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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05 ER   

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https://dejure.org/2005,13671
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05 ER (https://dejure.org/2005,13671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.07.2005 - L 8 AS 71/05 ER (https://dejure.org/2005,13671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER (https://dejure.org/2005,13671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung eines befristeten Zuschlags nach Bezug von Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 8 AS 99/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05
    Entscheidend ist hier allein, dass mit dem Übergang vom Bezug von Alg in den Bezug im Alg II eine Situation entstanden ist, in der nach Maßgabe des § 24 Abs. 2 und 3 SGB II ausnahmslos von einem Sonderbedarf auszugehen ist, der durch den befristeten Zuschlag ausgeglichen wird (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 15. Juni 2005, Az.: L 8 AS 99/05 ER).
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05
    Tilgungskosten zählen nach der überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung, die vom erkennenden Senat jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutz nicht in Frage gestellt wird, nicht zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, da sie der Vermögensbildung dienen (vgl BVerwGE 48, 182, 185).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 16 A 5644/99

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05
    Denn der von der Antragstellerin insoweit geltend gemachte Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung ist nach neueren Erkenntnissen der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge jedenfalls bei Diabetes mellitus Typ II b (Übergewicht) - um welchen es sich bei der Antragstellerin und L. handelt - nicht gegeben (vgl Oberverwaltungsgericht - OVG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. September 2001, Az.: 16 A 5644/99 mwN).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Allein durch die Zuschlagsregelung kann kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begründet werden (aA Brünner in LPK, 1. Aufl 2005, § 24 RdNr 6; Söhngen jurisPR-SozR 7/206 Anm 2; so auch LSG Niedersachsen/Bremen Beschluss vom 5. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 11. August 2005 - L 5 B 51/05 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 20. Dezember 2005 - L 2 B 64/05 AS ER; Thüringer LSG Beschluss vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 770/05 ER; Sächsisches LSG Urteil vom 20. Juli 2006 - L 3 AS 3/05, Revision beim BSG anhängig unter B 11b AS 45/06 R).
  • LSG Thüringen, 31.01.2006 - L 7 AS 770/05

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch

    Es handelt sich um Aufwendungen zur Vermögensbildung nicht um Kosten der Unterbringung (LSG Niedersachsen-Bremen 05. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER - SAR 2005, 144).

    Dieses Auslegungsergebnis bestätigt sich sowohl anhand der geschichtlichen Entwicklung des § 24 SGB II als auch durch seine systematische Einordnung in den Regelungsrahmen des SGB II (LSG Niedersachsen-Bremen 05. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER - aaO).

    Ein bereits nach § 19 SGB Abs. 1 Nr. 1 SGB II bestehender Leistungsanspruch wird damit aber seinerseits nicht zur Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag nach § 24 SGB II erhoben (LSG Niedersachsen-Bremen 05. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER - aaO).

  • SG Osnabrück, 19.08.2005 - S 20 AS 9/05
    Der An-spruch auf den befristeten Zuschlag kommt nämlich auch dann in Betracht, wenn Ar-beitslosengeld II im Sinne des § 19 Satz 1 Nr. 1 SGB II nicht gezahlt wird, weil das der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stehende Einkommen höher ist als der - ohne Be-rücksichtigung des Zuschlags - ermittelte Bedarf (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2005, Az. L 8 AS 71/05 ER, siehe auch Beschluss der erkennenden Kammer vom 17. Februar 2005, Az. S 20 AS 10/05 ER, Blatt 14 ff. der dor-tigen Prozessakte; a.A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, Az. L 7 AS 43/05 ER, Blatt 33 der dortigen Prozessakte).

    Der befristete Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld ist unerlässliches Element des Arbeitslosengeldes II., Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des § 19 Satz 1 SGB II (so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2005, Az. L 8 AS 71/05 ER).

    Der Gesetzgeber erkennt mit dieser Regelung typisierend einen erhöhten Kompensati-onsbedarf an, wenn ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer vom Schutzsystem der Arbeitslosenversicherung in das System der Grundsicherung wechselt (Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2005, Az. L 8 AS 71/05 ER).

    Der nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 SGB II zu bestimmende Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes II ohne Zuschlag ist mit einem Be-trag von 0,- Euro anzusetzen (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Be-schluss vom 05. Juli 2005, Az. L 8 AS 71/05 ER).

    Dieses Verständnis entspricht der gesetzlichen Konzeption der Gesamtbetrachtung des Hilfebedarfs innerhalb einer Be-darfsgemeinschaft (im Ergebnis so auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05. Juli 2005, Az. L 8 AS 71/05 ER).

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