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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08   

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https://dejure.org/2009,58852
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08 (https://dejure.org/2009,58852)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08 (https://dejure.org/2009,58852)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - L 20 AS 2040/08 (https://dejure.org/2009,58852)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 9 AS 849/10
    Wenn sich ein Kläger allerdings gegen einen Bescheid wehrt, mit dem die Leistung ohne zeitliche Begrenzung abgelehnt worden ist, ist Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens - je nach Klageantrag - die gesamte bis zur Entscheidung verstrichene Zeit (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08).

    Sonstiger medizinisch notwendiger Bedarf, der durch die Krankenkasse - wie hier - nicht abgedeckt wird, ist in § 21 SGB II nicht genannt und daher kein Mehrbedarf in diesem Sinne (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.06.2007 - L 1 B 7/07 AS ER).

    Die subsidiäre Bestimmung des § 73 SGB XII über die Gewährung von Leistungen in sonstigen Lebenslagen stellt jedoch keine Auffangregelung für Leistungsempfänger nach dem SGB II dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.06.2007 - L 1 B 7/07 AS ER - LSG Berlin Brandenburg, Urteil v. 17.12.2009 - L 20 AS 2040/08).

  • SG Gießen, 18.09.2012 - S 18 SO 38/10
    Die Norm darf nicht zur allgemeinen Auffangnorm für Leistungsempfänger des SGB XII ausgeweitet werden (so für das SGB II: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009, Az.: L 20 AS 2040/08).Die Gewährung von Leistungen nach § 73 SGB XII steht im Ermessen des Leistungsträgers.
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