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Rechtsprechung
   KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3042
KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89 (https://dejure.org/1990,3042)
KG, Entscheidung vom 27.03.1990 - 1 W 5352/89 (https://dejure.org/1990,3042)
KG, Entscheidung vom 27. März 1990 - 1 W 5352/89 (https://dejure.org/1990,3042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr ohne Vorsorglichkeitserklärung und Berufungsrücknahme vor Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 732
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 22.12.1988 - 14 W 795/88

    Kostenerstatung bei Rücknahme der Berufung vor deren Begründung

    Auszug aus KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89
    Nur bei solcher Betrachtung werden auch sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen dem Entstehen der vollen Anwaltsgebühr im Verhältnis zum Berufungsbeklagten und der Erstattungsfähigkeit dieser Gebühr im Verhältnis zum Prozeßgegner vermieden (vgl. den Fall des OLG Koblenz, JurBüro 1990, 45 ).
  • KG, 28.06.1974 - 1 W 688/73
    Auszug aus KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89
    Fehlt es hier mithin an der erwähnten Vorsorglichkeitserklärung des Berufungsklägers, so besteht nach Auffassung des beschließenden Senats kein innerer Grund dafür, dem Berufungsbeklagten erstattungsrechtlich abzuverlangen, die Ankündigung eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung bis zu einem Eingang der Berufungsbegründung zurückzustellen (ebenso Senat, NJW 1975, 125; OLG Hamm, JurBüro 1984, 1835; a.M.; OLG Koblenz, JurBüro 1983, 558; OLG Köln, JurBüro 1988, 733; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO , 10. Aufl., § 31 Rdn. 20; auch Mümmler, JurBüro 1989, 496 m.w.N.).
  • KG, 25.11.1969 - 1 W 5840/69
    Auszug aus KG, 27.03.1990 - 1 W 5352/89
    Eine Verminderung dieser Gebühr auf eine halbe Gebühr gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO findet nicht statt, da der Anwalt des Beklagten vor Beendigung des Auftrages infolge Berufungsrücknahme einen Sachantrag, nämlich den Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt hat (vgl. Senat, NJW 1970, 616 ).
  • KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03

    Erstattung der zweiten Hälfte der Prozessgebühr im Berufungsverfahren: Sachantrag

    Es wird offen gelassen, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festgehalten wird, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt.

    Da bereits aus diesem Grund die zweite Hälfte der Prozessgebühr nicht erstattungsfähig ist, kann offen bleiben, ob an der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag stets dann als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 S.1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde, oder ob auch hier ausschlaggebend ist, dass der vorzeitige Antrag bei objektiver Beurteilung keine Förderung des Prozesserfolgs erwarten lässt (vgl. BGH NJW 2003, a.a.O.).

  • KG, 14.05.1991 - 1 W 7126/90

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr bei

    Die erstattungsrechtliche Sperre hinsichtlich der zweiten Hälfte der Prozeßgebühr entfällt, wenn der Berufungskläger die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt, ohne daß dabei für den Berufungsbeklagten erkennbar ist, daß auch jetzt noch die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt bleibt (im Anschluß an Senat, JurBüro 1990, 1003 ).«.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einer ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegten Berufung die durch den angekündigten Zurückweisungsantrag ausgelöste volle anwaltliche Prozeßgebühr auch dann erstattungsfähig, wenn die Berufung vor ihrer Begründung zurückgenommen wird (vgl. JurBüro 1990, 1003 ).

  • LAG Berlin, 20.08.2003 - 17 Ta 6060/03

    Prozessgebühr für Anträge, die Berufung zurückzuweisen

    Während es nach der einen Auffassung dem Berufungsgegner zugestanden werden müsse, alle ihm gebotenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des angefochtenen Urteils zu treffen, wozu auch die prozessuale Erklärung gehöre, das Gericht möge die Berufung zurückweisen ( z.B. KG MDR 1990, 732 ), hält die Gegenauffassung einen derartigen Antrag in der Regel nicht für geboten (vgl. nur OLG München JurBüro 1998, 34; OLG Braunschweig JurBüro 1998, 35 f.; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage 2002, § 31 Rn. 20 m.w.N. zu beiden Auffassungen).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Offengelassen hat der Senat bisher, ob an seiner Rechtsprechung (JurBüro 1990, 1003) festzuhalten ist, dass ein vor der Berufungsbegründung gestellter Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung stets als notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen ist, wenn die Berufung ohne Vorsorglichkeitserklärung eingelegt wurde (verneinend OLG Koblenz Rpfleger 2005, 166 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde; BAG NJW 03, 3796; BGH NJW 03, 1324 betreffend Revisionsverfahren; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 16. Aufl., VV 3200 Rdnr. 50).
  • KG, 02.12.2005 - 1 W 434/04

    Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Rücknahme des Rechtsmittels vor

    Der Senat hat allerdings früher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass bei einer nicht erkennbar nur fristwahrend eingelegten Berufung die durch den Zurückweisungsantrag ausgelöste volle Prozessgebühr des Anwalt des Berufungsbeklagten auch dann erstattungsfähig ist, wenn die Berufung vor ihrer Begründung zurückgenommen wird (Senat, JurBüro 1990, 1003).
  • KG, 21.05.2002 - 1 W 331/01

