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   LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14   

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https://dejure.org/2015,29648
LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 (https://dejure.org/2015,29648)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 (https://dejure.org/2015,29648)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 (https://dejure.org/2015,29648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur Leistungserbringung zugelassen - Tätigkeit in der Praxis eines zur Leistungserbringung zugelassenen und die Abrechnung durchführenden Physiotherapeuten - Vertrag über eine freie Mitarbeit - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Sozialversicherungspflicht einer nicht zur Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Physiotherapeutin in der Praxis eines zur Leistungserbringung zugelassenen und die Abrechnung durchführenden Physiotherapeuten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 124 Abs 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur Leistungserbringung zugelassen - Tätigkeit in der Praxis eines zur Leistungserbringung zugelassenen und die Abrechnung durchführenden Physiotherapeuten - Vertrag über eine freie Mitarbeit - ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Keine Sozialversicherungspflicht einer nicht zur Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Physiotherapeutin in der Praxis eines zur Leistungserbringung zugelassenen und die Abrechnung durchführenden Physiotherapeuten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 122 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Keine abhängige Beschäftigung einer in Praxis angestellten Physiotherapeutin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Sozialversicherungspflicht einer nicht zur Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Physiotherapeutin in der Praxis eines zur Leistungserbringung zugelassenen und die Abrechnung durchführenden Physiotherapeuten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Insoweit könne dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. September 1989 (12 RK 64/87 - in juris) nicht mehr ohne Weiteres gefolgt werden.

    Auch wenn das BSG in seinem Urteil vom 14. September 1989 (a.a.O.) ausgeführt habe, dass die Tätigkeit in einer solchen Konstellation eine freie Mitarbeit in einer Praxis nicht ausschließe, weise es aber darauf hin, dass die rechtlichen Bindungen, die nach dem Zulassungsrecht zu beachten seien, ein Indiz dafür sein könnten, wie die Beziehungen zu den in der Praxis tätigen Mitarbeiter zu regeln seien.

    Für die Position der Beklagten lässt sich aus diesem Umstand jedenfalls nichts herleiten (vgl. auch BSG, Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris, Rn. 25 a.E.).

    Dies entspricht zumindest nicht der Rechtsprechung des BSG, das die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit eines Physiotherapeuten in einer fremden Praxis sowohl im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung angenommen hat (Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris, Rn. 24 ff.) als auch im krankenversicherungsrechtlichen Kontext die Abrechenbarkeit von Leistungen freier Mitarbeiter durch den (zugelassenen) Praxisinhaber bejaht hat (BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - in juris, Rn. 16 ff.).

    Die Beklagte kann auch nicht mit dem Argument durchdringen, die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris) sei überholt, weil das BSG (nun) die praktizierte Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nur dann für ausschlaggebend erachte, wenn sie rechtlich zulässig sei (Hinweis der Beklagten auf BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - in juris, Rn. 14).

    Sollten die privatrechtlichen Vereinbarungen mit §§ 124, 125 SGB V kollidieren, hätte dies allenfalls Auswirkungen auf die Zulassung des Klägers haben können, nicht aber auf dessen privatrechtliche Beziehung zur Beigeladenen zu 1) (so bereits in ähnlicher Konstellation BSG, Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris. Rn. 26).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Kein Argument für eine abhängige Beschäftigung der Beigeladenen zu 1) ist der - wiederum dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 124, 125 SGB V; vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 12. August 2010 - B 3 KR 9/09 R - in juris, Rn. 14 ff., 19) geschuldete - Umstand, dass die Beigeladene zu 1) ihre Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten nicht mit den Kostenträgern direkt abrechnen durfte, sondern dass dies durch den Kläger geschah (so bereits in ähnlichen Konstellationen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 11 R 515/08 - nicht veröffentlicht).

    Wäre dieser Gesichtspunkt ausschlaggebend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, könnte kein Vertragsarzt und Physiotherapeut selbständig tätig sein (so bereits LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18).

    Entscheidend ist, dass die Beigeladene zu 1) nur dann eine Vergütung erhielt, wenn sie Aufträge hatte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2011 - L 1 KR 11/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Durch die Verwendung eigener Visitenkarten trat die Beigeladene zu 1) nicht als Mitarbeiterin des Klägers auf; insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. Mai 2011 (L 1 KR 11/11 B ER - in juris, Rn. 77) zugrunde lag.

