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   VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579   

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VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 (https://dejure.org/2006,25100)
VG München, Entscheidung vom 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 (https://dejure.org/2006,25100)
VG München, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - M 16 S 06.1579 (https://dejure.org/2006,25100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579
    Diese aus dem Wortlaut von § 9 Abs. 1 und § 6 a Abs. 1 SpielV0 zu entnehmende differenzierende Auslegung hinsichtlich der Gewährung von Vergünstigungen findet ihre Bestätigung in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2005 ( GewArch 2006, 153, 158), wo ausgeführt wird, § 9 SpielV0 bezweckt, wie sich aus ihrem Wortlaut ergibt, dass der Spieler nicht für Folgespiele Vergünstigungen erhält, um sein Spielinteresse zu fördern.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09

    Vereinbarkeit der Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an

    Der Senat weist darauf hin, dass er bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (- 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214 = NVwZ-RR 2008, 460) die kostenlose Nutzung eines sog. TV-Glücksrads als Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance i.S.d. § 9 Abs. 2 SpielV angesehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) auseinandergesetzt hat.

    Der Senat hat sich schon mehrfach zu § 9 Abs. 2 SpielV geäußert (neben dem angeführten Beschl. v. 10.01.2008 - 7 ME 179/06 - vgl. auch Beschl. v. 14.07.2006 - 7 ME 127/06 -, GewArch 2006, 434 mit dem Hinweis, dass der Beschl. BayVG München v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert, sowie Beschl. v. 12.01.2007 - 7 ME 150/06 - mit Ausführungen zu Art. 12 GG), so dass die hier aufgeworfene Fragestellung ohne weiteres zu beantworten ist.

  • VG Hannover, 17.06.2009 - 11 A 4402/07

    Angebot ad incertam personam; Freispiel; Gutschein; Inhaberzeichen;

    Die Kammer folgt nicht der von der Klägerin mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urt. v. 16.11.2006 - 1 U 72/06-) und des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Beschl. v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) geteilten Auffassung, die Ausgabe von vergleichbaren Freispiel-Gutscheinen in Zeitungsanzeigen als "Einstiegscoupons" stelle keine "dem Spieler" gewährte finanzielle Vergünstigung dar.

    Die Gewährung einer Vergünstigung an einen "Nichtspieler" nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urt. v. 16.11.2006 - 1 U 72/06-) und des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Beschl. v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) könnte nur angenommen werden, wenn der "Testcoupon" als Erfüllungssurrogat anzusehen wäre, der Zeitungsleser - entfernt von den mit Spielgeräten im Sinne des § 33 c GewO ausgestatteten Räumlichkeiten - mit dem Ausschneiden des "Testcoupons" ein verbrieftes Recht auf Freispiele im Wert von 4, 00 EUR am Spielgerät "Glücksrad" in den von der Klägerin auf den Grundstücken D. 6 und E. Straße 109 in F. betriebenen Spielhallen dergestalt erwoben hätte, dass der späteren Einlösung des "Testcoupons" in eine Spielberechtigung in Form von Geldmünzen in der klägerischen Spielhalle als Annex zu dem bereits im Vorfeld abgeschlossenen Rechtsgeschäft lediglich eine "Schlüsselfunktion" ohne weitere rechtliche Wirkungen zukäme.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06

    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot

    Der vom Antragsteller angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -, juris (LS)) überzeugt schon deshalb nicht, weil § 9 Abs. 2 SpielV nicht zuletzt nach der mit dieser Vorschrift verfolgten Zielsetzung keinen Anhaltspunkt für eine Differenzierung unter den Gesichtspunkten vor, nach oder statt eines Spiels an einem Spielgerät bietet.
  • VG München, 23.10.2007 - M 16 K 07.1149
    Dem am 21. April 2006 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingegangenen Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wiederherzustellen, gab die erkennende Kammer durch Beschluss vom 9. Mai 2006 statt (Az. M 16 S 06.1579).

    Andererseits bezieht sich das Gericht zu den inhaltlichen Voraussetzungen und der inhaltlichen Reichweite dieser Vorschrift auf die Ausführungen im Eilverfahren M 16 S 06.1579 sowie die Entscheidungsgründe der am selben Tage mit der vorliegenden Sache entschiedenen Verwaltungsstreitsache M 16 K 07.2726.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 ME 126/06

    Verbot einer Teilnahme an Gewinnspielen als Auflage im Rahmen einer

    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Urteil des BayVG München vom 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - schon deshalb nicht entgegengehalten werden, weil es zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 4 B 1191/06

    Rechtliche Auflagen für das Aufstellen von Spielgeräten ; Zulässigkeit der

    Aus der Entscheidung des VG München, Beschluss vom 9.5.2005 - M 16 S 06.1579 -, Juris, ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für

    Die Regelung in § 6a Satz 3 SpielV, wonach die Gewährung von Freispielen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, rechtfertigt keine andere Auslegung (so aber anscheinend VG München, Beschl. v. 9.5.2006, M 16 S 06.1579, n.v.).
  • VG München, 16.05.2007 - M 16 S 07.1783

    Rouletteturnier in Spielhalle

    Diese rechtliche Bewertung steht im Einklang mit dem Zweck und der Funktion des neugefassten § 9 Abs. 2 SpielV (vgl. hierzu etwa OVG Hamburg vom 18.1.2007, Az. 1 Bs 281/06 - juris, RdNr. 8 ff. m.w.N.) und steht entgegen dem Vortrag der Antragspartei auch nicht im Gegensatz zu der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2006 im Verfahren M 16 S 06.1579.
  • LG Paderborn, 20.03.2007 - 7 O 11/07

    Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidrigen kostenlosen Verteilens von

    In der Kammersitzung ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, dass die Test-Couponsaktion der Antragsgegnerin nach der Rechtsprechung (vgl. insoweit insbesondere VG München vom 09. Mai 2006 in der Sache M 16 S 06.1579 und OLG Oldenburg vom 16. November 2006 in der Sache 1 U 72/06) nicht gegen § 9 SpielV verstößt, soweit die Coupons außerhalb der Spielhalle verteilt werden, also insbesondere nicht dort bereits aktive Spieler mit den Coupons dazu animiert werden weiterzumachen.
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