Weitere Entscheidungen unten: LG Tübingen, 15.12.1987 | OLG Hamm, 03.03.1988

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   OLG Hamm, 12.11.1987 - 3 Ws 536/87   

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https://dejure.org/1987,4238
OLG Hamm, 12.11.1987 - 3 Ws 536/87 (https://dejure.org/1987,4238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1987 - 3 Ws 536/87 (https://dejure.org/1987,4238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1987 - 3 Ws 536/87 (https://dejure.org/1987,4238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Isolierte Beschwerde; Entscheidung des erkennenden Gerichts; Hinzuziehung eines Dolmetschers; Ausländischer Angeklagter

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 696
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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 15.12.1987 - 2 Ns 287/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2345
LG Tübingen, 15.12.1987 - 2 Ns 287/87 (https://dejure.org/1987,2345)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15.12.1987 - 2 Ns 287/87 (https://dejure.org/1987,2345)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 2 Ns 287/87 (https://dejure.org/1987,2345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 696
  • NStZ 1988, 520
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1982 - 2 Ws 414/82
    Auszug aus LG Tübingen, 15.12.1987 - 2 Ns 287/87
    "Durch die Neuregelung der §§ 395 ff. StPO im sogen. Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I, S. 2496 ff.) ist die früher nahezu einmütig anerkannte Voraussetzung für die Nebenklagebefugnis, nämlich ein innerhalb der Frist gestellter Strafantrag, nach Auffassung der Kammer weggefallen (vgl. zum früheren Recht etwa OLG Düsseldorf, NJW 1983, 1337 und OLG Zweibrücken, NJW 1982, 2566 ).
  • BGH, 07.04.1992 - 1 StR 117/92

    Anschlußbefugnis des Nebenklägers

    Kann die zum Anschluß berechtigende Gesetzesverletzung auch ohne den Strafantrag des Verletzten verfolgt werden, nämlich wenn der Dienstvorgesetzte ihn gestellt (§ 194 Abs. 3, § 355 Abs. 3 StGB) oder wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht (§ 232 Abs. 1 StGB) hat, ist der Anschluß daher auch ohne Strafantrag zulässig (vgl. OLG Nürnberg NJW 1991, 712 [OLG Nürnberg 10.09.1990 - Ws 220/90]; KG NStZ 1991, 148 mit zustimmender Anmerkung von Wendisch; LG Tübingen NStZ 1988, 520 aaO.)".
  • KG, 29.05.1990 - 4 Ws 98/90

    Nebenklage; Befugnis; Verletzter; Strafantrag; Besonderes öffentliches Interesse;

    "[Für den Anschluß als Nebenkläger nach § 395 Abs. 1 StPO] ist es nicht erforderlich, daß der Geschädigte [hier: durch eine vorsätzliche Körperverletzung] einen fristgerechten Strafantrag gestellt und hierdurch selbst die Strafverfolgung veranlaßt hat (so zum neuen Recht LG Tübingen, NStZ 1988, 520 [hier: IV (465) 80 a]; AG Höxter, NJW 1990, 1126 [hier: IV (465) 83 c]; aA.
  • OLG Nürnberg, 10.09.1990 - Ws 220/90

    Zulässigkeit einer vom Nebenkläger eingereichten Berufung; Möglichkeit des

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.1988 - 4 Ws 86/88   

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OLG Hamm, 03.03.1988 - 4 Ws 86/88 (https://dejure.org/1988,11757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1988 - 4 Ws 86/88 (https://dejure.org/1988,11757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1988 - 4 Ws 86/88 (https://dejure.org/1988,11757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 696
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