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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18 (https://dejure.org/2019,13300)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2019 - L 7 AL 84/18 (https://dejure.org/2019,13300)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - L 7 AL 84/18 (https://dejure.org/2019,13300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB III § 159 Abs. 1
    Sperrzeit nach dem SGB III nach Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Er trägt vor, die Höhe der Abfindung bewege sich im Rahmen des § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz, sodass nach den internen Dienstanweisungen der Beklagten bei einem Aufhebungsvertrag die Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung entsprechend der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - entfalle.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Unabhängig von diesem individuellen Kündigungsschutz wäre eine Beendigungskündigung auch wegen der vorrangig möglichen (BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 -) Änderungskündigung mit dem Ziel einer Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen rechtswidrig gewesen.
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Schließlich sei zu berücksichtigen, dass nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - nicht von einem Aufhebungsvertrag, sondern von einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auszugehen sei, wenn der von den Parteien gewählte Beendigungszeitpunkt die jeweilige Kündigungsfrist um ein Vielfaches überschreite und es an weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fehle, wie sie im Aufhebungsvertrag regelmäßig getroffen würden.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag besteht also nur, wenn dem Arbeitnehmer andernfalls objektiv rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden wäre (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 20).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Das BSG nimmt einen wichtigen Grund bei einer Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses zwecks Aufnahme einer befristeten Beschäftigung nur dann an, wenn zum Zeitpunkt der Aufgabe des unbefristeten Arbeitsverhältnisses eine konkrete Chance bestanden hatte, über die Befristung hinaus weiterbeschäftigt zu werden (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Denn betriebliche Umstände rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung; sogar im Insolvenzfall ist dem Arbeitgeber die Einhaltung der Kündigungsfrist zuzumuten (BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 -).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Ein Aufhebungsvertrag ist nach § 159 SGB III nicht zu beanstanden, wenn eine gleichlautende rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers keine Sperrzeit nach sich ziehen würde (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 R -, SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Der wichtige Grund muss sich nicht nur auf die Beendigung überhaupt oder auf die Art der Beendigung beziehen; vielmehr muss sich der wichtige Grund auch auf die Wahl des Zeitpunktes für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erstrecken (BSG, Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 21/81 -, SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG, Urteil vom 5. Juli 1997 - 7 RAr 22/96 -, SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Aus diesem Grunde bildet der weitere Bescheid, mit dem Leistungen nach Ablauf einer Sperrzeit gewährt werden, mit dem sogenannten Sperrzeitbescheid prozessrechtlich eine Einheit (BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
    Diese ausnahmsweise zulässige Beendigungsform hat die Rechtsprechung nur für Sonderfälle (z.B. Betriebsstillegung) entwickelt, um auch die Arbeitsverhältnisse von unkündbaren Arbeitnehmern beenden zu können, nachdem sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen waren (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 453/11).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2020 - L 7 AL 121/18

    Bewilligung von Arbeitslosengeld; Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe für einen

    Der Ruhensbescheid und der Bescheid, mit dem nur für den Folgezeitraum Alg bewilligt wird, bilden eine prozessrechtliche Einheit, weil die Feststellung eines Ruhens nur die Begründung der getroffenen leistungsrechtlichen Regelungen darstellt, (vgl. Düe in: Brand SGB III, 8. Aufl. 2019, § 157 Rn 3, 4), sodass diese Rechtsfolgen in einem gesonderten Bescheid geregelt werden müssen (vgl. für den Parallelfall einer Sperrzeitfeststellung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2019 - L 7 AL 84/18 - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 93/18
    Aus diesem Grunde bildet der weitere Bescheid, mit dem Leistungen nach Ablauf einer Sperrzeit gewährt werden, mit dem sogenannten Sperrzeitbescheid prozessrechtlich eine Einheit, wobei richtige Klageart dagegen die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Mai 2019 - L 7 AL 84/18 - m.w.N.).
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