Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12800
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02 ER (https://dejure.org/2003,12800)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.02.2003 - L 3 KA 434/02 ER (https://dejure.org/2003,12800)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER (https://dejure.org/2003,12800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 85 Abs. 4 S. 9 SGB V; § 95 Abs. 3 SGB V; § 95 Abs. 6 SGB V; § 33 Abs. 1 S. 1 Ärzte-ZV; § 33 Abs. 2 S. 1 Ärzte-ZV
    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft; Auswirkungen von Gewinnpartizipationsverträgen zwischen den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft auf die Honoraransprüche der beteiligten Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Gewinnpartizipationsverträgen unter den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft; Auswirkungen von Gewinnpartizipationsverträgen zwischen den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft auf die Honoraransprüche der beteiligten Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen ...

  • gesr.de Word Dokument

    Rückforderung von Abschlagszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R

    Vertragsarzt - Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen - Einsatz von technischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Solange ein Arzt an seiner Zulassung als Vertragsarzt festhält, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass er auch die mit den Vorteilen der Einbindung in das Sondersystem korrespondierenden Verpflichtungen, vor allem die ihm obliegende Behandlungspflicht, in systemkonformer Weise zu erfüllen hat (BSG, Urt. v. 14. März 2001 - B 6 KA 67/00 R - MedR 2002, 47-51).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Dies hat beispielsweise den Gesetzgeber veranlasst, dem Bewertungsausschuss sowohl die Befugnis als auch die Verpflichtung zuzuweisen, über die Definition sowie die Bewertung der vertragsärztlichen Verrichtungen das Leistungsverhalten durch mengen- oder fallzahlbegrenzende Maßnahmen zu steuern (vgl. BSG, Urt. v. 16. Mai 2001 - B 6 KA 20/00 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 und BSGE 88, 126 [BSG 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R] ).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Um seine gewissenhafte Befolgung weitestmöglich sicherzustellen, dürfte es - wie dies in anderen Zusammenhängen auch in der Rechtsprechung des BSG befürwortet wird (vgl. BSG, Urt. vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 40/93 - E 74, 154 - und Urt. vom 10. Mai 1995 - 6 RKa 30/94 - SozR 3-5525 § 32 Nr. 1) - geboten sein, eine Missachtung mit einem Verlust des Honoraranspruchs zu sanktionieren.
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Um seine gewissenhafte Befolgung weitestmöglich sicherzustellen, dürfte es - wie dies in anderen Zusammenhängen auch in der Rechtsprechung des BSG befürwortet wird (vgl. BSG, Urt. vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 40/93 - E 74, 154 - und Urt. vom 10. Mai 1995 - 6 RKa 30/94 - SozR 3-5525 § 32 Nr. 1) - geboten sein, eine Missachtung mit einem Verlust des Honoraranspruchs zu sanktionieren.
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Bei dieser Ausgangslage kann das System nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn die Vertragsärzte weder auf die Patienten noch auf andere Vertragsärzte sachfremde Anreize mit dem Ziel ihrer vermehrten Inanspruchnahme ausüben dürfen (vgl. zur Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit sachlich ungerechtfertigter Vorsprünge vor gesetzestreuen Mitbewerbern auch BSG, Urt. v. 25. November 1998 - B 6 KA 75/97 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 17 und BSGE 83, 128).
  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 592/97

    Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    Der Rechtsvorteil der Aussetzung kann danach Rechtssuchenden, deren wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zulassen, nicht prinzipiell versagt werden (BVerfG, B. v. 3. Dezember 1998 - 1 BvR 592/97 - SozR 3-1500 § 97 Nr. 4 = NVwZ 1999, 638).
  • LSG Niedersachsen, 20.11.2001 - L 3 B 314/01

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 3 des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2003 - L 3 KA 434/02
    In Anbetracht der Offenlegung des gemeinsam verfolgten wirtschaftlichen Erfolges haben Gemeinschaftspraxen eine relativ große Freiheit bei der Ausgestaltung des Innenverhältnisses (vgl. Beschluss des Senates vom 20. November 2001 - Az: L 3 B 314/01 KA - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 3 KA 209/04

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Honorarrückforderung für

    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheides, kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - und vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER -) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid; Teilnahme als

    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheides, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - und vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER -) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000 DM bzw. 2.500 EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Honorarrückforderung bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen.

    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheides, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - und vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER -) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000 DM bzw. 2.500 EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2005 - L 3 Ka 218/04
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Berichtigungs- und Rückforderungsbescheides, kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - und vom 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02) regelmäßig Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Rückforderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 145/05
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheids, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - , 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER - , 5. Januar 2005 - L 3 KA 206/04 ER - und 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Forderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000,- DM bzw. 2.500,- EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 144/05
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheids, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - , 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER - , 5. Januar 2005 - L 3 KA 206/04 ER - und 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Forderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000,- DM bzw. 2.500,- EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2005 - L 3 KA 146/05
    Bestehen im Rahmen der im Eilverfahren allein in Betracht kommenden summarischen Prüfung erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheids, dann kommt dem Interesse des belasteten Bescheidadressaten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. beispielsweise die Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - L 3 KA 309/02 ER - , 10. Februar 2003 - L 3 KA 434/02 ER - , 5. Januar 2005 - L 3 KA 206/04 ER - und 17. Februar 2005 - L 3 KA 218/04 ER) regelmäßig der Vorrang zu, wenn der geltend gemachte Forderungsbetrag von einiger wirtschaftlicher Bedeutung ist; die Grenze hierzu sieht der Senat bei 5.000,- DM bzw. 2.500,- EUR, und zwar bezogen auf das jeweilige Honorarjahr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht