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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10   

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https://dejure.org/2010,19975
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10 (https://dejure.org/2010,19975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.11.2010 - L 2 R 445/10 (https://dejure.org/2010,19975)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. November 2010 - L 2 R 445/10 (https://dejure.org/2010,19975)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Handelsvertreter - Bausparvertreter - ein Auftraggeber - Einbeziehung der Erträge aus der Vermittlung von sog Cross-Selling-Produkten einer Bausparkasse bei der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit, Rentenversicherungspflicht, gesetzliche Rentenversicherung, Versicherungspflicht, HV, Bausparkassenvertreter, ein Auftraggeber, Begriff, Einbeziehung der Erträge aus der Vermittlung von so genannten Cross-Selling-Produkten einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10
    § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI normiert keine Berufs- sondern Beitragspflichten (BVerfG, B.v. 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 zu Nr. 1 der Vorschrift).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10
    Danach war auch im Hinblick auf den politischen Zweck der Neuregelungen im Korrektur-Gesetz, mithin der seit dem 1.1.1999 bestehenden Gesetzgebung als Konsequenz gewollt, dass der Begriff "Auftraggeber" in § 7 Abs. 4 SGB IV weit verstanden werden sollte (BSG, U.v. 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R - Breithaupt 2010, 851 mwN).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10
    Erfüllt damit der Kläger mit seiner Vermittlungstätigkeit vertragliche Verpflichtungen nur im Verhältnis zur Bausparkasse, so kommt es darauf, dass er über Art und Umfang der zu vermittelnden Bank-, Investment- und Versicherungsprodukte in eigener Verantwortung entscheiden und dadurch sein unternehmerisches Risiko in gewisser Weise selbst gestalten kann, nicht an (vgl. zu Letzterem BSG, U.v. 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2009 - L 5 R 6176/06

    Versicherungspflicht Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10
    Der Berechnung sind die Bruttoeinkünfte zugrunde zu legen (vgl. insbesondere Landessozialgericht Baden-Württemberg, U.v. 04. März 2009 - L 5 R 6176/06 - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 9/10 R 18/13
    Der 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat sich in seinem Urteil vom 17. November 2010 (L 2 R 445/10, juris) bereits mit einem vergleichbaren Sachverhalt befasst.

    Der Senat ist aber davon überzeugt, dass es eines gesonderten Vertrages mit der H. -Bank gar nicht bedurft hätte bzw., dass dieser nicht unabhängig von dem Vertrag mit der Bausparkasse war und lediglich der konkreten Ausfüllung der Regelungen des Bausparkassen-Vertretervertrags diente, vgl. oben a - L 2 R 445/10 -.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 847/19

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs 1a S 1 Nr 1 SGB 6 in der

    So hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, dass eine Befreiung nach Ablauf der drei Jahre nach der erstmaligen Aufnahme unzulässig ist, wenn der Drei-Jahres-Zeitraum bereits abgelaufen sei (LSG Niedersachsen-Bremen 17.11.2010 - L 2 R 445/10 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 1684/13
    Maßgeblich sind die Einkünfte innerhalb eines Kalenderjahres, wobei die Einkünfte des Vorjahres sowie die voraussichtlichen Einkünfte in einer wertenden Betrachtung zu berücksichtigen sind (LSG Saarland, Urt. v. 1.12.2005, - L 1 RA 11/04 R - m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.11.2010, - L 2 R 445/10 - jurisPK-SGB VI/Pietrek § 2 Rdnr. 191).
  • SG Düsseldorf, 18.04.2011 - S 52 R 581/10

    Rentenversicherung

    Grundsätzlich knüpft die Kammer aber bei der Einbeziehung der mit sog. Cross Selling Partnern des Auftraggebers getätigten Umsätze eines Handelsvertreters an das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. November 2010 - L 2 R 445/10 - an, dass u.a. Folgendes ausgeführt hat betreffend den Bezirksleiter einer Bausparkasse:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2012 - L 10 R 458/08
    Gibt es eine die Versicherungspflicht der Klägerin feststellende Entscheidung der Beklagten nicht, so unterscheidet sich gerade darin der vorliegende Fall von demjenigen, den der 2. Senat des Gerichts mit Urteil vom 17. November 2010 (Az.: L 2 R 445/10, Die Beiträge, Beilage 2011, 41) entschieden hat.
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