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   OLG Schleswig, 17.07.1996 - 2 W 104/95   

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https://dejure.org/1996,4167
OLG Schleswig, 17.07.1996 - 2 W 104/95 (https://dejure.org/1996,4167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2 W 104/95 (https://dejure.org/1996,4167)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2 W 104/95 (https://dejure.org/1996,4167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Eutin - II 140/93
  • LG Lübeck - 7 T 189/95
  • OLG Schleswig, 17.07.1996 - 2 W 104/95

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 33
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Schleswig, 01.03.2007 - 2 W 196/06

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Jahresabrechnung und zu

    Es ist aber schon zweifelhaft, ob darin außergewöhnliche Umstände zu sehen sind, die ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BGH NZM 2003, 952; NJW 2004, 3413; Senat SchlHA 1997, 71; MDR 1997, 33; BayObLG ZMR 2001, 473; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 378; ZMR 2003, 767).
  • OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Änderung der Gemeinschaftsordnung bei

    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31; Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42; Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o).
  • LG Hamburg, 18.05.2000 - 318 T 197/99

    Antrag auf Änderung der Teilungserklärung, mit dem Ziel die Stellplatznutzung im

    Nach zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, besteht ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegen den Willen beteiligter Wohnungseigentümer nur dann, wenn die bestehende Regelung grob unbillig ist und die Änderung nicht zu Rechtsbeeinträchtigungen betroffener Wohnungseigentümer führt (vgl. z. B. Beschluß des HansOLG vom 30. Mai 1994 - 2 Wx 19/92 -, OLG Schleswig-Holstein MDR 1997, Seite 33, BayObLG in WuM 1997, Seite 289, KG in FG Prax 1999, Seite 17 sowie Saarländisches Oberlandesgericht Zweibrücken in FG Prax 1999, Seite 140).
  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der

    Hierbei resultiert aus einer Ungleichbelastung mit Kosten aber nicht bereits eine grobe Unbilligkeit (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 17. Juli 1996, NJWE-MietR 1997, 32 (33)).
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