Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.01.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2485
OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89 (https://dejure.org/1990,2485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1990 - 28 U 234/89 (https://dejure.org/1990,2485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 28 U 234/89 (https://dejure.org/1990,2485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Ergreifung von verjährungsunterbrechenden Maßnahmen; Verletzung der anwaltlichen Pflichten durch schuldhaftes Versäumen der Geltendmachung materieller Ansprüche des Mandanten; Pflicht des Rechtsanwalts zu fristgerechter Erhebung einer Klage ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 208
    Zur Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 547
  • VersR 1992, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89
    So verlangt auch der Bundesgerichtshof (vgl. dazu BGH in BGHZ 58, 104f; WM 70, 548f, NJW j78, 1914, NJW-RR 88, 684), daß sich aus dem Verhalten des Schuldners eindeutig sein Bewußtsein vom Bestehen der "Forderung" bzw. "Schuld" ergeben muß, so daß der Gläubiger darauf vertrauen kann, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen.
  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68

    Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89
    So verlangt auch der Bundesgerichtshof (vgl. dazu BGH in BGHZ 58, 104f; WM 70, 548f, NJW j78, 1914, NJW-RR 88, 684), daß sich aus dem Verhalten des Schuldners eindeutig sein Bewußtsein vom Bestehen der "Forderung" bzw. "Schuld" ergeben muß, so daß der Gläubiger darauf vertrauen kann, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen.
  • LG Frankfurt/Main, 07.03.1984 - 6 O 550/83
    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89
    Pflicht des Beklagten wäre somit gewesen, innerhalb dieser Frist nicht nur die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld zum Landgericht Bochum zu erheben - 6 O 550/83 -, sondern auch auf Feststellung der Ersatzpflicht des Unfallgegners auf Ersatz aller bzw. eines Teils der materiellen Schäden des Klägers.
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Das reicht für ein Anerkenntnis nicht aus (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 547).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2004 - 17 U 17/04

    Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus Verletzung einer anwaltlichen

    Dabei ist es schon kein Anerkenntnis, wenn der Schuldner lediglich erklärt, ihm sei ein Fehler unterlaufen (vgl. BGH NJW 2002, 2872, 2873, NJW 2002, 2872, 2873, NJ 200, 2661, 2669, OLG Hamm MDR 90, S. 547 f. und OLG Koblenz, MDR 90, S. 50).

    Insofern ist gerade kein Anerkenntnis gegeben, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und angesichts dessen der Berechtigte darauf vertrauen darf, dass sich der Verpflichtete nicht nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. BGH NJW 1999, 1101, 1103, NJW-RR 94, 373, NJW 88, 1259, 1260, NJW 80. S. 1460 und OLG Hamm, MDR 1990, S. 547 ff.).

  • OLG Koblenz, 17.12.2002 - 3 U 325/02

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Prozessführung - Verjährung der

    Im Übrigen kann hieraus auch deshalb kein Anerkenntnis abgeleitet werden, weil allein aus der Erklärung, dem Schuldner seien Fehler unterlaufen, nicht zwingend auf eine entsprechende Verpflichtung geschlossen werden kann (vgl. OLG Hamm MDR 1990, 547).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.01.1989 - 18 U 4940/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6868
OLG München, 10.01.1989 - 18 U 4940/87 (https://dejure.org/1989,6868)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.1989 - 18 U 4940/87 (https://dejure.org/1989,6868)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 1989 - 18 U 4940/87 (https://dejure.org/1989,6868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Entschädigungsleistung bei Verletzung der Aufklärungspflicht des sich des Anspruchs auf Entschädigungsleistung Berühmenden; Verpflichtung einer Bank zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die Risiken der beabsichtigten Verwendung des Darlehens; Umfang ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht von Banken bei Kreditgewährung (IBR 1990, 308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 438
  • MDR 1990, 547
  • WM 1990, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 14 U 116/13

    Formularmäßige Vereinbarung von Bereitstellungszinsen in einem Darlehensvertrag

    Wenn der Kreditnehmer geschäftsunerfahren ist, kann es zwar geboten sein, diesen vor Abschluss der Umschulungsvereinbarung auf die besonderen Gefahren hinzuweisen, die sich daraus ergeben, dass die genaue Summe des abzulösenden Betrages nicht bekannt ist (vgl. OLG München, Urteil vom 10.01.1989, 18 U 4940/87, NJW-RR 1990, 438).
  • OLG Naumburg, 06.08.2003 - 2 U 13/03

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtabnahme der mit einem Darlehensvertrag

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  • OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 17 U 157/10

    Kreditvermittler, Darlehensvermittler, Darlehensvermittlungsvertrag, Beschränkung

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann etwas anderes gelten, etwa bei einem erhöhten Schutzbedürfnis eines geschäftsunerfahrenen Kreditnehmers, oder wenn Mitarbeiter der Bank selbst eine "Sachbesprechung" mit den Kreditnehmern durchführen und einen Vermittler als Verhandlungsgehilfen und Vertrauensperson bei der Vertragsanbahnung hinzuziehen (unter Bezugnahme auf OLG München, 10.01.1989 - 18 U 4940/87 - WM 90, 396).
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