Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER   

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https://dejure.org/2009,2441
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,2441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,2441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,2441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als Kriterium für eine Ermessensausübung bei einer Anordnung der sorfortigen Vollziehung; Persönliche Eignung und fachliche Identität als Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).

    Dies gilt umso mehr, worauf der Beigeladene zu 8) zutreffend hinweist, als eventuelle Verwerfungen im Bedarfsplanungsrecht keinen ausreichenden Grund für eine restriktive Auslegung des Zulassungsrechts darstellen (hierzu BSG, Urteil vom 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R - und vom 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 - jeweils zum seinerzeitigen bedarfsplanungsrechtlichen Anrechnungsfaktor 1, 0; vgl. auch Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Kommentar zur Ärzte-ZV, 2008, § 16b Rdn. 31; Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER -).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Sachaufklärung des Beklagten offenkundig unzureichend gewesen wäre, er also z.B. allein aufgrund mündlicher Befragung der Beigeladenen zu 7) und 8) angenommen hätte, das Leistungsspektrum des Beigeladenen zu 7) betreffe schwerpunktmäßig den unfallchirurgischen Bereich (zu Angaben der Beteiligten vgl. auch Senat, Beschuss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Das folgt schon daraus, dass auch der Beklagte gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring a.a.O. § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) sowie das Klarstellungsinteresse des Bescheidadressaten (zutreffend: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, 2008, § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O. Rdn. 14).

    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt dieser Entscheidung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

    Deswegen ist die berufliche Eignung bezogen auf den zu besetzenden Vertragsarztsitz zu prüfen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung und bedarf keiner Vertiefung, dass sich mit zunehmenden Zeitablauf wesentliche Teile des Praxissubstrats (z.B. immaterielle Werte - "goodwill") verflüchtigen (vgl. auch BSG, Urteil vom 26.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGG ist maßgebend, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - L 4 B 269/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung des Berufungsausschusses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Das folgt schon daraus, dass auch der Beklagte gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring a.a.O. § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) sowie das Klarstellungsinteresse des Bescheidadressaten (zutreffend: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, 2008, § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O. Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09
    Das den Sofortvollzug tragenden öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (vgl. Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 103; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

  • BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98

    Gesonderte Feststellung nach Fristablauf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R

    Teilurteil - Prozeßstoff - Teilbarkeit - Zurückverweisung - Normenkontrolle -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1997 - L 11 Ka 85/97
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    cc) Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung der Auswahlkriterien, sondern es dürfen daneben auch nicht im Gesetz aufgeführte Gesichtspunkte bei der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden (so im Ergebnis bereits BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 10 RdNr 28; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 - Juris RdNr 58 = GesR 2006, 456 ff = MedR 2006, 616 ff = Breithaupt 2006, 904 ff, unter Bezugnahme auf LSG Berlin, MedR 1997, 518 ff; bestätigt durch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.6.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - Juris RdNr 36 = GesR 2010, 259 ff; ebenso SG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2006 - S 1 KA 240/06 - Juris RdNr 24 unter Bezugnahme auf LSG Baden-Württemberg, MedR 1997, 143; SG Berlin Urteil vom 28.7.2010 - S 79 KA 514/09 - Juris RdNr 22 = GesR 2011, 19 f; Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Februar 2013, § 103 RdNr 57; aA LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 5.5.2009 - L 5 KA 599/09 ER-B - Juris RdNr 36 = ZMGR 2009, 214 ff; differenzierend Bayerisches LSG Urteil vom 23.4.2008 - L 12 KA 443/07 - Juris RdNr 73 = Breithaupt 2008, 947 ff = MedR 2009, 491 ff: nur dann, wenn die gesetzlichen Kriterien eine Auswahlentscheidung nicht möglich machen; in diesem Sinne auch Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 16b RdNr 115; Hesral in Ehlers, Fortführung von Arztpraxen, 3. Aufl 2009, RdNr 391) .
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Wie sich aus den im Internet dazu veröffentlichten tragenden Gründen (https://www.g-ba.de/downloads/40-268-293/2007-01-18-Bedarf-Nr-7a-7b_TrG.pdf; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.6.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - GesR 2010, 259, Juris RdNr 46) ergibt, sollte mit dieser Regelung Änderungen in der Berufsordnung mit Auswirkung auf die Zuordnung zur Arztgruppe Rechnung getragen werden, indem zB einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (nach neuem Weiterbildungsrecht) die Möglichkeit eröffnet wird, die Praxis eines Facharztes für Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (nach altem Weiterbildungsrecht) fortzuführen, obwohl Chirurgen und Orthopäden gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 7 Bedarfsplanungs-RL-Ärzte bei der Feststellung des Versorgungsgrades unterschiedlichen Arztgruppen zugeordnet werden (vgl SG Berlin Urteil vom 19.12.2012 - S 71 KA 462/11 - Juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER -, 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - vgl. auch Düring a.a.O.).

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. auch Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 103).

    Die Gerichte sind indessen gehindert, eine fehlende oder unzulängliche Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - m.w.N.; Düring, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln (Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - m.w.N.).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG muss aber auch in einem solchen Fall die sofortige Vollziehung der Entscheidung möglich sein (Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER - Keller, a.a.O., m.w.N.).

