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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B   

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https://dejure.org/2012,10877
LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B (https://dejure.org/2012,10877)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B (https://dejure.org/2012,10877)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2012 - L 6 U 36/12 B (https://dejure.org/2012,10877)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 23.03.2023 - L 18 SB 170/22

    Sozialgerichtsverfahren: Endgültige Kostentragungspflicht

    Das Gutachten hat die Sachaufklärung auch dann wesentlich gefördert, wenn dadurch weitere Beweiserhebungen von Amts wegen erforderlich werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 15 SB 22/12 B -, juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.06.2006 - L 18 B 351/06 SB -, juris Rn. 11 m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B -, juris Rn. 24 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4215/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Morbus Parkinson bei einem

    Denn auch ein Morbus Parkinson fiele, wenn seine Verursachung durch Lindan gesichert wäre, unter den Tatbestand der Berufskrankheit nach Nr. 1302 der Anlage 1 zur BKV, so dass die auf die Feststellung des Morbus Parkinson als Wie-Berufskrankheit gerichtete Klage schon deshalb keinen Erfolg hätte, weil es an der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 SGB VII fehlte, wonach die Krankheit nicht schon durch Rechtsverordnung tatbestandlich erfasst sein darf (vergleiche zur Verursachung durch Methanol im Sinne der Berufskrankheit nach Nr. 1306 der Anlage 1 zur BKV: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B - juris Rz. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.12.2011 - L 6 U 122/08 - juris Rz. 29-31).
  • LSG Bayern, 03.08.2023 - L 17 U 92/23

    Sozialgerichtsverfahren: Kostentragung durch die Staatskasse für Gutachten

    Das Gutachten hat die Sachaufklärung auch dann wesentlich gefördert, wenn dadurch weitere Beweiserhebungen von Amts wegen erforderlich werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 15 SB 22/12 B -, juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.06.2006 - L 18 B 351/06 SB -, juris Rn. 11 m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B -, juris Rn. 24 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 U 1468/16
    Eine Übernahme der Kosten auf die Staatskasse ist dann abzulehnen, wenn das nach § 109 SGG eingeholte Gutachten das Gericht zwar zu einer weiteren Beweiserhebung nach § 103 SGG veranlasst, diese aber nur dem Zweck dient, die durch das Gutachten nach § 109 SGG entstandenen Zweifel oder Unsicherheiten zu beseitigen (Udsching, Besonderheiten des Sachverständigenbeweises im sozialgerichtlichen Verfahren, in: NZS 1992, 50; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2012 - L 6 U 36/12 B, juris; Senatsbeschluss vom 21.07.2017 - L 8 SB 1250/17 B -, nicht veröffentlicht).
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