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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06   

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https://dejure.org/2010,23247
LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06 (https://dejure.org/2010,23247)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.09.2010 - L 10 KN 5/06 (https://dejure.org/2010,23247)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. September 2010 - L 10 KN 5/06 (https://dejure.org/2010,23247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6 vom 20.12.2000, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6 vom 20.12.2000, § 102 Abs 2 S 5 SGB 6
    Rente wegen voller Erwerbsminderung - konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit bei einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung oder einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - Analphabetismus, Akalkulie und Debilität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Benennung einer Verweisungstätigkeit bei schwerer spezifischer Leistungsbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Benennung einer Verweisungstätigkeit bei schwerer spezifischer Leistungsbehinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 4/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Nach dem Beschluss des Großen Senat des BSG vom 19. Dezember 1996 (GS 4/95, BSGE 80, 24) braucht einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld regelmäßig keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt zu werden, wenn der Versicherte zwar nicht mehr zu körperlich schweren, aber doch vollschichtig zu mittelschweren oder leichten Arbeiten in der Lage ist und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist.

    Sie kann dem Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 (aaO) nicht entnommen werden (in diesem Sinne auch BSG 27. März 2007 - B 13 R 63/06 R, Juris).

    Beim Kläger treten zu den körperlichen Einschränkungen die leichte Intelligenzminderung, das hirnorganische Syndrom in Verbindung mit einer kombinierten schwersten Lese-Rechtschreib-Schwäche und weitgehenden Akalkulie sowie die abhängige Persönlichkeitsstörung hinzu; sie bilden zusammen so ungewöhnliche und schwere Leistungshindernisse, dass nicht einmal ein Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für einfache Verrichtungen wie zB Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen sowie Bürohilfsarbeiten ohne konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit anzunehmen ist (vgl. die Aufzählung in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 19. Dezember 1996, aaO).

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Eine Verweisungstätigkeit ist daher in solchen Fällen zu benennen (vgl etwa BSG 23. August 2001 - B 13 RJ 13/01 R, Juris (Rn 21); BSG 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; st Rspr).

    Maßstab sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere die dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen (BSG 10. Dezember 2003, aaO).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Eine Verweisungstätigkeit ist daher in solchen Fällen zu benennen (vgl etwa BSG 23. August 2001 - B 13 RJ 13/01 R, Juris (Rn 21); BSG 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; st Rspr).

    Weitere, vom Kläger nicht erfüllbare Anforderungen sind - ohne dass es darauf noch ankommt - der Umgang mit Publikumsverkehr, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Lernverhalten, psychische und physische Belastbarkeit und ein gewisses sprachliches Ausdrucksvermögen (vgl BSG 23. August 2001 - B 13 RJ 13/01 R, Juris).

  • BSG, 21.04.1993 - 5 RJ 48/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Zulässige Befristung der Rente -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Berufsfördernde Maßnahmen kommen angesichts der Ergebnisse der Arbeitserprobung wohl nicht in Betracht und sind von der Beklagten auch nicht konkret angeboten worden (vgl hierzu BSG 21. April 1993 - 5 RJ 48/92 - in Juris).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Nach dem Beschluss des Großen Senat des BSG vom 19. Dezember 1996 (GS 4/95, BSGE 80, 24) braucht einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld regelmäßig keine konkrete Verweisungstätigkeit benannt zu werden, wenn der Versicherte zwar nicht mehr zu körperlich schweren, aber doch vollschichtig zu mittelschweren oder leichten Arbeiten in der Lage ist und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ungelernter Tätigkeiten verweisbar ist.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 63/06 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Flugbegleiterin - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Sie kann dem Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 (aaO) nicht entnommen werden (in diesem Sinne auch BSG 27. März 2007 - B 13 R 63/06 R, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Funktionsunfähigkeit der Gebrauchshand -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Dabei kann dahinstehen, ob damit das Besteigen von Leitern, Verkaufstätigkeiten und der Transport und die Verwahrung von (mitunter schweren) Objekten einhergehen (so LSG Baden-Württemberg 26. März 2010 - L 4 R 3765/08, Juris und 31. Oktober 2008 - L KNR 3903/07).
  • SG Dresden, 12.04.2010 - S 24 KN 289/09

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; teilweise Erwerbsminderung aufgrund

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.09.2010 - L 10 KN 5/06
    Eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes in diesem Sinne kann dabei je nach Anzahl, Ausmaß und Art der Leistungsbeschränkungen nach Auffassung des Senats nicht nur zu besorgen sein, wenn der Versicherte nur noch körperlich leichte Tätigkeiten zu verrichten in der Lage ist, sondern im Einzelfall auch bei verbliebener Leistungsfähigkeit etwa für körperlich mittelschwere Tätigkeit (aA SG Dresden 12. April 2010 - S 24 KN 289/09, Juris).
  • SG Nordhausen, 29.11.2018 - S 20 R 1954/17

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine Verweisungstätigkeit ist daher in solchen Fällen zu benennen (so. z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. September 2010 - L 10 KN 5/06 -, Rn. 78, juris).

    Maßstab sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere die dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen (so z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. September 2010 - L 10 KN 5/06 -, Rn. 77 - 78, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG).

  • SG Nordhausen, 18.01.2024 - S 20 R 1735/20
    Eine Verweisungstätigkeit ist daher in solchen Fällen zu benennen (so. z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. September 2010 - L 10 KN 5/06 -, Rn. 78, juris).

    Maßstab sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere die dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen (so z.B. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. September 2010 - L 10 KN 5/06 -, Rn. 77 - 78, juris unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG).

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