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   LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17   

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https://dejure.org/2018,53818
LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17 (https://dejure.org/2018,53818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2018 - L 2 R 3033/17 (https://dejure.org/2018,53818)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 2 R 3033/17 (https://dejure.org/2018,53818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Schülerbetreuer im Anschluss an den Schulunterricht in einem Schülerhort; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarkraft bei einer über einen Verein organisierten Schülerbetreuung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Schülerbetreuer im Anschluss an den Schulunterricht in einem Schülerhort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Schülerbetreuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R -, juris Rn. 13 - für einen Musikschullehrer mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - , juris Rn. 26 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Vertragsschluss und die darin übereinstimmend getroffenen Regelungen allein aufgrund eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen oder unter Ausnutzung besonderer Umstände der Beigeladenen zu 1 bis 7 - wie z.B. geschäftliche Unerfahrenheit, Ausnutzung einer akuten Zwangslage bzw. Notsituation) - zustande gekommen sind (vgl. BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R -, juris Rn. 16 m.w.N.), liegen nicht vor.

    Die Vorgabe gewisser "Eckpunkte" des jeweiligen "Einsatzauftrags" wie Beginn und Ende des Einsatzes und "grober" Inhalt der Tätigkeit können weder die Annahme von Weisungsunterworfenheit noch die Eingliederung in eine fremde Betriebsordnung im Sinn "funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess" begründen, vor allem, wenn noch Handlungsspielräume verbleiben, die arbeitnehmeruntypisch sind (BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - , juris Rn. 13 mwN.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 16; Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 -, juris) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R -, juris Rn. 13 - für einen Musikschullehrer mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - , juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 16; Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 -, juris) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R -, juris Rn. 13 - für einen Musikschullehrer mit Hinweis auf BSG, Urteile vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - , juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.3.2013 - B 12 R 13/10 R - juris Rn. 16; Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 -, juris) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Für Vertretungslehrer an Waldorfschulen habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 24.2.2015 (Aktenzeichen L 11 R 2016/13) entschieden, dass sie selbstständig tätig seien.
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12

    Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Eine nähere Auseinandersetzung mit der vom Kläger zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.3.2013 - 9 Sa 1746/12 -) erübrige sich, weil das Urteil nach einem Vergleichsabschluss in der Revisionsinstanz nicht rechtskräftig geworden sei.
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 325/82
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17
    Auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.5.1984 - 5 AZR 325/82 - stütze das Klagebegehren.
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