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   LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07   

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https://dejure.org/2008,26049
LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 (https://dejure.org/2008,26049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 (https://dejure.org/2008,26049)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - L 8 AL 3829/07 (https://dejure.org/2008,26049)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsrahmens bei Arbeitsfreistellung

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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - L 20 AL 211/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Für die Berechnung des Freibetrages gilt dann ein Kalenderjahr als 360 Tage (so Schmitz in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 155 Rn. 51; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07 Rn. 25; SG Berlin, Urteil vom 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09 Rn. 18 unter Berufung auf BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2009 - L 18 AL 141/08

    Arbeitsförderungsrecht - Bemessung des Arbeitslosengeldes - Vorliegen von

    Beginnt ein berücksichtigungsfähiger Gehaltsabrechnungszeitraum vor dem Bemessungsrahmen und reicht er teilweise in diesen hinein (vorliegend der August 2004) so ist auch dieser Gehaltsabrechnungszeitraum in vollem Umfang in den Bemessungszeitraum iS von § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III einzubeziehen, auch wenn schon ohne seine Berücksichtigung die erforderlichen Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt sind (vgl. Brandt in: Niesel, SGB 111, 4. Auflage, § 130 Rz. 2; BSG SozR 4100 § 111 Nr. 3; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juni 2008 - L 8 AL 3829/07 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 1 AL 174/10

    Arbeitslosenversicherung

    Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überzeugen, wenn das Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Begründung den Monat bei der Berechnung des Bemessungsentgelts mit 30 Tagen ansetzt (Urteil vom 13.6.2008, Aktenzeichen: L 8 AL 3829/07 und Urteil vom 6.3.2009, Aktenzeichen: L 8 AL 3880/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - L 9 AL 53/08

    Arbeitslosenversicherung

    Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überzeugen, wenn das Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Begründung den Monat bei der Berechnung des Bemessungsentgelts mit 30 Tagen ansetzt (Urteil vom 13.6.2008, Aktenzeichen: L 8 AL 3829/07 und Urteil vom 6.3.2009, Aktenzeichen: L 8 AL 3880/09).
  • LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16

    Arbeitslosenversicherung

    Hierzu gehörten auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt sei (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13. Juni 2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 23. November 2010 - L 1 AL 174/10).
  • SG Berlin, 22.01.2010 - S 58 AL 4008/09

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Anrechnung von Nebeneinkommen - Berechnung

    Im Gegenteil bestätigt diese Regelung und die allgemeine Rechenvorschrift in § 339 SGB III, dass der Monat mit 30 Tagen, d. h. das Jahr mit 12 x 30 = 360 Tagen anzusetzen ist (so zutreffend LSG Baden-Württemberg vom 13.6.2008 - L 8 AL 3829/07).
  • SG Darmstadt, 14.07.2016 - S 11 AL 86/16
    Hierzu gehören auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt ist (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen Urteil vom 23.11.2010 - L 1 AL 174/10).
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