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   LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07   

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https://dejure.org/2009,4120
LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07 (https://dejure.org/2009,4120)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 8 KR 164/07 (https://dejure.org/2009,4120)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 8 KR 164/07 (https://dejure.org/2009,4120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Apothekers gegen den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten für die Abgabe des Arzneimittels Berinert an gesetzlich krankenversicherte Patienten; Voraussetzungen für einen Herstellerabschlag nach § 130a Sozialgesetzbuch Fünftes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkassen erhalten Herstellerrabatt für Blutderivate // Herstellerrabatt ist auch für Blutplasma von Apotheken zu gewähren und von Pharmaunternehmen an diese zu erstatten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkassen erhalten Herstellerrabatt für Blutderivate // Herstellerrabatt ist auch für Blutplasma von Apotheken zu gewähren und von Pharmaunternehmen an diese zu erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Apothekenrecht - Herstellerrabatt auch auf Blutderivate?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Die Rabattverpflichtung kann als sozialrechtliche Verpflichtung bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter und als skontoähnlicher Ausgleich für prompte Zahlung angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Gesetzeskraft entschieden, dass das BSSichG einschließlich des mit ihm eingeführten § 130a SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluss vom 13.09.2005, 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196 ff. = SozR 4 2500 § 266 Nr. 9).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2005 (2 BvF 2/03) entschieden, dass das BSSichG mit dem Grundgesetz vereinbar sei, nachdem es bereits zuvor Anträge auf einstweilige Anordnungen gegen sein In-Kraft-Treten mit Beschluss vom 26. März 2003 (1 BvR 112/03) abgelehnt hatte.

    Eine Generalisierung der in § 1 Abs. 3 AMPreisV enthaltenen Dispensierung von der Geltung der Preisregelungen des § 78 AMG i.V.m. der AMPreisV würde im Rahmen des § 130a Abs. 1 SGB V den mit dieser Norm intendierten Beitrag zur Erhaltung der Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einem Sozialstaat ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005, 2 BvF 2/03), gefährden und damit auch die gesetzgeberischen Bestrebungen zur Herstellung der Beitragsstabilität, die unabdingbare Voraussetzung für ein Fortbestehen des gegenwärtigen Sozialsystems ist, konterkarieren.

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2005 (2 BvF 2/03) entschieden, dass das BSSichG mit dem Grundgesetz vereinbar sei, nachdem es bereits zuvor Anträge auf einstweilige Anordnungen gegen sein In-Kraft-Treten mit Beschluss vom 26. März 2003 (1 BvR 112/03) abgelehnt hatte.
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Die Apotheken wiederum können Erstattung der ihnen gekürzten Beträge von den Arzneimittelherstellern verlangen (vgl. zum Vorstehenden BSG, Beschluss vom 22.04.2008, B 1 SF 1/08 R).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zum Entwurf eines AVWG der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde mit der Einfügung des Satzes 5 in § 130a Abs. 1 SGB V lediglich "klargestellt", dass die Herstellerabschläge nur für Fertigarzneimittel gelten, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 2008, B 1 KR 4/08 R).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Bei Abgabe eines vertragsärztlich verordneten Medikaments, das von der gesetzlichen Krankenkasse als Sachleistung zu erbringen ist, an den Versicherten durch die Apotheke wird zwischen der Krankenkasse und dem Apotheker ein Vertrag zugunsten des Versicherten geschlossen, der bis zum 31.12.1999 als zivilrechtlicher und infolge der Regelung in § 69 S. 3 SGB V (nunmehr § 69 S. 4 SGB V) ab 01.01.2000 als öffentlich-rechtlicher Kaufvertrag zu werten ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.08.2006, B 3 KR 7/06 R).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R

    Apotheke - Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 1 KR 7/09 R, erledigt: 27.10.2009.
  • LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 226/07

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung des Herstellerrabatts - Abstellen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Diese Rechtsansicht habe auch das Sozialgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 6. Juni 2007 (S 10 KR 343/05; Berufungsverfahren L 8 KR 226/07) im Rahmen eines Klageverfahrens eines Apothekers gegen die X.-GmbH auf Erstattung des Abschlages, den die Apotheke den Krankenkassen auf den Herstellerabgabepreis zu gewähren habe, vertreten.
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2009 - L 8 KR 164/07
    Für die Auslegung des Begriffes des Herstellerabgabepreises könne jedoch auf die Definition zurückgegriffen werden, welche der Bundesgerichtshof (BGH) in dessen Urteil vom 22. Februar 1984 (I ZR 13/82) im Hinblick auf § 3 Abs. 2 der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) entwickelt habe.
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