Sozialgerichtsgesetz
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 60 - 201) |
| Erster Abschnitt - Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 60 - 142a) |
| Vierter Unterabschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 87 - 122) |
(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Rechtsprechung zu § 109 SGG
3.217 Entscheidungen zu § 109 SGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 SB 68/12
1. Eine Zurückweisung eines Antrags gemäß § 109 SGG als verspätet, obwohl ...
- BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R
Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 303/08
Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG - unvollständiger Antrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2006 - L 5 B 3/05
Auferlegung der Kosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse mit der ...
- LSG Hessen, 04.05.2011 - L 6 AL 86/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG - ...
- BSG, 30.05.2006 - B 2 U 86/06 B
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Nichtbefolgung eines ...
- LSG Hessen, 29.09.2005 - L 5 B 148/05
Gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes - Kostenübernahme auf die ...
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 P 872/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Maßstäbe für die Einholung eines Gutachtens gemäß ...
- LSG Bayern, 12.03.2012 - L 15 SB 22/12
Im Rahmen seiner Ermessenserwägungen hat das erstinstanzliche Gericht zu ...
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Literatur im Internet zu § 109 SGG
- Richterliche Präklusionsrechte im sozialrechtlichen Verfahren
von Manfred Stolz
AnwBl 1996, 207
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