2019,34753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,34753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Aktivrollstuhl mit Zusatzantrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 1/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Anspruch eines Versicherten auf mobile elektrisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19
    Der entscheidende Unterschied zwischen dem SGB V und dem SGB XI liegt darin, dass der Anspruch auf Hilfsmittelversorgung zum mittelbaren Behinderungsausgleich (§ 33 Abs. 1 S 1 SGB V) davon abhängt, dass der Versicherte das Hilfsmittel seiner Zweckbestimmung nach praktisch in jeder Art von Wohnung benötigt, während der Versorgungsanspruch nach § 40 SGB XI gerade an die konkreten individuellen Wohnverhältnisse des Pflegebedürftigen anknüpft (BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KR 1/14 R- Rdnr. 36).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Hilfsmittel, welche lediglich auf einen mittelbaren Ausgleich von Behinderungen zielen, nur zu gewähren, soweit sie der Befriedigung sogenannter Grundbedürfnisse dienen (BSG, Urt. v. 18. Mai 2011 - B 3 KR 10/10 R - juris-Rdnr 14 mit weit. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2008 - L 1 B 346/08

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Behandlungspflege als häusliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19
    Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache einzuschätzen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 23. Oktober 2008 - L 1 B 346/08 KR ER; Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 1 KR 368/10 B ER -, juris-Rdnr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - L 1 KR 368/10

    Bewilligung von Krankenversicherungsschutz durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2019 - L 1 KR 288/19
    Ganz allgemein ist ein Zuwarten umso eher unzumutbar, je größer die Erfolgschancen in der Sache einzuschätzen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluss vom 23. Oktober 2008 - L 1 B 346/08 KR ER; Beschluss vom 23. Dezember 2010 - L 1 KR 368/10 B ER -, juris-Rdnr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht