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   LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13   

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https://dejure.org/2015,18536
LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13 (https://dejure.org/2015,18536)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.05.2015 - L 9 U 41/13 (https://dejure.org/2015,18536)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - L 9 U 41/13 (https://dejure.org/2015,18536)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VII § 8 Abs. 1 Satz 1
    Ein auf Kunden wartender Taxifahrer, der von einem sich ihm schreiend und grölend nähernden Mann angeschossen wird, nachdem er diesen zur Ruhe ermahnt hat, erleidet auch dann einen Arbeitsunfall, wenn er mit seiner Aufforderung zur Ruhe über die Sicherung des ungestörten ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Gewalttat an einem angestellten Taxifahrer als Arbeitsunfall; Innerer bzw. sachlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der konkreten Verrichtung; Gewährleistung der Aufrechterhaltung eines ungestörten Taxibetriebes durch die ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schuss auf Taxifahrer ist Arbeitsunfall

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Schuss auf Taxifahrer ist Arbeitsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Angriff mit Schusswaffe auf am Taxistand stehenden Taxifahrer - vorangegangene Auseinandersetzung - innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit gegeben - gemischte Handlungstendenz - geringfügige Unterbrechung - Unfallkausalität gegeben - kein Fall selbstgeschaffener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Taxifahrer nach einem Mordanschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht // Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall anerkennen und entschädigen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schuss in den Bauch eines Taxifahrers - Arbeitsunfall?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versuchter Mord war Arbeitsunfall für Taxifahrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht - Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall anerkennen und entschädigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mordversuch an Taxifahrer - BG lehnt Arbeitsunfall ab - Klage erfolgreich!

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Bauchschuss ist Arbeitsunfall - Taxifahrer schwer verletzt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schussverletzung eines Taxifahrers ist Arbeitsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall wenn Taxifahrer niedergeschossen wird?

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht // Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall anerkennen und entschädigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallentschädigung für niedergeschossenen Taxifahrer

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsgenossenschaft muss Schussverletzung von Taxifahrer als Arbeitsunfall anerkennen und entschädigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 670
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R).

    Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass in diesen Fällen die der versicherten Sphäre dienende und die private Verrichtung schwer voneinander zu trennen sind (BSG vom 12. April 2005, a. a. O.).

    Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die " im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., z.B. BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89).

    Der Begriff der "selbstgeschaffene Gefahr" ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eng auszulegen und nur mit größter Zurückhaltung anzuwenden (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R).

    Einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, gibt es daher nicht (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R 1).

    Dies ist vielmehr nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalls nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R).

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169 [BSG 10.12.1957 - 2 RU 270/55] ; vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133 [BSG 05.08.1976 - 2 RU 231/74] ; vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161 und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R und vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R).

    Wenn bei der Ausübung einer Verrichtung, die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ein Unfallereignis eintritt, muss vom Vorliegen der Unfallkausalität ausgegangen werden, es sei denn, eine konkurrierende Ursache, wie z.B. eine innere Ursache oder eine eingebrachte Gefahr, ist feststellbar (vgl. dazu BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R).

    Für diese konkurrierende Ursache, die der vermuteten Unfallkausalität bei einer versicherten Tätigkeit (ausnahmsweise) entgegensteht, trägt demzufolge die Beklagte als diejenige, die sich auf eine konkurrierende Ursache beruft, auch die Beweislast (BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R).

    Erst wenn eine konkurrierende Ursache feststeht, ist auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie aufbauend in einem zweiten Prüfungsschritt wertend zu entscheiden, ob die versicherte Ursache wesentlich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (vgl. wiederum nur BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Mit der gesetzlichen Unfallversicherung wird dessen Haftung für schuldhaftes Verhalten wegen der Verletzung von Schutz- oder Fürsorgepflichten und aus Gefährdungshaftung abgelöst (BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 41).

