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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10   

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LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 (https://dejure.org/2011,7068)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 (https://dejure.org/2011,7068)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - L 8 AL 3458/10 (https://dejure.org/2011,7068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers als arbeitsvertragswidriges Verhalten - Führerscheinentzug - verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Sperrzeit sind bei Verlust der Fahrerlaubnis wegen einer privaten Trunkenheitsfahrt eines als Omnibusfahrer beschäftigten Versicherten grundsätzlich erfüllt; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach privater Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; SGB III § 144 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach privater Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrzeit bei privater Trunkenheitsfahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Private Trunkenheitsfahrt - Kündigung und Sperrzeit für Berufskraftfahrer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen privater Trunkenheitsfahrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 790
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    (BSG, Urt. vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R -, BSGE 91, 18-23 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Die Annahme einer solchen arbeitsvertraglichen (Neben)Pflicht enthält nach der Rechtsprechung des Senats keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrechts auf die private Lebensgestaltung von Arbeitnehmern (Senatsurteil vom 18.09.2009 - L 8 AL 3510/08 - m.w.N - unter Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 06.03.2003 a.a.O.).

    Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des BSG, welcher sich der Senat anschließt, dass eine private Trunkenheitsfahrt, die zum Verlust der Fahrerlaubnis und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt, eine Verletzung des Arbeitsvertrages enthalten kann (Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - DBlR 2731, AFG/§ 119 = BB 1982, 559; BSG, Urt. v. 06.03.2003 a.a.O.).

    Im Gegensatz zur Rechtsmeinung des SG vertritt das BSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG die Auffassung, bei einer Kündigung wegen Verlustes der Fahrerlaubnis gingen personen- und verhaltensbedingte Kündigung ineinander über (BSG, Urt. v. 06.03.2003 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Von einer allein zulässigen personenbedingten, keine Sperrzeit begründenden Kündigung ist dabei nicht auszugehen (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.06.2010 - L 6 AL 13/08).

    Die vom SG angeführten Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (Urt. v. 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 -) und Kassel (Urt. v. 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04 -) sind obergerichtlich nicht bestätigt worden (LSG Ba.-Wü., Urt. v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 - unveröffentlicht, und LSG Hessen, Urt. v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 - veröffentlicht in juris).

    Den Entscheidungsgründen des Urteils vom 05.06.2008 ist zu entnehmen, dass das BAG nur mangels entsprechendem vollständigem Tatsachenvortrages eine verhaltensbedingte Kündigung nicht geprüft hatte; der Schluss, eine private Trunkenheitsfahrt mit Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertige nur eine personenbedingte, aber keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung, kann hieraus nicht gezogen werden (im Ergebnis ebenso Hess. LSG, Urteil vom 22.06.2010, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 AL 3510/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Die Annahme einer solchen arbeitsvertraglichen (Neben)Pflicht enthält nach der Rechtsprechung des Senats keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrechts auf die private Lebensgestaltung von Arbeitnehmern (Senatsurteil vom 18.09.2009 - L 8 AL 3510/08 - m.w.N - unter Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 06.03.2003 a.a.O.).

