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   LSG Thüringen, 05.09.2013 - L 6 SF 406/13 B   

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https://dejure.org/2013,34590
LSG Thüringen, 05.09.2013 - L 6 SF 406/13 B (https://dejure.org/2013,34590)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05.09.2013 - L 6 SF 406/13 B (https://dejure.org/2013,34590)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05. September 2013 - L 6 SF 406/13 B (https://dejure.org/2013,34590)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.09.2013 - L 6 SF 406/13
    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 6 SF 1376/10 B m.w.N.) und zulässig.
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Auch ist der erhöhte Vorbereitungsaufwand durch zwei Gerichtstermine mit insgesamt vier Zeugen bei der Verfahrensgebühr zu berücksichtigen (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14 B, juris; vgl. LSG Erfurt vom 17.04.2014 - L 6 SF 209/14 B und vom 05.09.2013 - L 6 SF 406/13 B; LSG Chemnitz vom 19.06.2013 - L 8 AS 45/12 B KO = AGS 2013, 394).
  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

    Der damit verbundene erhöhte Vorbereitungsaufwand ist (nur) bei der Verfahrensgebühr zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. April 2014 - L 6 SF 209/14 B und 5. September 2013 - L 6 SF 406/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.6.2013 - L 8 AS 45/12 B KO, nach juris) und begründet hier einen durchschnittlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
  • LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 6 SF 209/14

    Höhe der im sozialgerichtlichen Verfahren anfallenden, aus der Staatskasse zu

    Dessen Hinweis auf einen - in Juris nicht enthaltenen - Beschluss des SG Dortmund geht fehl, weil der Zeitaufwand bei der Vorbereitung des Termins nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Gesetzessystematik allein bei der Verfahrensgebühr berücksichtigt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. September 2013 - L 6 SF 406/13 B und vom 15. August 2013 - L 6 SF 407/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.6.2013 - L 8 AS 45/12 B KO, nach juris).
  • LSG Thüringen, 24.11.2014 - L 6 SF 1078/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestimmung der Vergütung im sozialgerichtlichen

    Der damit verbundene erhöhte Aufwand ist (allein) bei der Verfahrensgebühr zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. April 2014 - L 6 SF 209/14 B und 5. September 2013 - L 6 SF 406/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.6.2013 - L 8 AS 45/12 B KO, nach juris) und begründet einen durchschnittlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
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