    Anders als in dem dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. Mai 2011 (L 1 KR 11/11 B ER - in juris, Rn. 75) zugrunde liegenden Sachverhalt wurden der Beigeladenen zu 1) seitens des Klägers auch keine Fahrtkosten bei Hausbesuchen erstattet.

    Da - wovon auch die Beklagte in geeigneten Fällen stets ausgeht - die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung jeder Tätigkeit einzeln vorgenommen werden muss und abhängige Beschäftigungen und selbständige Tätigkeiten parallel ausgeübt werden können (etwa LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. Mai 2011 - L 1 KR 11/11 B ER - in juris, Rn. 79; siehe auch § 16 SGB IV), kann die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer bestimmten Tätigkeit als selbständiger Tätigkeit nicht davon abhängig gemacht werden, dass das bisherige Berufsleben der betroffenen Person durch Selbständigkeit geprägt gewesen ist.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - in juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - in juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 23 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - in juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - in juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - in juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - in juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - in juris, Rn. 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12

    Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für eine als GbR strukturierte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Entsprechend ist es unzulässig, bestimmte Tätigkeiten als in der Regel abhängige Beschäftigung zu kategorisieren und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mit dieser Prämisse vorzunehmen (so aber für in einer fremden Praxis tätige Physiotherapeuten LSG Bayern, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER - in juris, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 - in juris, Rn. 41).

    Damit unterscheidet sich der Sachverhalt etwa von demjenigen, über den das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 24. September 2014 (L 1 KR 351/12 - in juris, Rn. 49) zu entscheiden hatte, schon dadurch, dass in jenem Fall der Erstkontakt mit den Patienten stets über die Praxis erfolgte und nicht über den Physiotherapeuten, dessen sozialversicherungsrechtliche Einstufung streitig war.

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Dies entspricht zumindest nicht der Rechtsprechung des BSG, das die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit eines Physiotherapeuten in einer fremden Praxis sowohl im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung angenommen hat (Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris, Rn. 24 ff.) als auch im krankenversicherungsrechtlichen Kontext die Abrechenbarkeit von Leistungen freier Mitarbeiter durch den (zugelassenen) Praxisinhaber bejaht hat (BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - in juris, Rn. 16 ff.).

    Abgesehen davon ist aber in der Rechtsprechung des BSG - wie bereits erwähnt - ohnehin geklärt, dass ein nach § 124 SGB V zugelassener Praxisinhaber auch freie Mitarbeiter beschäftigen und deren Leistungen mit dem Leistungsträger abrechnen darf (BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - in juris, Rn. 16 ff.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Kriterium für ein Unternehmerrisiko eines Selbständigen, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - in juris, Rn. 10 m.w.N.), ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - in juris, Rn. 27 m.w.N.; BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - in juris, Rn. 29).

    Dies wird weder der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV noch der Vielfalt des wirtschaftlichen Lebens gerecht (vgl. zur selbständigen Tätigkeit eines Piloten ohne eigenes Flugzeug BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - in juris, Rn. 16 ff.).

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Kriterium für ein Unternehmerrisiko eines Selbständigen, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - in juris, Rn. 10 m.w.N.), ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - in juris, Rn. 27 m.w.N.; BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - in juris, Rn. 29).

    Das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist aber nicht schlechthin entscheidend (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - in juris, Rn. 10 m.w.N.).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Eine gesetzliche Regel, dass im Zweifel eine versicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen ist, existiert nicht (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - in juris, Rn. 14; Urteil des Senats vom 17. Juli 2015 - L 4 R 1570/12 - nicht veröffentlicht - auch zum Folgenden).

    Es ist auch nicht erlaubt, gleichsam im Wege einer dem Grundsatz der objektiven Beweislast entgegenstehenden Beweisregelung eine abhängige Beschäftigung aus Gründen als gegeben zu unterstellen, die mit dem Tatbestand der Abhängigkeit nicht zu tun haben müssen (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - in juris, Rn. 14).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - in juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - in juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 23 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - in juris, Rn. 6 ff.).

