Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 29.03.2006 - L 11 KR 604/06   

Volltextveröffentlichungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen betrieblichen Altersversorgung für zivile Arbeitnehmer der amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland - Verfassungsmäßigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung

Verfahrensgang

  • SG Mannheim, 18.01.2006 - S 5 KR 1103/05
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2006 - L 11 KR 604/06



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 26/10 R  

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor

    2006 - L 11 KR 604/06 - juris RdNr 23) steht der Einbeziehung der in Höhe der Deckungsrückstellung gezahlten Abfindung in die beitragspflichtigen Einnahmen des Klägers nach § 229 Abs. 1 S 3 Regelung 2 SGB V nicht entgegen, dass die Auszahlung dieser Leistung nicht mit Eintritt des vertraglich vereinbarten Versicherungsfalls (Vollendung des 65. Lebensjahres, Tod vor Vollendung des 65. Lebensjahres), sondern bereits im September 2007 nach Erlöschen der Lebensversicherung infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit vor dem vereinbarten Versicherungsfall erfolgte.

    Es kann offenbleiben, ob der (ein) vertraglich vereinbarte (r) Versicherungsfall iS des § 229 Abs. 1 SGB V auch bereits mit (dem Verlangen nach) Auszahlung einer Abfindung eintritt, die ihrem Wesen nach kapitalisierte Versorgungsleistung ist und im Zeitpunkt der Auszahlung (dann) auch geschuldet wird (so LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 29.3. 2006 - L 11 KR 604/06 - juris RdNr 23).

  • SG Mannheim, 05.07.2007 - S 9 KR 196/07  

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht bzw -freiheit - Kapitalzahlung

    Danach bleibt der Charakter einer betrieblichen Altersversorgung auch dann bestehen, wenn der entsprechende Versicherungsvertrag später umgestellt wird und die Beiträge in der Folge alleine vom Versicherten (und nicht mehr vom Arbeitgeber) getragen werden sowie wenn eine vorzeitige Auflösung des Vertrages erfolgt (grundlegend BSG, Urteil vom 18.12.1984 - 12 RK 36/84, zuletzt BSG Urteil vom 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2005 - L 11 KR 3216/05 sowie Urteile vom 13.12.2005 - L 11 KR 4346/05, vom 24.01.2006 - L 11 KR 2032/05, vom 29.03.2006 - L 11 KR 604/06, vom 11.04.2006 - L 11 KR 804/06 sowie vom 31.07.2006 - L 11 KR 2454/06 sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2006 - L 16 KR 143/06 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2006 - L 9 B 409/06 KR-ER).
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