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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77   

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https://dejure.org/1977,10905
OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77 (https://dejure.org/1977,10905)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.1977 - 7 W 26/77 (https://dejure.org/1977,10905)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 1977 - 7 W 26/77 (https://dejure.org/1977,10905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger führt in Realisierung des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu, dass der Kläger mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1567).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11

    Kostenentscheidung: Verspätete Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer die

    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger führt in Realisierung des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu, dass der Kläger mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Rostock, a.a.O. und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1567).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung bei außergerichtlich

    So ist anerkannt und auch Rechtsprechung dieser Kammer, dass bei "verspätet" abgegebenen Erledigungserklärungen, d.h. einer Erklärung erst im Verhandlungstermin, obwohl ohne weiteres zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Erklärungen der Beklagten hätte reagiert werden können, die klagende Partei die durch einen Verhandlungstermin veranlassten Kosten zu tragen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 unter Hinweis auf OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06 und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 156; Zöller/Vollkommer, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, 2010, Rn 25 a.E. m.w.N.).
  • OLG München, 01.12.1983 - 6 U 1082/83

    Kostenentscheidung nach übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtem

    Zum Teil folgt dies daraus, daß der Klageantrag von Anfang an unbegründet war (vgl. dazu oben II 2 b), zum Teil hat die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens deswegen zu tragen, weil sie den Rechtsstreit trotz der Erledigung der Hauptsache durch eine in erster Instanz erteilte Auskunft des Beklagten weiter betrieben hat und die Berufung des Beklagten deshalb auch insoweit ohne die übereinstimmende Erledigterklärung der Parteien Erfolg gehabt hätte (vgl. OLG Köln MDR 1979, 408 [OLG Köln 14.11.1977 - 7 W 26/77] ).
  • LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11

    Im Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen

    Die Verzögerung der Erledigungserklärung durch den Kläger führt in Realisierung des Prinzips der Kostentragung nach Veranlassung dazu, dass der Kläger mit etwaigen hierdurch erwachsenen weiteren Kosten belastet wird (vgl. OLG Rostock, a.a.O. und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO , 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1567).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.1978 - 4 W 111/78   

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https://dejure.org/1978,11668
OLG Hamm, 27.10.1978 - 4 W 111/78 (https://dejure.org/1978,11668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1978 - 4 W 111/78 (https://dejure.org/1978,11668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - 4 W 111/78 (https://dejure.org/1978,11668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 407
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 08.05.2003 - 8 U 68/03

    Gewerberaummiete: Einstweilige Verfügung wegen Verstoßes gegen

    § 91a ZPO findet auch im einstweiligen Verfügungsverfahren Anwendung (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1994, 92; OLG Hamm, MDR 1979, 407; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 61. Aufl., § 91a Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.11.1978 - 14 W 495/78   

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https://dejure.org/1978,6340
OLG Koblenz, 23.11.1978 - 14 W 495/78 (https://dejure.org/1978,6340)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.1978 - 14 W 495/78 (https://dejure.org/1978,6340)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 1978 - 14 W 495/78 (https://dejure.org/1978,6340)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 407
  • VersR 1979, 360
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 13.01.1992 - 14 W 13/91

    Erstattungspflicht, Kostenfestsetzung, Streitgenossen, Kosten, notwendige,

    Während verschiedentlich die Auffassung vertreten wird, es stehe jedem Streitgenossen frei, einen eigenen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen, so daß der Gegner stets erstattungsptlichtig ist (vgl. OLG Schleswig, JurBüro 81, 435; OLG Frankfurt AnwBl 85, 647; OLG München JurBüro 88, 1187; OLG Saarbrücken JurBüro 89, 393), hält eine andere Auffassung die Kosten nur dann für erstattungsfähig, wenn die Beauftragung je eines Anwalts aus sachlichen Gründen geboten war (vgl. OLG Hamm Rpfleger 81, 29; OLG Koblenz MDR 79, 407; OLG Karlsruhe VersR 79.944. OLG Stuttgart Rpfleger 80, 194; OLG Celle JurBüro 87, 60 1: OLG Frankfurt AnwBl 88, 73).
  • OLG Koblenz, 01.07.1981 - 14 W 295/81

    Hauptbevollmächtigter; Verkehrsanwalt; Erstattungsfähigkeit der Verkehrsgebühr;

    Zur Erstattungsfähigkeit der Verkehrsgebühr bei mehreren Streitgenossen, die nur einen Hauptbevollmächtigten bestellt haben, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 22.8.1978 - 12W 262/78; vom 23.11.1978 - 14W 495/78JurBüro 79, 266 = VersR 1979, 360 (L) und vom 12.2.1981 - 14W 38/81) ausgeführt, daß sich eine Erstattungsfähigkeit der Korrespondenzgebühr nicht mit der Erwägung rechtfertigen läßt, daß höhere Gebühren angefallen wären, wenn jeder Bekl. einen Prozeßbevollmächtigten bestellt hätte.
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