    Dementsprechend wird bei Unfällen infolge von Überfällen ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit vermutet, wenn jemand während seiner versicherten Tätigkeit Opfer eines Überfalls wird, d.h. wenn die Tätlichkeiten aus der Betriebszugehörigkeit unmittelbar hervorgegangen ist, ohne dass es eines betriebsbezogenen Motivs bedarf, sofern kein Tatmotiv aus dem persönlichen Bereich von Täter oder Opfer zum Überfall geführt hat (BSG vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 37/99).

    Trotz eines persönlichen Tatmotivs besteht wiederum Unfallversicherungsschutz, wenn besondere Verhältnisse bei der versicherten Tätigkeit (Dunkelheit, Umgebung) den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (BSG vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 37/99).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R).

    Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die " im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., z.B. BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Soweit für die Aufforderung, ruhig zu sein, (auch) Gründe von Bedeutung sind, die nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, und damit auch eine privatwirtschaftliche Handlungstendenz anzutreffen ist, handelt es sich um eine sog. Verrichtung mit gemischter Motivationslage bzw. gespaltener Handlungstendenz (BSG vom 26. Juni 2014 - B2 U 4/13 R, vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R und vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R).

    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R), ob also das Handeln trotz der mit ihm verbundenen privaten Zweckverfolgung insgesamt betrachtet darauf abzielte, den in Betracht kommenden Versicherungstatbestand zu erfüllen (BSG vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84] = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 32; BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R).

    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86] = SozR 2200 § 548 Nr. 84 m.w.N.).

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 24/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Versicherungsschutz; Ursächlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass im Rahmen einer versicherten geringfügigen privaten Unterbrechung sich aus der privaten Sphäre realisierende Gefahren unbeachtlich sind (so u.a. BSG vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 24/81 im Fall der Verletzung an Scherben im Abfalleimer beim Herausholen eines versehentlich hineingeworfenen Kugelschreibers; Ricke in: KassKomm-SGB VII, § 8 Rz. 43 m.w.N.), sind allenfalls solche aus dem privaten Bereich entstammende Gefahren geeignet, den rechtserheblichen Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall beseitigen, die ihrem Grad nach als rechtlich allein wesentliche Ursache zu betrachten sind (Ricke in: KassKomm - SGB VII, § 8 Rz. 99a mit diversen Beispielen und Nachweisen; siehe dazu auch Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII Lfg. 1/13, K 8 Rz. 38b, 290e).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Dies ist vielmehr nur ausnahmsweise dann der Fall, wenn ein Beschäftigter sich derart sorglos und unvernünftig verhält, dass für den Eintritt des Arbeitsunfalls nicht mehr die versicherte Tätigkeit, sondern die selbstgeschaffene Gefahr als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R).
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt; die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSG vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164, 169 [BSG 10.12.1957 - 2 RU 270/55] ; vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74, BSGE 42, 129, 133 [BSG 05.08.1976 - 2 RU 231/74] ; vom 02. November 1988 - 2 RU 7/88, BSGE 64, 159, 161 und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
    Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Versicherte nicht mehr als wenige Meter vom Ort der Tätigkeit entfernt; eine feste Zeitgrenze für die Dauer der Unterbrechung gibt es im Übrigen nicht, sie dürfte aber bei höchstens etwa 5 Minuten zu ziehen sein (z.B. wenige Minuten dauerndes privates Gespräch im Stehenbleiben auf einem versicherten Weg - LSG Baden Württemberg Breith. 1970, 575 für Vierminutengespräch; nicht mehr für zehn Minuten: BSG BG 1965, 196 und LSG Baden Württemberg vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10, UVR 008/2012, 549; vgl. zum Ganzen auch: Ricke in: KassKomm1, SGB VII, § 8 Rn. 42; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII Lfg. 1/13, K 8 Rz. 38, 38a).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RV 28/89

    Versorgungsschutz bei der Reparatur des privaten Pkw auf der Fahrt zum Dienst

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

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