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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04 KR ER   

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https://dejure.org/2004,10691
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10691)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2004 - L 5 B 2/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10691)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - L 5 B 2/04 KR ER (https://dejure.org/2004,10691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung; Schätzung der Arbeitsentgelte und der Sozialversicherungsbeiträge in Summenbescheid; Verletzung der Aufzeichnungspflicht durch den Arbeitgeber; Ermessen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).

    Eine unbillige Härte ist dann zu bejahen, wenn durch die Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Leistung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut gemacht werden können (vgl. Meyer- Ladewig, a.a.O.; OVG Münster NVwZ 1989, 588, 591).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2004 - L 5 KR 140/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist bei einem Verfahren um die Aussetzung der Vollziehung ein Viertel des Wertes der Hauptsache anzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 03.04.2003 - L 5 KR 140/03 ER - ebenso der 16. Senat des LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2004 - L 16 B 17/04 KR ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - L 16 B 17/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist bei einem Verfahren um die Aussetzung der Vollziehung ein Viertel des Wertes der Hauptsache anzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 03.04.2003 - L 5 KR 140/03 ER - ebenso der 16. Senat des LSG NRW, Beschluss vom 31.03.2004 - L 16 B 17/04 KR ER -).
  • LSG Berlin, 09.07.2003 - L 9 KR 373/01

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und Erhebung von Säumniszuschlägen;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Ob angesichts der Zahl der Beschäftigten (laut Bericht des Finanzamts T-West vom 05.09.2002 über die Lohnsteuer-Außenprüfung 497 Arbeitnehmer, davon 220 Aushilfskräfte) eine Zuordnung der Beiträge zu einzelnen Beschäftigten (unter Umständen auch aufgrund geschätzter Entgelte) auch unter Berücksichtigung der wesentlichen Belange, die die Versicherungs- und Beitragspflicht für diese Beschäftigten bedeuten kann, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (vgl. insoweit zur Relation zwischen Aufwand und Bedeutung des Ergebnisses BSG SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; LSG Berlin Urteil vom 09.07.2003 - L 9 KR 373/01 -) kann jedoch dahinstehen, da insoweit der Ausgang des Hauptsacheverfahrens allenfalls offen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - L 16 B 70/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Ob angesichts der Zahl der Beschäftigten (laut Bericht des Finanzamts T-West vom 05.09.2002 über die Lohnsteuer-Außenprüfung 497 Arbeitnehmer, davon 220 Aushilfskräfte) eine Zuordnung der Beiträge zu einzelnen Beschäftigten (unter Umständen auch aufgrund geschätzter Entgelte) auch unter Berücksichtigung der wesentlichen Belange, die die Versicherungs- und Beitragspflicht für diese Beschäftigten bedeuten kann, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (vgl. insoweit zur Relation zwischen Aufwand und Bedeutung des Ergebnisses BSG SozR 3-2400 § 28f Nr. 3; LSG Berlin Urteil vom 09.07.2003 - L 9 KR 373/01 -) kann jedoch dahinstehen, da insoweit der Ausgang des Hauptsacheverfahrens allenfalls offen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1993 - 16 B 2069/93

    Elternbeitrag; Öffentliche Abgabe; Ernstliche Zweifel ; Anordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04
    Der Senat schließt sich jedenfalls für Beitragsstreitigkeiten der Auffassung an, dass ernstliche Zweifel i.S.d. § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur dann vorliegen, wenn ein Obsiegen des Ast. in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (so die herrschende Meinung, vgl. LSG NRW, Beschluss vom 18.12.2002 - L 16 B 70/02 KR ER - Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl., § 86a Rdn. 27; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1991, 1004, 1005; OVG Münster NVwZ 1989, 588; 1994, 198).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2020 - L 4 BA 825/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter einer GmbH -

    Andernfalls wäre in Beitragsangelegenheiten angesichts der vielfach in vorläufigen Rechtsschutzverfahren noch ungeklärten Verhältnisse eine Vollziehung häufig nicht durchsetzbar, was die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger beeinträchtigen könnte (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2004 - L 5 B 2/04 KR ER - juris, Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

    Andernfalls wäre in Beitragsangelegenheiten angesichts der vielfach in vorläufigen Rechtsschutzverfahren noch ungeklärten Verhältnisse eine Aussetzung der Vollziehung häufig durchsetzbar, was die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger beeinträchtigen könnte (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.07.2004, L 5 B 2/04 KR ER mwN, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - L 8 B 5/09

    Rentenversicherung

    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 197a SGG i.V.m. §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 4 des Gerichtskostengesetz (GKG) und berücksichtigt, dass in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache als Streitwert anzusetzen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 11.09.2006, L 5 (3) B 10/06 R ER m.w.N.; Beschluss v. 09.03.2009, L 16 (11) B 4/07 R ER; jeweils juris), wobei es in der Regel sachgerecht ist, ein Viertel des Wertes der Forderung in der Hauptsache zugrunde zu legen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.07.2004, L 5 B 2/04 KR ER m.w.N., juris; Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit Stand: 01.04.2009, B.7.2).
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