    Kostenerstattung: Prozessgebühr für Klageabweisungsantrag bei fehlender

    Ein Wertungswiderspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der im Falle der Zurücknahme einer nicht nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung regelmäßig eine volle Prozessgebühr zu erstatten ist (vgl. JurBüro 1990, 1003 und 1991, 1193) besteht insoweit nicht, da beide prozessuale Situationen nicht vergleichbar sind.
  • OLG Nürnberg, 25.09.1992 - 12 W 1960/92

    Kostenerstattung: Rücknahme der Berufung durch Berufungsgegner

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, es sei schon dann eine 13/10-Prozeßgebühr erstattungsfähig, wenn der Anwalt des Berufungsbeklagten sofort einen Zurückweisungsantrag stellt, obwohl noch keine Berufungsbegründung eingereicht war (vgl. Stein-Jonas-Leipold, ZPO , 20. Aufl. 1984, § 91 ZPO , Rdnr. 46; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, S 31 BRAGO , Anm. 5 E unter "Berufung"; Riedel-Suobauer, BRAGO , 6. Aufl. 1988, § 32 , Rdnr. 20, je m.w.N.); dies wird damit begründet, daß der Berufungsgegner alle ihm bei verständiger Beurteilung gebotenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des angegriffenen Urteils treffen dürfe; dazu gehöre der Antrag die Berufung zurückzuweisen, denn der Anwalt des Berufungsbeklagten habe oft Anlaß, insbesondere die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Berufung zu prüfen, Zweifel daran im Hinblick auf die möglichst frühzeitige Bestandskraft des Ersturteils kundzutun und sonstige Maßnahmen gegen den Angriff auf den Bestand des angefochtenen Urteils zu ergreifen; im übrigen werde durch die Zuerkennung einer vollen Prozeßgebühr eine gebührenrechtliche Ungleichheit zwischen den Parteien des Berufungsrechtsstreits vermieden (vgl. KG MDR 90, 732).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.1989 - 14 W 674/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4845
OLG Koblenz, 10.10.1989 - 14 W 674/89 (https://dejure.org/1989,4845)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.1989 - 14 W 674/89 (https://dejure.org/1989,4845)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 14 W 674/89 (https://dejure.org/1989,4845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGebO § 37
    Beschaffung einer Bankbürgschaft durch den Anwalt der ersten Instanz L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstinstanzlicher Anwalt; Berufungsanwalt; Nachgelassene Sicherheit; Bankbürgschaft; Beschaffung der Sicherheitsleistung; Prozeßgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 732
  • VersR 1991, 1392
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2007 - 4 WF 120/07

    Keine Kostenerstattung des Gegners für schlichte Zeitversäumnis und Reisekosten

    Denn die anwaltliche Vertretung bei der Hinterlegung einer Sicherheit, die im Titel als Voraussetzung oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung genannt wird, ist mit der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten (so auch zum alten Recht OLG Koblenz, Rpfleger 1983, 501; MDR 1990, 732; OLG Köln, NJW 1965, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.1990 - 2 U 10/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7771
OLG Düsseldorf, 03.05.1990 - 2 U 10/90 (https://dejure.org/1990,7771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1990 - 2 U 10/90 (https://dejure.org/1990,7771)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1990 - 2 U 10/90 (https://dejure.org/1990,7771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Nach der einhelligen zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass mit Eintritt der Rechtskraft eines dem Titel im Verfügungsverfahren gleichlautenden Hauptsacheurteils der Verfügungsgrund entfällt, wodurch die einstweilige Verfügung ihre Erledigung findet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. November 1987 - 4 U 131/87 -, EWiR 1988, S. 205; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 -, GRUR 1990, S. 547).

    Da ein ausnahmsweise bestehendes Interesse des Gläubigers am Fortbestand der einstweiligen Verfügung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1990, a.a.O.) vorliegend nicht ersichtlich ist, hätte die Beschwerdeführerin mithin bei dem Landgericht die Aufhebung des im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Unterlassungstitels erwirken können.

  • BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer

    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass mit Eintritt der Rechtskraft eines dem Titel im Verfügungsverfahren gleichlautenden Hauptsacheurteils der Verfügungsgrund entfällt, wodurch die einstweilige Verfügung ihre Erledigung findet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. November 1987 - 4 U 131/87 -, [...]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 -, [...]).
  • LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

    Das gilt erst recht, wenn wie hier noch ein Zwangsmittelverfahren anhängig ist, dem Vorfälle zugrunde liegen, die vor dem Erlass des Hauptsachetitels geschehen sind (OLG Düsseldorf Urteil vom 3. Mai 1990 - 2 U 10/90 - Juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 2 U 102/01

    Handschuh/Skistock II

    Erst wenn ein im Hauptsacheverfahren ergangenes mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Leistungsurteil rechtskräftig wird, entfällt der Verfügungsgrund, weil der Antragsteller von da an seine Rechte durch Vollstreckung aus dem Hauptsachetitel durchsetzen kann (vgl. Berneke, a.a.O., Rdn. 280; OLG Karlsruhe, NJWE-WettbR 1999, 39, 40; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 732; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 927 Rdn. 6; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 927 Rdn. 8a).
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