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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97   

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https://dejure.org/2001,13445
LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2001,13445)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2001 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2001,13445)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2001 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2001,13445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Leiharbeiter bei einem Unternehmen für Arbeiternehmerüberlassung; Abmahnung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeitordnung; Kündigung wegen der Abgabe unkorrekter Stundennachweise ; Verstoß gegen arbeitsvertragliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
    Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
    Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65).
  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
    Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
    Ein solches Verhalten rechtfertigt nicht nur eine ordentliche, sondern sogar eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (BAG, Urteil vom 13.08.1987, Az: 2 AZr 629/86).
  • LSG Niedersachsen, 26.10.1999 - L 7 AL 73/98
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
    Demgemäß war die fristlose Kündigung, gemessen an den Maßstäben des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zu prüfen (vgl. BSG, INFO-also 1990 S. 145 m.w.N.; LSG Niedersachsen, Urteil v. 26.10.1999 - NZS 2000, 314, 315).
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   LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97   

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https://dejure.org/2000,47807
LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2000,47807)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2000 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2000,47807)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97 (https://dejure.org/2000,47807)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
    Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
    Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Zwar enthält § 48 Abs. 2 BRAO nur ein Antragsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts; dies bedeutet aber nicht, daß die Partei selbst nicht die Aufhebung der Beiordnung beantragen kann (OLG Koblenz v. 13.12.1985 - 15 WF 1432/85, FamRZ 1986, 375; OLG Köln v. 13.03.1992 - 13 W 8/92, FamRZ 1992, 966 = JurBüro 1992, 619 = OLGR Köln 1992, 222; insoweit a.A. OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105).

    Maßgeblich ist nämlich der Zeitpunkt, in dem das Gericht mit Schriftsatz des zuletzt beigeordneten Rechtsanwaltes von dem Anwalts- und Mandatswechsel in Kenntnis gesetzt wird (LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105).

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Partei ihrem zunächst beigeordneten Rechtsanwalt das Mandat aus einem triftigen Grund -z.B. wegen einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses - gekündigt hat (OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105; LSG Thüringen v. 11.07.2002 - L 6 RA 606/97, juris KSRE035020508; a.A. bei Entscheidungsreife der Hauptsache OLG Frankfurt/Main v. 16.09.1988 - 22 U 222/86, AnwBl 1988, 643 = MDR 1989, 167) oder wenn der zunächst beigeordnete Anwalt das Mandat ohne einen von der mittellosen Partei zu vertretenen Grund niedergelegt hat (VGH Kassel v. 01.07.1986 - 10 D 2654/85, JurBüro 1987, 1563).

    Entzieht eine mittellose Partei dem ihr im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Anwalt das Mandat, so hat sie dann Anspruch auf Beiordnung eines anderen Anwalts, wenn entweder für die Kündigung ein triftiger Grund bestand oder wenn die neue Beiordnung nicht zu Mehrkosten für die Landeskasse führt (OLG Celle v. 15.03.1990 - 10 WF 56/90, NdsRpfl 1990, 155; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; teilw. a.A. LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105, das kumulativ das Vorliegen eines triftigen Grundes fordert).

  • LSG Thüringen, 19.09.2005 - L 6 RJ 65/03

    Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - Az.: L 6 RA 606/97, LSG Chemnitz vom 31. Januar 2000 - Az.: L 3 AL 158/97; OLG Hamm vom 30. November 1993 - Az.: 13 WF 395/93 in FamRZ 1995, S. 748, 749; OLG Düsseldorf vom 5. Juli 1994 - Az.: 1 WF 112/94 in FamRZ 1995, 241; OLG Frankfurt vom 17. Februar 1988 - Az.: 14 W 17/88 in MDR 1988, 501; Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 121 Rdnr. 34; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1992, § 78c Rdnr, 31; Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2004, § 121 Rdnr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2014 - L 18 AS 172/14
    Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet in Fällen, in denen - wie hier - der Staatskasse höhere Ausgaben entstehen - immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl LSG Thüringen, Beschluss vom 11. Juli 2002 - L 6 RA 606/97 - juris; LSG Sachsen, Beschluss vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97 - juris - BGH NJW-RR 1992, 189; Seiler in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 121 Rn. 3).
  • OVG Brandenburg, 13.03.2003 - 4 A 513/02

    Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts

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  • LSG Thüringen, 11.07.2002 - L 6 RA 606/97
    Ein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. LSG Chemnitz vom 31. Januar 2000 - Az.: L 3 AL 158/97; OLG Hamm in FamRZ 1995, S. 748, 749; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Frankfurt in MDR 1988, 501; Philippi in Zöller, a.a.O., § 121 Rdnr. 34; Bork in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1992, § 78c Rdnr, 31; Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2001, § 121 Rdnr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 6 AS 890/11
    Der neue Rechtsanwalt kann dann beigeordnet werden, wenn er sich zuvor mit einer Anrechnung der an den zunächst beigeordneten Rechtsanwalt gezahlten Vergütung einverstanden erklärt und auf diese Weise Mehrkosten durch seine Beiordnung verhindert werden (Reichling in Beck"scher Online-Kommentar ZPO, Stand Oktober 2011, § 121 ZPO Rnr 7 f mwN; Beschlüsse des OLG Köln vom 29. Juli 2010, 4 WF 130/10; OLG Hamm vom 4. November 2009, II-1 WF 267/09, 1 WF 267/09; Schleswig-Holsteinisches OLG vom 18., Februar 2009, 8 WF 27/09; Sächsisches LSG vom 31. Januar 2000, L 3 AL 158/97, jeweils mwN).
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