    Der Entzug der Fahrerlaubnis des Klägers kann nämlich nicht isoliert von seinem vorausgegangenen Fehlverhalten bei seiner Trunkenheitsfahrt betrachtet werden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil des Senats vom 18.09.2009 a.a.O. und Urteil des 12. Senats vom 17.03.2008 a.a.O.).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Der verhaltensbedingte Verlust der Fahrerlaubnis, die erkennbar Geschäftsgrundlage für den Arbeitsvertrag war, ist ein schwerer Verstoß gegen vertragliche (Neben-)Pflichten, weshalb der Kläger nicht damit rechnen konnte, der Arbeitgeber werde dies hinnehmen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG, Urt. v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 -, NZA 2011, 112, juris).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12; vgl. zum Vorstehenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 -).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Der Senat sieht sich auch nicht veranlasst, von seiner bisherigen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 984/06 - (veröffentl. in juris) abzuweichen.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine Beendigungskündigung grundsätzlich rechtmäßig, wenn einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt für eine bestimmte Zeit die zur Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit als Kraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis entzogen wird (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 -, AP Nr. 2 zu § 297 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Schließlich muss die Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei - wie auch in anderem Zusammenhang üblich (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R) - nicht von einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab auszugehen ist (BSGE 96, 22 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 12; vgl. zum Vorstehenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 -).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber muss - ebenfalls im Sinne einer wesentlichen Bedingung (BSGE 69, 108 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) - ihrerseits Ursache für den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit sein.
  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine Beendigungskündigung grundsätzlich rechtmäßig, wenn einem Arbeitnehmer wegen Trunkenheit am Steuer auf einer Privatfahrt für eine bestimmte Zeit die zur Ausübung seiner vertraglich geschuldeten Arbeit als Kraftfahrer erforderliche Fahrerlaubnis entzogen wird (BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 -, AP Nr. 2 zu § 297 BGB; BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 -, juris).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90

    Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

  • SG Stuttgart, 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

  • SG Kassel, 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04

    Eintritt einer Sperrzeit wegen alkoholbedingten Verlustes der Fahrerlaubnis

  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

    Grundsätzlich muss das arbeitsvertragswidrige Verhalten, das in jeglichem Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen kann (s. LSG Baden-Württemberg v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11 und v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10), so schwerwiegend sein, dass es, ggf. auch im Zusammenwirken mit anderen Umständen, geeignet ist, die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu dem Zeitpunkt zu rechtfertigen, an dem Arbeitslosigkeit tatsächlich eintritt.

    In seinen Ausführungen hierzu verkennt der Kläger, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht isoliert von seinem vorausgegangenen Fehlverhalten bei seiner Trunkenheitsfahrt betrachtet werden kann (LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10, v. 18.09.2009 - L 8 3510/08 und v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

    Der Kläger hätte deshalb auch nicht damit rechnen können, sein Arbeitgeber werde dieses Verhalten folgenlos hinnehmen (s. LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 und v. 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Sie trägt vor, das SG sei von dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 (L 8 AL 3458/10, veröffentlicht in Juris) abgewichen.

    Insofern liegt hier ein Fall vor, in dem personen- und verhaltensbedingte Gründe zusammen für die Kündigung relevant werden, nämlich eine verhaltensbedingt verursachte persönliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung (so im Ergebnis auch auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011, L 8 AL 3458/10, Juris Rn. 25).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 8 AL 1022/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Verstoß gegen

    Auch kommt es nicht darauf an, ob die Verkehrsverstöße bei einer privaten Fahrt oder einer beruflichen Fahrt sich ereignet haben, da insoweit keine Unterscheidung für die Wertung als punktebewehrter Verkehrsverstoß und die Wertung als arbeitsvertragswidriges Verhalten zu machen ist (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 -, juris Rdnr. 24 ff.).
  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Das Bundessozialgericht hat in der bereits zitierten Rechtsprechung zutreffend herausgearbeitet, dass in Fällen der vorliegenden Art personen- und verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung ineinander übergehen und es deshalb bei feststellbarem arbeitsvertragswidrigen und für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ursächlichem, dem Arbeitnehmer anzulastenden Verhalten nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, a.a.O.; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.6.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2011 - L 8 AL 3458/10, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AL 2319/10
    Ebenso dürfen die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen (Verurteilung zu einer Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis) bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigt werden, weil strafbewehrtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf (vgl. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2002 - L 1 AL 1341/01 - Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 6 AL 13/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 8 AL 3458/10 - (alle juris)).
  • SG Stuttgart, 16.05.2012 - S 3 AL 892/09

    Zurückbehaltungsrecht bei nicht ordnungsgemäß bezahlten Überstunden

    | Zutreffend hat die Beklagte daher den 01.09.2008 als Beginn der Sperrzeit festgestellt, den ersten Tag der vom Kläger verursachten" Arbeitslosigkeit (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011, L 8 AL 3458/10).
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