Weitere Entscheidungen unten: LG Osnabrück, 29.01.1986 | KG, 08.10.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.1985 - 28 U 228/84   

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https://dejure.org/1985,8717
OLG Hamm, 19.09.1985 - 28 U 228/84 (https://dejure.org/1985,8717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.1985 - 28 U 228/84 (https://dejure.org/1985,8717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 1985 - 28 U 228/84 (https://dejure.org/1985,8717)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1026
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 12.11.1998 - 28 U 85/98
    Das gilt auch für Anwaltsverträge (vgl. BGH WM 1995, 1505; BGH NJW 1988, 200; BGH NJW 1986, 582; BGH NJW 1977, 2074; Senat vom 19.09.1985 - 28 U 228/84 - MDR 1996 1026).

    Es erscheint bereits fraglich, ob ein Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, der von der Rechtsprechung hauptsächlich bei familienrechtlichen Verträgen und bei erbrechtlichen Verfügungen zugunsten von Verwandten des Mandanten bejaht worden ist (vgl. z.B. BGH WM 1995, 1504; OLG Hamm MDR 1986, 1026), auch zugunsten des Klägers als Geschäftsführer der GmbH angenommen werden könnte oder ob dem entgegensteht, daß der Bürge hinsichtlich der Erfüllung der Hauptschuld ein dem Interesse des Hauptschuldners zum Teil gegenläufiges Interesse hat (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 33; BGH NJW 1987, 1758; BGH NJW 1971, 322; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., I Rdn. 42).

    Die Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter setzt stets voraus, daß für den Anwalt erkennbar ist, daß der Dritte nach dem Willen des Mandanten in den Schutzbereich einbezogen werden soll (vgl. BGH WM 1995, 1505; BGH NJW 1977, 2074; OLG Hamm MDR 1986, 1026).

  • OLG Hamm, 19.02.2010 - 33 U 12/09

    Anspruch eines Erbberechtigten auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der

    Von diesem Grundsatz ist jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch und gerade dem Dritten zu dienen bestimmt war und der Rechtsanwalt von einer solchen Erwartung des Mandanten Kenntnis hatte (vgl. BGH NJW 1965, 1955; NJW 1977, 2074; NJW 1986, 581; OLG Hamm, 28. Senat, MDR 1986, 1026).
  • LG Bielefeld, 02.04.2009 - 4 O 361/08

    Vollmachterteilung als Indiz für ein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt;

    Von diesem Grundsatz ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch und gerade dem Dritten zu dienen bestimmt war und der Rechtsanwalt von einer solchen Erwartung des Mandanten Kenntnis hatte (vgl. BGH NJW 1965, S. 1955, OLG Hamm MDR 1986, 1026).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 29.01.1986 - 1 S 415/85   

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https://dejure.org/1986,13885
LG Osnabrück, 29.01.1986 - 1 S 415/85 (https://dejure.org/1986,13885)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 29.01.1986 - 1 S 415/85 (https://dejure.org/1986,13885)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 1 S 415/85 (https://dejure.org/1986,13885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1026
  • VersR 1987, 271
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

    Von einem Treuhandauftrag kann in einem solchen Fall insbesondere dann ausgegangen werden, wenn der Geldgeber dem Anwalt zu erkennen gibt, dass er ihn nicht lediglich als Vertreter oder Boten des Mandanten ansieht, sondern als Treuhänder mit der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen betraut (Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 242; OLG Hamm vom 8. November 1984, 28 U 94/84, zitiert bei Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rdnr. I 44; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rdnr. 36; zur Auslegung auch BGH NJW-RR 1988, 1299, 1300; BGH WM 1987, 589; OLG Hamm, AnwBl. 1987, 42, 43; BGH NJW 1986, 2947; LG Osnabrück, MDR 1986, 1026; BGH NJW 1978, 1807 und BGH NJW 1971, 559, 560 - zur Einziehung von Forderungen -).
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Rechtsprechung
   KG, 08.10.1985 - 5 W 4097/85   

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https://dejure.org/1985,7676
KG, 08.10.1985 - 5 W 4097/85 (https://dejure.org/1985,7676)
KG, Entscheidung vom 08.10.1985 - 5 W 4097/85 (https://dejure.org/1985,7676)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 1985 - 5 W 4097/85 (https://dejure.org/1985,7676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1026
  • VersR 1987, 287
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 24.08.1993 - 28 U 33/93

    Anwaltshaftung bei Versäumung einer Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs

    Soweit Borgmann/Haug, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., S. 344 in Fußnote 11 ohne weitere Begründung ausführen, daß sich auch beim Vergleichswiderruf der Anwalt durch Beachtung der normalen Postlaufzeiten entlasten könne und dazu auf einen Beschluß des Kammergerichts vom 8. Oktober 1985 (5 W 4097/85) verweisen, vermag der Senat dieser Ansicht nicht zu folgen.
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