Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Rentenanpassungen - Anspruch auf Erhöhung - Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 1 S. 2 SGB XI; § 255 Abs. 1 S. 1 u. 2 SGB V; Art. 14 GG
Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente wegen zu geringer jährlichen Rentenanpassung; Zulässigkeit eventueller Kürzungen der Rentenbruttobeträge; Nichterreichung des Inflationsfaktors durch die Rentenerhöhung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente wegen zu geringer jährlichen Rentenanpassung; Zulässigkeit eventueller Kürzungen der Rentenbruttobeträge; Nichterreichung des Inflationsfaktors durch die Rentenerhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; SGB VI § 255e § 65 § 68
Rechtmäßigkeit von Rentenanpassungen
Verfahrensgang
- SG Stade, 18.04.2005 - S 4 RA 163/04
- SG Stade, 28.04.2005 - S 4 RA 163/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Denn die gesetzliche Rentenversicherung beruht wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs und enthält von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge (vgl. BVerfGE 76, 256 ). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen können grundsätzlich auch öffentlichrechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören (vgl. BVerfGE 53, 257 ). - BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Sie genießen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (BVerfG, B. v. 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86 - BVerfGE 97, 271). - BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Deswegen verleiht Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dem Gesetzgeber auch die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, B. v. 29. Dezember 1999 - 1 BvR 679/98 - SozR 3-2600 § 158 Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 16.02.2006 - L 7 R 3772/05
Pflegeversicherung - Rentner - Versicherungspflicht - Beitragszuschlag für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2007 - L 2 R 234/05
Die erläuterte gesetzliche Klarstellung verdeutlicht zugleich, dass der Rentenbezieher jedenfalls nach Erlass eines entsprechenden Bescheides durch den Rentenversicherungsträger auch gegenüber diesem die fehlerhafte Berechnung der einbehaltenen Beiträge geltend machen kann (vgl. demgegenüber für isolierte Feststellungsklagen Landessozialgericht Baden-Württemberg, U. v. 16. Februar 2006 - L 7 R 3772/05 -).
- BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 51/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
Auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen des SGB VI zur Rentenanpassung vermitteln ihnen keine konkrete vermögenswerte Rechtsposition, über die sie aktuell verfügen könnten oder die ihnen sonst ihren Freiraum im Vermögensbereich sichern könnte (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.3.2007 - L 2 R 234/05). - BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
Auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen des SGB VI zur Rentenanpassung vermitteln ihnen keine konkrete vermögenswerte Rechtsposition, über die sie aktuell verfügen könnten oder die ihnen sonst ihren Freiraum im Vermögensbereich sichern könnte (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.3.2007 - L 2 R 234/05). - BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen …
Auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen des SGB VI zur Rentenanpassung vermitteln ihnen keine konkrete vermögenswerte Rechtsposition, über die sie aktuell verfügen könnten oder die ihnen sonst ihren Freiraum im Vermögensbereich sichern könnte (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.3.2007 - L 2 R 234/05). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2016 - L 12 R 268/13 Denn jedenfalls in der maßgeblichen Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.9.2011 weist die Rentenanpassungsmitteilung zum 1.7.2011 Verwaltungsaktqualität auf, gegen den sich die Klägerin mit der von ihr erhobenen Anfechtungs- und Leistungsklage wenden konnte (vgl. bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.3.2007 - L 2 R 234/05).
- SG Augsburg, 19.06.2007 - S 3 R 4485/05 Aus der Verfassung ist kein unmittelbarer Anspruch auf eine konkrete Erhöhung zuerkannter Renten bzw. eine bestimmte Rendite im Sinne einer Garantieverzinsung ableitbar (LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.03.2007, L 2 R 234/05).