Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Rechtsprechung zu § 109 SGG
2.972 Entscheidungen zu § 109 SGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 303/08
Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG - unvollständiger Antrag
- LSG Hessen, 29.09.2005 - L 5 B 148/05
Gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes - Kostenübernahme auf die ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 9 R 4943/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2006 - L 5 B 3/05
Auferlegung der Kosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse mit der ...
- LSG Hessen, 04.05.2011 - L 6 AL 86/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG - ...
- BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
Kostenvorschuß bei Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2009 - L 11 VH 35/08
(Häftlingshilfegesetz - Beschädigtenversorgung - in der ehemaligen DDR erlittene ...
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2006 - L 1 U 3854/06 KO-B
Tragung der Kosten eines Gutachtens nach § 109 SGG - Beschwerdebefugnis des ...
- BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90
Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG
- LSG Bayern, 18.01.2012 - L 2 U 221/11
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Literatur im Internet zu § 109 SGG
- Richterliche Präklusionsrechte im sozialrechtlichen Verfahren
von Manfred Stolz
AnwBl 1996, 207
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Querverweise
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