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   LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98   

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https://dejure.org/2001,11687
LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98 (https://dejure.org/2001,11687)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.05.2001 - L 14 KR 8/98 (https://dejure.org/2001,11687)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - L 14 KR 8/98 (https://dejure.org/2001,11687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 13 Abs 3 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, Anl 2 NUBRL
    Krankenversicherung - Bioresonanztherapie - nicht anerkannte Behandlungsmethode - Rechtsnormcharakter der NUB-Richtlinien - untergesetzliche Norm - "Anhaltspunkte"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Kostenübernahme einer Behandlung mit der Bioresonanztherapie durch die Krankenkasse; Erforderlichkeit einer Bioresonanztherapie unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Diesen NUB-Richtlinien wird in der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 16. September 1997 -- 1 RK 28/95 -- u.a.) Rechtsnormcharakter derart zugebilligt, dass durch sie erst der individuelle Anspruch eines Versicherten auf eine spezifisch medizinische Behandlung konkretisiert werde und gegebenenfalls bestimme, nicht allein anerkannt, neu bzw. unwirtschaftliche Behandlungsmethoden ausgeschlossen werden können, wenn sie sich nach der Prüfung durch den Ausschuss als nichtwirksam erwiesen haben.

    Wiederholt ist für die Bioresonanztherapie der Wirkungsnachweis verneint worden (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997 -- 1 RK 28/95 --; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 1998 -- L 14 KR 897/96 --).

    Durch eine begrenzte Objektivierbarkeit alleine -- wie im Falle der Klägerin -- lässt sich jedoch kein Kostenerstattungsanspruch begründen (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997 -- 1 RK 28/95 --).

  • LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 KR 134/95

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Immuno-Augmentative Therapie -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Die Berechtigung zur Ablehnung ergibt sich dabei nach Auffassung des Senates -- unter Beibehaltung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. HLSG, Urteil vom 19. Februar 1998 -- L 14 KR 134/95 --) nicht schon, wie das Sozialgericht meint, alleine daraus, dass die Bioresonanztherapie vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (sogenannter NUB-Ausschuss) in die Anlage 2 der NUB-Richtlinien aufgenommen worden sind.

    Der Senat trägt gegen eine derart weitgehende Interpretation der NUB-Richtlinien, als verbindliche, unter gesetzlicher Rechtsnorm auch weiterhin grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. im Einzelnen: Urteil des Senates vom 19. Februar 1998 -- L 14 KR 134/95 -- m.w.N.; vgl. auch: Di Fabio, Verlust der Steuerungskraft klassischer Rechtsquellen, in: NZS 1998, S. 449 ff.).

  • LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 KR 897/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - alternative Behandlungsmethoden - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Wenn in einem transparenten und nachprüfbaren sowie im Rahmen des Möglichen auch veröffentlichten Verfahren und nach Anhörung von Sachverständigen der Ausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Arbeitsausschuss "Ärztliche Behandlung" (früher NUB-Ausschuss), zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Abrechnung einer bestimmten Behandlungsmethode im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abzulehnen ist, dann kehrt sich für die Versicherten die Beweisführungslast um (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 19. Februar 1998, a.a.O., m.w.N.).

    Wiederholt ist für die Bioresonanztherapie der Wirkungsnachweis verneint worden (vgl. BSG, Urteil vom 16. September 1997 -- 1 RK 28/95 --; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Februar 1998 -- L 14 KR 897/96 --).

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. HLSG, Beschluss vom 12. April 1999 -- L 14 KR 1024/96 --; Urteil vom 29. Oktober 1998 -- L 14 KR 917/97 --; BSG, Urteil vom 15. April 1997 -- 1 BK 31/96 -- ">13%20SGB%20V%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 -- 2500 § 13 SGB V Nr. 15; vgl. auch Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21. April 1998 -- L 1 KR 44/96 -- in: NZS 1999, S. 30) scheidet die Kostenerstattung aus, wenn der Versicherte nicht vor Beginn der Behandlung seiner Krankenkasse durch einen Antrag auf Kostenübernahme die Möglichkeit gegeben hat, zu prüfen, ob eine anderweitige Behandlungsform im Rahmen des Sachleistungs(Verschaffungs-)Systems besteht und die Entscheidung abwartet.
  • LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion

    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Letztlich hat die Klägerin auf das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2000 -- L 4 KR 130/98 -- hingewiesen, wonach die Richtlinien keine Normwirkung hätten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.04.1998 - L 1 KR 44/96
    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. HLSG, Beschluss vom 12. April 1999 -- L 14 KR 1024/96 --; Urteil vom 29. Oktober 1998 -- L 14 KR 917/97 --; BSG, Urteil vom 15. April 1997 -- 1 BK 31/96 -- ">13%20SGB%20V%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 -- 2500 § 13 SGB V Nr. 15; vgl. auch Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21. April 1998 -- L 1 KR 44/96 -- in: NZS 1999, S. 30) scheidet die Kostenerstattung aus, wenn der Versicherte nicht vor Beginn der Behandlung seiner Krankenkasse durch einen Antrag auf Kostenübernahme die Möglichkeit gegeben hat, zu prüfen, ob eine anderweitige Behandlungsform im Rahmen des Sachleistungs(Verschaffungs-)Systems besteht und die Entscheidung abwartet.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.07.1991 - L 5 K 23/90
    Auszug aus LSG Hessen, 31.05.2001 - L 14 KR 8/98
    Die Klägerin weist auf das Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 1991 -- L 5 K 23/90 -- in dem eine Kostenerstattung für die Therapie nach Dr. K trotz nichtwissenschaftlicher Begründung bei Mehlstauballergie bejaht wurde.
  • OVG Saarland, 24.03.2005 - 1 Q 35/04

    Keine Beihilfe für Behandlung mittels Bioresonanztherapie

    Denn es entsprach und entspricht übereinstimmender höchstrichterlicher bzw. obergerichtlicher Auffassung nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen, sondern auch in der sozialgerichtlichen und zivilgerichtlichen Rechtsprechung, dass die hier streitige Bioresonanztherapie bzw. Bioresonanzdiagnostik nicht als eine wissenschaftlich erprobte und wirksame Methode einzustufen ist vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 304/93 -, dokumentiert bei Juris, Leitsatz im ZBR 1995, 250; VGH B-Stadt, Urteil vom 10.7.1997 - 4 S 1980/95 -, dokumentiert bei Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 31.5.2001 - L 14 KR 8/98 -, dokumentiert bei Juris - BSG, Beschluss vom 29.9.1998 - B 1 KR 36/97 B -, dokumentiert bei Juris, sowie Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 18/01R -, NZS 2004, 99; KG Berlin, Urteil vom 25.8.1998 -6 U 7063/97 -, VersR 2001, 178; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2001 - 10 U 355/01 -, VersR 2002, 1367; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2002 - 5 U 804/98 -, VersR 2002, 1015.
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