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   VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399   

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VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399 (https://dejure.org/2016,9321)
VG München, Entscheidung vom 17.03.2016 - M 16 S 16.399 (https://dejure.org/2016,9321)
VG München, Entscheidung vom 17. März 2016 - M 16 S 16.399 (https://dejure.org/2016,9321)
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  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Bezüglich der gerichtlichen Prüfungsmaßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren grundlegenden Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris; BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris (für die sofortige Vollziehung des Ruhens einer Approbation); BVerfG, B. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris) wiederholt hervorgehoben, dass dabei nicht allein auf die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache ergriffenen Rechtsbehelfs abgestellt werden darf.

    Wichtig sei - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 18 f.) in seiner jüngsten Entscheidung zur sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer ärztlichen Approbation nochmals betont - die verfassungsrechtlich haltbare Feststellung einer konkreten Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter durch eine weitere Berufstätigkeit des Arztes schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben seien, hänge von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Bezüglich der gerichtlichen Prüfungsmaßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren grundlegenden Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris; BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris (für die sofortige Vollziehung des Ruhens einer Approbation); BVerfG, B. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris) wiederholt hervorgehoben, dass dabei nicht allein auf die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache ergriffenen Rechtsbehelfs abgestellt werden darf.

    Im Zusammenhang mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens einer Approbation hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 31) festgestellt, dass bei der gebotenen Folgenabwägung die konkreten Nachteile für die Allgemeinheit bei einem Aufschub des Vollzugs, wenn sich die Anordnung des Ruhens der Approbation nachträglich als rechtmäßig erweist, den konkreten Folgen des Sofortvollzugs für den Beschwerdeführer, wenn sich die Ruhensanordnung nachträglich als rechtswidrig erweisen sollte, gegenüber zu stellen seien.

    Das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage müsse zudem mit hinreichend konkreten Tatsachen begründet werden (BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris Rn. 23 für die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens einer Approbation).

  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Bezüglich der gerichtlichen Prüfungsmaßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren grundlegenden Entscheidungen (vgl. etwa BVerfG B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris; BVerfG, B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - juris (für die sofortige Vollziehung des Ruhens einer Approbation); BVerfG, B. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris) wiederholt hervorgehoben, dass dabei nicht allein auf die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache ergriffenen Rechtsbehelfs abgestellt werden darf.

    Zur Rechtfertigung dieses gesteigerten Prüfungsmaßstabes hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B. v. 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 15 f.) ausgeführt, die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Approbation sei als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung und -wahl zu qualifizieren.

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (BVerwG, U. v. 16.09.1997 - 3 C 12/95 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Dies ist zu bejahen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 9.1.1991 - 3 B 75/90 - NJW 1991, 1557; B. v. 9.11.2006 - 3 B 7/06 - juris; BayVGH, U. v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Die im Regelfall gegebene Annahme, dass erhebliche berufliche Unzuverlässigkeit auch zur Unwürdigkeit zur weiteren Berufsausübung führt (vgl. BayVGH, U. v. 28.03.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 45), ist beim Antragsteller nicht widerlegt.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Dies ist zu bejahen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 9.1.1991 - 3 B 75/90 - NJW 1991, 1557; B. v. 9.11.2006 - 3 B 7/06 - juris; BayVGH, U. v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Dies ist zu bejahen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 9.1.1991 - 3 B 75/90 - NJW 1991, 1557; B. v. 9.11.2006 - 3 B 7/06 - juris; BayVGH, U. v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Im Falle des Approbationswiderrufs wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch die Möglichkeit Rechnung getragen, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen, wenn sich nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens an der Sachlage nachweislich etwas zum Guten geändert hat (BVerwG, B. v. 23.07.1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3; B. v. 15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 21 ZB 12.2581

    Augenarzt; Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Widerruf der Approbation;

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399
    Dies setzt voraus, dass die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Arztes nach der Widerrufsentscheidung eine positive Bewertung hinsichtlich der Würdigkeit und Zuverlässigkeit erlauben (BayVGH, B. v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris Rn. 16).
  • LSG Bayern, 27.01.2011 - L 12 KA 85/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Gleichstellung zwischen Bewährungserlaubnis

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