    Die Beklagte kann auch nicht mit dem Argument durchdringen, die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - in juris) sei überholt, weil das BSG (nun) die praktizierte Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nur dann für ausschlaggebend erachte, wenn sie rechtlich zulässig sei (Hinweis der Beklagten auf BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - in juris, Rn. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1787/14
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 5 R 1180/13

    Selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung: Physiotherapeuten, die in

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - zugelassener Physiotherapeut - Voraussetzungen für

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 1570/12

    Sozialversicherungspflicht - Co-Trainer einer Fußballmannschaft - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2015 - L 4 R 4641/14
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 3277/14
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2015 - L 4 R 916/12
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Soweit in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung bisweilen die Selbstständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejaht wurde (vgl LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 - Juris) , ist auch daraus für den vorliegenden Rechtsstreit nichts herzuleiten: Die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit erfolgt nämlich nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder .

    Denn der Regelung kann keine determinierende Wirkung in Bezug auf die vorliegend zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (unzutreffend Bayerisches LSG Beschluss vom 13.2.2014 - L 5 R 1180/13 B ER - Juris RdNr 18; wie hier: LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 - Juris RdNr 56; vgl ähnlich bereits für Familienhelfer iS des SGB VIII BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 RdNr 19).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23
    Denn der Regelung kann keine determinierende Wirkung in Bezug auf die vorliegend zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rdnr. 28; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rdnr. 56).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 BA 3027/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Maurers als

    Die Beklagte darf den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen mit dem Hinweis, dass dieser berechtigt sei, Rechtsbehelfe einzulegen, bekanntgeben (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 4 R 903/15 - juris Rdnr. 25; vgl. auch BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 11/15 R - juris Rdnr. 25).

    Eine gesetzliche Regel, dass im Zweifel eine versicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen ist, existiert nicht (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - juris Rdnr. 14; Urteil des Senats vom 18. Januar 2018 - L 7 R 850/17 - juris Rdnr. 80; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2015 - L 4 R 1570/12 - juris Rdnr. 68; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 51 auch zum Folgenden).

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Urteil des Senats vom 18. Januar 2018 - L 7 R 850/17 - juris Rdnr. 84; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 59).

    Die Pflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen ist als Hauptpflicht essentialia negotii eines Arbeitsvertrages (vgl. etwa Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 13. Juni 2010 - 7 AZR 169/11 - juris Rdnr. 20; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Aufl. 2019, § 611a Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] Rdnr. 639) und damit Grundvoraussetzung für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Form eines Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rdnr. 12; Urteil des Senats vom 18. Januar 2018 - L 7 R 850/17 - juris Rdnr. 88; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 47).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt auch für die Frage, ob die Beigeladene zu 1) ein Unternehmerrisiko, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 20. August 2015 - L 4 R 861/13 - juris, Rn. 65 m.w.N.), getragen hat, denn das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist nicht schlechthin entscheidend (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 93; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 61).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2120/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bilanzbuchhalterin/Lohnbuchhalterin -

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Frage, ob die Klägerin ein Unternehmerrisiko, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 20. August 2015 - L 4 R 861/13 - juris, Rn. 65 m.w.N.), getragen hat, auch wenn das Vorliegen eines Unternehmerrisikos nicht schlechthin entscheidend ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 93; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 61).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

    Eine gesetzliche Regel, dass im Zweifel eine versicherungspflichtige Beschäftigung anzunehmen ist, existiert nicht (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - juris Rdnr. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2015 - L 4 R 1570/12 - juris Rdnr. 68; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 51 auch zum Folgenden).

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 59).

    Die Pflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen ist als Hauptpflicht essentialia negotii eines Arbeitsvertrages (vgl. etwa Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 13. Juni 2010 - 7 AZR 169/11 - juris Rdnr. 20; Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl. 2017, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB] Rdnr. 639) und damit Grundvoraussetzung für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Form eines Arbeitsverhältnisses (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris Rdnr. 47).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt auch für die Frage, ob die Beigeladene ein Unternehmerrisiko, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 20. August 2015 - L 4 R 861/13 - juris, Rn. 65 m.w.N.), getragen hat, denn das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist nicht schlechthin entscheidend (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; Urteil des Senats vom 16. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 93; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 61).