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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14260
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,14260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,14260)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 2009 - L 11 B 6/09 KA ER (https://dejure.org/2009,14260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr von einem Fünf-Jahres-Zeitraum, sondern nur noch von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

    Ist eine Arztgruppe betroffen, für die keine Daten vorliegen, kann es in Betracht kommen, entweder auf die durchschnittliche Kostenquote aller Arztgruppen oder auf einen pauschal gegriffenen Kostensatz von z.B. 50 v.H. abzustellen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B -).

    Da die KBV in den Grunddaten für die vertragsärztliche Versorgung für 2007 keine Praxiskostenanteile veröffentlicht hat, ist es sachgerecht, auf die zeitnächst verfügbaren Daten zurückzugreifen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 -).

    Abzustellen ist allein auf die sich aus den Abrechnungsbescheiden ergebenden konkreten Umsatzvolumina (vgl. auch BSG vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B -: Umsätze des Vertragsarztes).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - L 10 B 39/06
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    In diesem Sinn hat der Senat bereits mehrfach - allerdings ohne nähere Begründung - entschieden (vgl. Beschluss vom 18.03.2008 - L 11 B 22/07 KA ER - Urteil vom 12.03.2008 - L 11 (10) KA 36/06 - vgl. auch Beschluss vom 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA -).

    Indessen sind steuerrechtliche Ansätze für die Streitwertbestimmung irrelevant (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA - und 23.04.2007 - L 10 B 1/07 KA -).

  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Ausgehend hiervon hat das BSG im Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - dargelegt, dass der Wert der Beschwer für die das Rechtsmittelverfahren zwecks Verteidigung ihres Bescheides betreibenden KV spiegelbildlich zur Beschwer des Klägers im Verfahren vor dem Sozialgericht und deshalb nach denselben Grundsätzen zu bestimmen ist.

    In Zulassungsangelegenheiten ist der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. BSG, Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B -).

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr von einem Fünf-Jahres-Zeitraum, sondern nur noch von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

    Sofern Daten des jeweiligen KV-Bezirks vorliegen, in welchem der betroffene Vertragsarzt tätig war bzw. tätig werden möchte, können auch diese Umsätze zu Grunde gelegt werden (BSG, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Anderes mag dann gelten, wenn eine befristete Teilnahmeform im Streit steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2009 - L 11 B 10/09 KA ER - und 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Ungeachtet dessen hat das Bundessozialgericht (BSG) hierzu im Hinblick auf Besonderheiten des Leistungserbringerrechts des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeführt (Beschluss vom 19.06.1992 - 6 RKa 40/93 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Dieser Wert ist vorliegend nicht maßgebend, denn der Beigeladene zu 8) will eine chirurgisch ausgerichtet Praxis übernehmen (hierzu Senat, Beschluss vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Anderes mag dann gelten, wenn eine befristete Teilnahmeform im Streit steht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.05.2009 - L 11 B 10/09 KA ER - und 27.05.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.03.2003 - L 10 B 2/03 KA -, 13.08.2003 - L 10 B 10/03 KA ER -, 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA -).
  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09
    Sie hält es dagegen nicht für zulässig, über eine gesonderte Wertfestsetzung die voneinander abweichenden Interessen der Prozeßbeteiligten zur Geltung zu bringen (vgl. BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S. 6).Ob § 13 Abs. 1 GKG für das Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit zwingend eine gesonderte, an den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten ausgerichtete Streitwertfestsetzung ausschließt, kann auf sich beruhen, denn die Vorschrift gilt für das sozialgerichtliche Verfahren nicht unmittelbar.
  • BSG, 25.09.2005 - B 6 KA 69/04 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03

    Aufschiebende Wirkung von Klagen eines Arztes gegen Rückforderungen nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - L 11 (10) KA 36/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - L 10 B 10/03
  • BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • LSG Bayern, 25.04.2005 - L 12 B 203/04
  • LSG Thüringen, 12.03.2004 - L 4 B 15/01
  • LSG Bayern, 09.12.2004 - L 12 B 202/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - L 11 KA 134/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Beigeladene zu 7) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Aachen vom 27.09.2011, mit dem nach Erledigung der Hauptsache durch Urteil vom 22.07.2011 der Streitwert auf 60.000,00 EUR festgesetzt wurde und verweist zur Begründung im Wesentlichen auf den Beschluss des Senats vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -.

    In dem von der Beigeladenen zu 7) zur Beschwerdebegründung angeführten Beschluss vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - hat der Senat in einem vergleichbaren Verfahren einer KA gegen den BA ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Etwas anderes mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschlüsse vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 80/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgebend für die Streitwertbestimmung nach § 52 Abs. 1 GKG sind grundsätzlich der Zeitfaktor und das wirtschaftliche Interesse (vgl. Senat, Beschluss vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hieraus folgt, dass in Fällen, in denen eine KV Klägerin oder Antragstellerin ist, deren wirtschaftliches Interesse - spiegelbildlich - durch das wirtschaftliche Interesse anderer Verfahrensbeteiligter bestimmt werden kann, wenn ein eigenes wirtschaftliches Interesse der KV weder ersichtlich ist noch vorgetragen wird (hierzu Senat, Beschluss vom 07.09.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -).
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