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   BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54   

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https://dejure.org/1955,381
BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54 (https://dejure.org/1955,381)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1955 - V ZB 2/54 (https://dejure.org/1955,381)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1955 - V ZB 2/54 (https://dejure.org/1955,381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 378
  • MDR 1955, 347
  • DB 1955, 334
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54

    Vertragshilfe. Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 4. Januar 1955 (V ZB 28/54 BGHZ 16, 105) ausgesprochen hat, können die besonderen Gründe, die eine Zinsherabsetzung für den Gläubiger als eine unzumutbare Härte erscheinen lassen, sowohl auf Seiten des Gläubigers wie des Schuldners und auch in den beiderseitigen Verhältnissen begründet sein.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 100/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54
    Der erkennende Senat hat bereits in Landwirtschaftssachen, in denen § 12 FGG ebenfalls sinngemäß Anwendung findet (§ 9 LwVG, früher § 13 Abs. 2 LVO BZ), dargelegt, daß der Amtsbetrieb die Beteiligten nicht der Pflicht enthebe, durch eingehende Tatsachendarstellung zur Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und bei Verabsäumung dieser Pflicht vom Gericht unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebes nicht erwartet werden könne, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehe, eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht dem Gericht vielmehr nur auferlegt werden könne, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gebe (Beschlüsse vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52 und vom 5. Mai 1953 V BLw 100/52).
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54
    Der erkennende Senat hat bereits in Landwirtschaftssachen, in denen § 12 FGG ebenfalls sinngemäß Anwendung findet (§ 9 LwVG, früher § 13 Abs. 2 LVO BZ), dargelegt, daß der Amtsbetrieb die Beteiligten nicht der Pflicht enthebe, durch eingehende Tatsachendarstellung zur Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, und bei Verabsäumung dieser Pflicht vom Gericht unter dem Gesichtspunkt des Amtsbetriebes nicht erwartet werden könne, daß es allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehe, eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht dem Gericht vielmehr nur auferlegt werden könne, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gebe (Beschlüsse vom 14. Oktober 1952, V BLw 13/52 und vom 5. Mai 1953 V BLw 100/52).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht obliegt dem Gericht im allgemeinen nur dann, wenn der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. BGH MDR 1955, 347, 349; BayObLG NJW-RR 1997, 7, 8; OLG Köln FamRZ 1991, 117/118; Keidel/Kunze/Winkler, a.a.O., § 12 Rdnr. 88).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Insbesondere muß ein Antragsteller nach Kräften bemüht sein, das von ihm behauptete Recht darzulegen (vgl. hierzu BGHZ 16, 378, 383 f; OLG Köln Rpfleger 1981, 65).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 Wx 78/16

    Gegenstandswert eines Erscheinsverfahrens

    a.Obwohl das Gericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wegen der Geltung der Untersuchungsmaxime die Verantwortung für die Vollständigkeit seiner Ermittlungen trägt, enthebt dies die Beteiligten nicht von der Verpflichtung, die eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast) (vgl. BGHZ 16, 378, 383; BayObLG NJW-RR 1993, 459; OLG Hamm Rpfleger 1984, 316; OLG Köln FGPrax 2002, 52, Keidel/Sternal, FamFG 18. Aufl., § 26 FamFG, Rdn. 20 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Dies bedeutet nicht, daß das Gericht allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgehen müßte; eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht kann vielmehr dem Gericht nur auferlegt werden, soweit das Vorbringen der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gibt (BGHZ 16, 378, 383/384).
  • BGH, 27.04.2007 - BLw 25/06

    Pflicht des Pächters zur Abtretung von Zahlungsansprüchen aus der GAP-Reform an

    Von dem Gericht kann nicht erwartet werden, dass es unabhängig vom Vortrag der Beteiligten allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachgeht (BGHZ 16, 378, 383; Senat, Beschl. v. 29. April 2005, BLw 21/04, NJW-RR 2005, 1445, 1446).
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 51/54

    Revisibilität von Landesrecht

    Wie dem Senat aus seiner Spruchtätigkeit bekannt ist, pflegten die Vertragsteile eines Grundstücksveräußerungsgeschäfts in der Vergangenheit fast regelmäßig Bestimmungen über den Entschädigungsanspruch aus der Kriegssachschädenverordnung zu treffen (vgl. z.B. den in BGHZ 16, 378 [386/8] in einer Vertragshilfesache behandelten Sachverhalt).

    Ebensowenig braucht hier erörtert zu werden, ob dem Anspruch des Klägers auf Grund der Kriegssachschäden-Verordnung im Jahre 1949 überhaupt irgendein Wert beigemssen werden konnte (vgl. hierzu auch BGHZ 16, 378 [387]).

  • BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54

    Rechtsmittel

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Kammergericht liegt danach nicht vor, zumal da das Gericht nicht genötigt ist, bei der Ermittlung des Sachverhalts allen nur denkbaren Möglichkeiten von Amts wegen nachzugehen, sondern eine Aufklärungspflicht des Gerichts nur dann besteht, wenn der Sachvortrag der Beteiligten dazu Veranlassung gibt oder sich die Möglichkeit einer bestimmten Gestaltung des Falles aufdrängt (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluss des erkennenden Senats vom 8. März 1955 - V ZB 2/54 -).

    Der Gesetzgeber hat es dementsprechend und folgerichtig abgelehnt, die Vertragshilfe auch auf die nach der Währungsreform begründeten Verbindlichkeiten zu erstrecken, weil inzwischen eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage eingetreten ist und auch der Grundsatz der Vertragstreue eine Ausdehnung der Vertragshilfe auf die Zeit nach dem 21. Juni 1948 nicht angezeigt erscheinen liess (vgl. den bereits angeführten Beschluss des erkennenden Senats vom 8. März 1955, V ZB 2/54; amtliche Begründung des Entwurfs zum Vertragshilfegesetz, Bundestagsdrucksache Nr. 2192, Seite 7; Saage, Vertragshilfegesetz, Einleitung 5 unter a, Seite 8/9; Duden-Rowedder, Vertragshilfegesetz, Enstehung des Vertragshilfegesetzes unter 2).

  • BGH, 29.04.2005 - BLw 21/04

    Höhe des Anteils eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I

    Eine Aufklärungspflicht besteht für das Gericht nur, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher dazu Anlaß geben (Senat, BGHZ 16, 378, 383; BayObLGZ 1989, 44, 48; 2001, 347, 351; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 121).
  • BGH, 18.10.1957 - V ZB 16/57

    Rechtsmittel

    Für die Zulässigkeit eines Vertragshilfeantrages macht es keinen Unterschied, ob der Wechsel in der Person des Schuldners (durch Schuldübernahme) vor oder nach der Währungsreform eingetreten ist (Ergänzung zu BGHZ 16, 378).

    Diese Auffassung findet in dem Gesetz und auch in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Mars 1955 (V ZB 2/54, BGHZ 16, 378 = MDR 1955, 347 = LM Nr. 5 zu § 3 VHG) keine Stütze.

  • BGH, 12.07.1957 - V ZB 11/57

    Rechtsmittel

    Die sofortige weitere Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland als Streitgehilfin ist gemäß §§ 18 Abs. 3, 8 Abs. 2 VHG in Verbindung mit § 66 ZPO zulässig (BGHZ 16, 378) und auch begründet.

    Der erkennende Senat hat sich bereits im Beschluß vom 8. März 1955 (V ZB 2/54, BGHZ 16; 378 [382]) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung einem Schuldnerwechsel im Vertragshilfeverfahren zukommt, und ausgesprochen, Schuldner im Sinne des Vertragshilfegesetzes sei der zur Zeit der Entscheidung Verpflichtete ohne Rücksicht darauf, ob er der ursprüngliche Schuldner sei oder ob nach Begründung der Verbindlichkeit ein Schuldnerwechsel stattgefunden habe.

  • BGH, 20.01.1956 - V ZB 19/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62

    Streithilfe in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11

    Unternehmensverschmelzung: Bestimmung der Unternehmenswerte zur Ermittlung des

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01

    Anspruch aus § 15 Abs. 1 UmwG auf einen weiteren Ausgleich durch eine bare

  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

  • BGH, 17.05.1955 - V ZB 11/55

    Vertragshilfe. Offenlegungspflicht

  • BPatG, 04.12.2017 - 20 W (pat) 6/15

    Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Berührungslos

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer

  • BGH, 18.06.1958 - IV ZR 47/58

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 24.09.1987 - 21 WF 79/87
  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

  • BGH, 05.12.1958 - V ZB 14/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1958 - V ZB 45/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1955 - V ZB 26/55

    Ausgleichsforderungen und Vertragshilfe

  • BVerwG, 19.08.1981 - 1 WB 151.80

    Anforderungen an eine rechtmäßig durchgeführte Wissensprüfung im Rahmen einer

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 40/64

    Zustimmung zum gemeinschaftlichen Testament des Erblassers und der Ehegattin -

  • BGH, 09.11.1956 - V ZB 35/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 22/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 6/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 50/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1957 - IV ZR 181/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1957 - V ZB 46/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1958 - V ZB 26/58

    Rechtsmittel

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