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   OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82   

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OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82 (https://dejure.org/1982,402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.1982 - 7 VAs 27/82 (https://dejure.org/1982,402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 1982 - 7 VAs 27/82 (https://dejure.org/1982,402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 70
  • NStZ 1982, 483
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Juli 1982 - 7 VAs 23/82 - ausgesprochen hat, stellt die Weigerung der Staatsanwaltschaft auf Zurückstellung der Strafvollstreckung eine Maßnahme auf dem Gebiete der Strafrechtspflege dar, die mangels einer anderweitigen Rechtswegzuweisung im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 7 VAs 23/82 - dargelegt hat, dürfen die Anforderungen an die Therapiewilligkeit und -fähigkeit des Betroffenen zwar nicht übersteigert werden, vielmehr ist ein gewisses Maß an entgegengebrachtem Vertrauen als zusätzliches Mittel der Resozialisierung einzusetzen und damit ein gewisses Maß an Risiko in Kauf zu nehmen.

  • OLG Frankfurt, 08.05.1981 - 3 Ws 63/81
    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, daß die Grundsätze, die zum Verschulden des Verteidigers zu § 44 StPO entwickelt worden sind, nicht gelten in Strafvollzugs-, Privatklage- und Klageerzwingungsverfahren (OLG Hamm Beschluß vom 6. November 1980 - 1 Vollz (Ws) 132/80; OLG Celle Beschluß vom 27. September 1979 - 3 Ws 359/79; OLG Frankfurt Beschluß vom 8. Mai 1981 - 3 Ws 63/81 (StVollz) in Strafvollzugssachen; BayObLGSt 1970, 9 für das Privatklageverfahren; OLG Hamm NJW 1972, 1431 m.w.N.) denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten kommt nur in bezug auf das Schutzbedürfnis des Beschuldigten gegenüber dem Straf- (bzw. Maßnahmen-) Anspruch des Staates in Betracht, soweit sie der Verteidigung gegenüber einem solchen Anspruch dient (OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 05.04.1972 - 4 Ws 82/72
    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, daß die Grundsätze, die zum Verschulden des Verteidigers zu § 44 StPO entwickelt worden sind, nicht gelten in Strafvollzugs-, Privatklage- und Klageerzwingungsverfahren (OLG Hamm Beschluß vom 6. November 1980 - 1 Vollz (Ws) 132/80; OLG Celle Beschluß vom 27. September 1979 - 3 Ws 359/79; OLG Frankfurt Beschluß vom 8. Mai 1981 - 3 Ws 63/81 (StVollz) in Strafvollzugssachen; BayObLGSt 1970, 9 für das Privatklageverfahren; OLG Hamm NJW 1972, 1431 m.w.N.) denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten kommt nur in bezug auf das Schutzbedürfnis des Beschuldigten gegenüber dem Straf- (bzw. Maßnahmen-) Anspruch des Staates in Betracht, soweit sie der Verteidigung gegenüber einem solchen Anspruch dient (OLG Hamm a.a.O.).
  • BayObLG, 16.01.1970 - GSSt 1/70

    Vorlegung an den BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, daß die Grundsätze, die zum Verschulden des Verteidigers zu § 44 StPO entwickelt worden sind, nicht gelten in Strafvollzugs-, Privatklage- und Klageerzwingungsverfahren (OLG Hamm Beschluß vom 6. November 1980 - 1 Vollz (Ws) 132/80; OLG Celle Beschluß vom 27. September 1979 - 3 Ws 359/79; OLG Frankfurt Beschluß vom 8. Mai 1981 - 3 Ws 63/81 (StVollz) in Strafvollzugssachen; BayObLGSt 1970, 9 für das Privatklageverfahren; OLG Hamm NJW 1972, 1431 m.w.N.) denn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten kommt nur in bezug auf das Schutzbedürfnis des Beschuldigten gegenüber dem Straf- (bzw. Maßnahmen-) Anspruch des Staates in Betracht, soweit sie der Verteidigung gegenüber einem solchen Anspruch dient (OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 VAs 15/07

    Zurückstellung; Strafvollstreckung; Ablehnung; Ausländer; Ausweisungsverfügung;

    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, S. 483 ; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2004 - 1 VAs 24 u. 42/04).

    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, S. 483 ; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2004 - 1 VAs 24 u. 42/04).

    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat, von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1982, S. 483 ; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2004 - 1 VAs 24 u. 42/04).

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 1 VAs 39/10

    Wiedereinsetzung in de vorigen Stand von Amts wegen bei Fehlen einer

    Zwar rechtfertigt - worauf der Generalstaatsanwalt in seiner Stellungnahme vom 08.06.2010 zu Recht hingewiesen hat - das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG nicht ohne weiteres die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da in diesem Verfahren die Rechtsvermutung des § 44 Satz 2 StPO nicht gilt (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 483).

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gem. § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur darauf hin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484, Senatsbeschluß vom 22.06.2006 - 1 VAs29/06).

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluß vom 1. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 26/09

    Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 827; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 1 VAs 64/04

    Zurückstellung, Strafvollstreckung; BtM; Ermessensentscheidung; andere

    Im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483; 1983, 287; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 VAs 18/04).
  • OLG Hamm, 13.02.2018 - 1 VAs 116/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Insoweit ist der Senat bereits im Beschluss vom 21.08.2014 (III-1 VAs 59/14) einer abweichenden früheren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 26.07.1982, 7 VAs 27/82, BeckRS 9998, 33255) nicht gefolgt, dass dem Antragsteller ein Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten ausnahmsweise nicht zugerechnet werde, wenn ein Justizverwaltungsakt in einer Strafvollstreckungssache Gegenstand des Antrags sei.
  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 VAs 3/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten ; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Unter Hinweis auf eine mit dem Strafverfahren (zur dortigen grundsätzlichen Nichtzurechnung von Verteidigerverschulden vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rn. 18 m.w.N.) vergleichbare Interessenlage und Schutzbedürfnis wird in Teilen von Rechtsprechung und Schrifttum eine Ausnahme vom Grundsatz der Zurechenbarkeit anerkannt (OLG Stuttgart, a.a.O., bei Widerruf einer Gnadenentscheidung; OLG Hamm in NStZ 1982, 483, bei Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtmG; ebenso ohne Begründungen Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 3. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 5; Böttcher, a.a.O., Rn. 9 a. E.; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 22.04.2003 - 1 VAs 17/03

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Therapie, gescheiterte Therapie, Ermessen

    Eine solche Ermessensentscheidung ist gem. § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise nicht Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 287; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 24/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit; Bereitschaft;

    Im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde für den Senat nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und die Vollstreckungsbehörde den maßgeblichen Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (zu vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 483;1983, 287; Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 VAs 18/04 -).
  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist eine solche Ermessensentscheidung gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483 [484]; NStZ 1983, 287 ; OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1999 - 1 VAs 8/99 -).
  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 1 VAs 42/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapiewilligkeit; Bereitschaft;

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 12/02

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit,

  • OLG Hamm, 22.06.2006 - 1 VAs 29/06

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Ablehnung; Ermessensfehlgebrauch; Gründe;

  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 1 VAs 26/12

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Zurückstellung der Unterbringung in

  • OLG Hamm, 02.06.2004 - 1 VAs 18/04

    Zurückstellung der Strafvollstreckung;Therapiewilligkeit, mehrere erfolglose

  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 1 VAs 53/06

    Wiedereinsetzung in den vorigens Stand; Verschulden des

  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 1 VAs 73/05

    Verschulden, Rechtsanwalt, Zurechnung; Wiedereinsetzung

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 1 VAs 14/02

    Zurückstellung, Strafvollstreckung, Alkoholabhängigkeit,

  • OLG Hamm, 12.05.1998 - 1 VAs 16/98
  • OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09

    Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer

  • OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
  • KG, 10.02.1983 - 2 VAs 24/82

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Zurückstellung; Ausschluß

  • KG, 22.12.1998 - Zs 1696/98
  • OLG Frankfurt, 28.01.1987 - 3 VAs 55/86
  • OLG Hamm, 23.07.2002 - 1 VAs 55/02

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, ambulante Therapie, Ermessen,

  • OLG Hamm, 30.05.2000 - 1 VAs 20/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Ausländer, Ermessen, Therapie,

  • OLG Hamm, 16.03.2000 - 1 VAs 11/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG, Antrag auf gerichtliche

  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 1 VAs 65/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Therapie; Therapieabbruch, Maßstab der

  • OLG Hamm, 25.05.2000 - 1 VAs 24/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Betäubungsmittelabhängigkeit, kausaler

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.08.1982 - 1 HEs 67/82   

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https://dejure.org/1982,4272
OLG Schleswig, 30.08.1982 - 1 HEs 67/82 (https://dejure.org/1982,4272)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.1982 - 1 HEs 67/82 (https://dejure.org/1982,4272)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 1982 - 1 HEs 67/82 (https://dejure.org/1982,4272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Erst mit der Umwandlung des Unterbringungs- in einen Haftbefehl wurde, da nach nahezu einhelliger Ansicht die Dauer einer solchen Unterbringung jedenfalls bei kontinuierlichem Freiheitsentzug auf die Sechs-Monats-Frist anzurechnen ist (vgl. aus der Rechtsprechung: KG, JR 1976, 163; OLG Celle, NStZ 1991, 248; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 430 und 1994, 192; OLG Hamburg, MDR 1976, 600; OLG Nürnberg, StV 1997, 537 [unter Aufgabe von OLG Nürnberg, MDR 1982, 953]; a.A. nur OLG Schleswig, MDR 1983, 70 und NStZ 2002, 220), die Aktenvorlage nach §§ 121, 122 Abs. 1 StPO erforderlich, gleichzeitig aber auch außergewöhnlich eilig.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1986 - 1 Ws 848/86

    Einstweilige Unterbringung; Untersuchungshaft; Sechsmonatsfrist

    Die insbesondere von dem OLG Nürnberg (NStZ 82, 297 [hier: IV (449) 195 e-f]) und dem OLG Schleswig (MDR 83, 70) vertretene gegenteilige Auffassung, die eine Einrechnung der Dauer der einstweiligen Unterbringung in die Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO auch bei kontinuierlichem Freiheitsentzug in derselben Sache ablehnt, überzeugt nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 Ws 590/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5597
OLG Düsseldorf, 26.07.1982 - 1 Ws 590/82 (https://dejure.org/1982,5597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.1982 - 1 Ws 590/82 (https://dejure.org/1982,5597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 1982 - 1 Ws 590/82 (https://dejure.org/1982,5597)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 70
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