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   LSG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - L 10 R 1916/09   

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https://dejure.org/2009,79603
LSG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - L 10 R 1916/09 (https://dejure.org/2009,79603)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2009 - L 10 R 1916/09 (https://dejure.org/2009,79603)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2009 - L 10 R 1916/09 (https://dejure.org/2009,79603)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - L 10 R 1916/09
    Insoweit ist die Beklagte zu Recht auch chronologisch vorgegangen und hat die beiden ersten im Verlauf eines Jahres erfolgten Überschreitungen von der Rentenkürzung ausgenommen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R = SozR 4-2600 § 96a Nr. 9).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R

    Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - L 10 R 1916/09
    Nichts anderes kann dann für die Anrechnungsvorschrift des § 34 Abs. 2 SGB VI gelten, die den Rentenanspruch als solchen betrifft (BGB, Urteil vom 26.06.2008 - B 3 R 119/07 R = BSGE 101, 97).
  • SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 AS 4957/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Privatdarlehen -

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn er eindeutige Hinweise in Vordrucken, Merkblättern und mündlichen Belehrungen nicht beachtet (vgl. BSGE 44, 264, 273; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 2009, L 10 R 1916/09, JURIS Rn. 26 und Urteil vom 19. April 2007, L 7 AL 1443/05, JURIS Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 4202/11
    Schließlich stehe der rückwirkenden Aufhebung insoweit auch nicht entgegen, dass die Klägerin ihren eigenen Angaben nach den überzahlten Rentenbetrag verbraucht habe (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2009 - L 10 R 1916/09 -).

    Mit der gesetzlichen Formulierung, wonach "Anspruch" auf eine Rente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres "nur besteht", wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werde, sei klar zum Ausdruck gebracht, dass die Einhaltung der Verdienstgrenze unmittelbar den Rentenanspruch berühre und nicht nur die Höhe der Rentenzahlung bestimme (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 119/07 R -" LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2009 - L 10 R 1916/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 11 R 963/12

    Zusammentreffen von Einkommen und Altersrente - Überschreiten der

    Die Reduzierung des Rentenanspruchs und die Härte der Rückzahlung allein bedingen keine atypische Fallgestaltung, da sie in der gesetzlichen Systematik des § 34 SGB VI begründet sind (vgl LSG Berlin-Brandenburg 15.06.2011, L 3 R 434/10, juris; Bayerisches LSG 11.03.2010 aaO; LSG Baden-Württemberg 26.11.2009, L 10 R 1916/09, juris).
  • SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 AS 4619/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Abgrenzung

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn er eindeutige Hinweise in Vordrucken, Merkblättern und mündlichen Belehrungen nicht beachtet (vgl. BSGE 44, 264, 273; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 2009, L 10 R 1916/09, JURIS Rn. 26 und Urteil vom 19. April 2007, L 7 AL 1443/05, JURIS Rn. 28).
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