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OLG München, 17.03.1998 - 11 W 860/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voruaussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen Mahnverfahrens gegen zwei Gesamtschuldner; Anforderungen an die Festsetzung der Gerichtskosten im Rahmen einer ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 145
Verfahrensgang
- LG München II, 17.12.1997 - 13 O 7434/96
- OLG München, 17.03.1998 - 11 W 860/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1080
- MDR 1998, 738
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1997 - II ZR 314/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Berlin, 27.06.1997 - 84 T 480/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 4 W 9/07
Gerichtskosten: Mehrfacher Ansatz der Verfahrensgebühr bei fehlerhafter …
Hieran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass die Schuldner zeitlich versetzt Widerspruch eingelegt haben und die Formulare des Mahnverfahrens - trotz zeitgleicher Abgabe der Verfahren durch das Amtsgericht - zu verschiedenen Zeitpunkten beim Landgericht eingegangen sind (OLG München MDR 1998, 738). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 1 L 340/06
Sachwidrige Gründe für eine Verfahrenstrennung bei subjektiver, …
In vergleichbaren Fällen ist aus Kostenminderungsgründen in anderem rechtlichen Zusammenhang entschieden worden, die getrennten Verfahren kostenrechtlich als eine Einheit zu behandeln (vgl. OLG München, 17.03.1998 - 11 W 860/98 -, NJW-RR 1998, 1080) oder sind Kosten ganz niedergeschlagen worden (BGH, 17.03.1997 - II ZR 314/95 -, juris). - LG Detmold, 21.05.2014 - 3 T 118/14
Bestimmtheit des Titels bei mehreren Gläubigern, Antrag auf Erlass eines …
Zutreffend hat das Amtsgericht ausgeführt, dass in den Fällen, in denen mehrere Gläubiger im Titel aufgeführt sind, zu der erforderlichen Bestimmtheit des Titels gehört, dass aus dem Titel selbst heraus das Beteiligungsverhältnis der Gläubiger klargestellt ist (…MüKoZPO/Schüler, 4. Auflage, § 690 Rdnr. 3; OLG München, NJW-RR 1998, 1080;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 690 Rdnr. 9;… Musielak/Vogt, ZPO, 10. Auflage, § 690 Rdnr. 3 m.w.N.). - LG Detmold, 06.12.2013 - 3 T 291/13
Erlass Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kein vollstreckungsfähiger Inhalt
Zutreffend hat das Amtsgericht ausgeführt, dass in den Fällen, in denen mehrere Gläubiger in dem Titel aufgeführt sind, zu der erforderlichen Bestimmtheit des Titels gehört, dass aus dem Titel selbst heraus das Beteiligungsverhältnis der Gläubiger klargestellt ist (…MüKoZPO/Schüler, 4. Aufl., § 690 Rn. 3; OLG München, NJW-RR 1998, 1080;… Zöller/Vollkommer, § 690 Rn. 9;… Musielak/Voit, ZPO, 10. Aufl., § 690 Rn. 3 m. w. N.).