    Die Beigeladene hat im Berufungsverfahren zwar keinen Antrag gestellt; da sie aber durch die rechtswidrigen Bescheide der Beklagten in das Verfahren hineingezogen wurde, entspricht es der Billigkeit, auch ihre außergerichtlichen Kosten der Beklagten aufzulegen (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 R 574/14 - juris, Rn. 59; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 67).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2016 - L 5 R 2728/16
    Schließlich müsse aber auch berücksichtigt werden, dass das LSG Baden-Württemberg im Beschluss vom 14.10.2015 (L 4 R 3874/14, in juris) dem Unternehmerrisiko kein erhebliches Gewicht zuweise.

    Für eine Beschäftigung spricht hier die Eingebundenheit der Beigeladenen zu 1) in die betriebliche Organisation der Klägerin, und zwar auch soweit sie Leistungen bei Hausbesuchen erbrachte: Der Erstkontakt zu den Patienten fand (insoweit abweichend zu der vom 4. Senat des LSG Baden-Württemberg im Beschluss vom 14.10.2015, - L 4 R 3874/14 -, in juris zu entscheidenden Konstellation) ausschließlich über die Klägerin statt.

    Für diese Hausbesuche erhielt die Beigeladene zu 1) jedoch (auch insoweit abweichend von der vom 4. Senat des LSG Baden-Württemberg, - L 4 R 3874/14 -, entschiedenen Konstellation) eine Erstattung ihrer Fahrkosten und eine Pauschale in Höhe von 6, 00 EUR durch die Klägerin; auch Behandlungskontakte in Form von Hausbesuchen wurden im Übrigen von der Klägerin in der beschriebenen Weise herbeigeführt, finanziell abgewickelt und so organisatorisch wesentlich in die Hand genommen.

    Die Beigeladene zu 1) war auch (insoweit ebenfalls abweichend zu der vom 4. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 4 R 3874/14) entschiedenen Konstellation) hinsichtlich ihres Zeitvolumens nicht weisungsfrei.

    Soweit in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung bisweilen die Selbstständigkeit einer von einer Praxis eingesetzten Physiotherapeutin bejaht wurde (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 -, in juris), ist daraus für den vorliegenden Rechtsstreit nichts herzuleiten: Die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit erfolgt nämlich nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige

    Dies gilt schon deshalb, weil anderenfalls geistige oder andere betriebsmittelarme Tätigkeiten nie selbständig ausgeübt werden könnten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R - juris, Rn. 25; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 62; Beschluss des Senats vom 20. August 2015 - L 4 R 1001/15 - juris, Rn. 65 m.w.N.).

    Eine andere Ansicht ist zu sehr einer Sichtweise verhaftet, die lediglich gewerblichen Unternehmern mit erheblichen Betriebsmittelbedarf die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit zubilligt (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 62).

    Dass der Pkw auch privaten Zwecken des Beigeladenen zu 1) dienen mag, kann der Klägerin vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht entgegengehalten werden (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 62).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 1612/15

    Sozialversicherungspflicht - Kommunikationshelferin für hörbehinderte Schüler -

    Grenzen für die privatrechtlichen Vereinbarungen, die Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilungen sind, können sich sowohl aus zwingendem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt auch für die Frage, ob die Beigeladene zu 1) ein Unternehmerrisiko, das im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 20. August 2015 - L 4 R 861/13 - juris, Rn. 65 m.w.N.), getragen hat, denn das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist nicht schlechthin entscheidend (BSG, Beschluss vom 16. August 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 61).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2218/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fernmelde- und Netzwerktechniker -

  • LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18

    Zur Statusfeststellung einer Physiotherapeutin mit sehr geringem

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin - Behandlung eigener Patienten in

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 7 R 1319/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeut - Vertrag über freie

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1208/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - beamteter Hochschullehrer -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 R 2528/14
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 R 192/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Veranstaltungstechniker - Gewährung

  • SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 BA 1015/20

    Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • SG Mannheim, 28.11.2019 - S 13 BA 1174/18
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 680/15
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2020 - L 7 BA 4192/19
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
  • SG Darmstadt, 14.02.2018 - S 10 R 652/16
  • SG Münster, 31.01.2020 - S 14 BA 63/19
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