Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 29.05.2000

Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00   

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https://dejure.org/2000,5290
LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 (https://dejure.org/2000,5290)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 (https://dejure.org/2000,5290)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 8 Ta 9/00 (https://dejure.org/2000,5290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Streitgegenstandes durch "Vergleich"; Vergleichsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 23 BRAGebO, § 779 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1034
  • NZA 2001, 1040
  • BB 2000, 1631
  • AnwBl 2000, 696
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01

    Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr

    Ein Nachgeben liegt in begründeten Ausnahmefällen vor, wenn der Kläger ohne den Abschluß des Vergleichs tatsächliche Nachteile zu befürchten hat, etwa dadurch, daß die Sache in dem Termin nicht entschieden werden kann und der Kläger bis zu einer Entscheidung nicht weiterbeschäftigt werden soll (Abgrenzung zu LAG Niedersachsen v 7.2.2000 Az 11 Ta 740/99 LAGE § 23 BRAGO Nr. 7 einerseits und LAG Sachsen-Anhalt v 18.2.2000 Az 8 Ta 9/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 8 sowie LAG Köln v 13.12.2000 Az 11 Ta 244/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 10 andererseits).«.

    Dabei genügt auch geringes Nachgeben, das sich zum Beispiel auf die Fälligkeit der Forderung, auf Zinsen oder Kosten beschränken kann oder auch außerhalb des Rechtsstreits liegende Fragen mit einbezieht (insoweit allgemeine Auffassung, vgl. z. B. LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 --, LAGE § 23 BRAGO Nr. 8: "... ganz andersartiges Opfer").

    Die gegenteilige Auffassung, die bei Regelungen der vorliegenden Art ein vermeintliches, objektiv nicht bestehendes Opfer für die Annahme eines Gebühren auslösenden Vergleichs ausreichen lässt, wird von einigen Landesarbeitsgerichten damit begründet, ein Nachgeben des Arbeitnehmers sei darin zu sehen, dass es seiner Mitwirkung bedürfe, weil die einseitige Rücknahme der Kündigung rechtlich nicht möglich sei (vgl. LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 8; LAG Hamm 30.04.1997 -- 9 Ta 535/96 -- AnwBl 1997, 568; LAG München 30.07.1990 -- 1 Ca 87/90 -- JurBüro 1992, 96; LAG Baden-Württemberg 17.11.1983 -- 1 Ca 199/83 -- JurBüro 1984, 871).

    Deshalb folgt das Beschwerdegericht nicht ohne weiteres der Auffassung des LAG Sachsen-Anhalt (18.02.2000 a. a. O.), das im Falle eines "Vergleichs" die Ersparnis von Gerichtskosten bei einem Beschluss nach § 91 a ZPO nach beiderseitiger Erledigungserklärung oder einem Anerkenntnisurteil als ausreichendes Entgegenkommen eines klagenden Arbeitnehmers angesehen hat, selbst wenn diese Regelung für ihn keinen Vorteil darstelle.

  • LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01

    Keine Vergleichsgebühr ohne gegenseitiges Nachgeben

    Ob allerdings bei Ablehnung eines materiellrechtlichen Vergleiches im Sinne § 779 BGB die prozessuale Verfahrensbeendigung eingetreten ist, d.h. ob angesichts der Doppelnatur des Prozessvergleiches trotzdem die prozessualen Wirkungen erhalten bleiben - also allein der äußere Tatbestand eines "Vergleichs" das Verfahren beendigt hätte -, kann dahinstehen, da dies ohne Einfluss auf die Beurteilung der Frage eines Zustehens einer Vergleichsgebühr ist (dieses mögliche Auseinanderfallen materiellrechtlicher und prozessualer Wirkungen wird soweit ersichtlich lediglich vom LAG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - angesprochen).

    LAG Sachsen-Anhalt vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00,.

    Soweit das LAG Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 18.02.2000 (a.a.O.) ausführt, dass das Nachgeben einer Seite keineswegs mit finanziellen Nachteilen verbunden sein müsse, ist dem zuzustimmen.

  • LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00

    Anwaltskosten: Anfall der Vergleichsgebühr

    Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.

    Es genügt auch nicht, dass das Ergebnis des vollen Obsiegens einer Partei als Vergleich vereinbart wird, dass dadurch der anderen Partei Kosten erspart würden, die sie bei einer anderen Art der Erledigung möglicherweise zu zahlen hätte (so aber LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2003 - 16 Ta 74/03

    Vergleichsgebühr; gegenseitiges Nachgeben

    Hiergegen haben sich insbesondere das LAG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - (JurBüro 2000, 528) sowie die 11. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 13.12.2000 - 11 Ta 244/00 - MDR 2001, 656 = NZA-RR 2001, 440) gewandt.
  • LAG Köln, 13.12.2000 - 11 Ta 244/00

    Vergleichsgebühr

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  • LAG Thüringen, 13.01.2003 - 8 Ta 141/02

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Vergleichsgebühr bei Abschluss eines

    Fraglich ist nur, unter welchen Voraussetzungen ein solches prozessuales Nachgeben vorliegt, ob es etwa schon genügt, wenn beide Seiten auf ihnen zur Verfügung stehende prozessuale Möglichkeiten verzichten und ihr "Recht auf ein Urteil" aufgeben (so Zöller- Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 794 Rz 3, wohl auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2000, 8 Ta 9/2000, NZA-RR 01, 1040 = LAGE § 23 BRAGO, Entsch. 8; anderer Auffassung LAG Nürnberg, a. a. O., LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.02.2000, 11 TA 740/99, LAGE a. a. O., Entsch. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 4 Ta 32/01

    Vergleichsgebühr für den Rechtsanwalt; Nachgeben im Kostenpunkt reicht aus, wenn

    Zu Recht weist jedenfalls das LAG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 18. Februar 2000 - 8 Ta 9/00 - LAGE § 23 BRAGO Nr. 8 = JurBüro 2000, 528) darauf hin, dass es widersprüchlich wäre, dem Vergleich, der in der Hauptsache ein völliges Nachgeben der einen Seite enthält, einerseits eine Kostenprivilegierung im Sinne der Nr. 9112 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 ArbGG) vorzunehmen, andererseits aber dem Rechtsanwalt bei einem auch noch so geringfügigen Nachgeben einer Seite keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO zuzubilligen.
  • LAG Hessen, 16.02.2004 - 13 Ta 13/04

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen eines

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00   

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https://dejure.org/2000,5167
OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten; PKH; Vergleich; Prozesskostenhilfe; Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 123; ; GKG § 54 Nr. 2; ; GKG § 53 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger Kostenübernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1034
  • Rpfleger 2000, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).

    Denn diese Entscheidung ist nicht zu dem hier vorliegenden Fall des § 54 Nr. 2 GKG ergangen, sondern zu einem solchen der §§ 54 Nr. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 GKG; sie steht außerdem in Widerspruch zu der inzwischen ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (a.a.O.), welche gerade eine unterschiedliche Behandlung einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, nach ihrer prozessualen Stellung als Kläger oder Beklagter und damit auch danach, wann die Zahlung der Kosten durch die andere Partei erfolgt ist, im Falle des § 54 Nr. 1 GKG abgelehnt hat, weil der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG einen umfassenden Schutz der unbemittelten Partei angestrebt habe.

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99

    "Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.1999 - 11 W 112/99

    Vergleich hinsichtlich der Kosten eines Rechtsstreits; Erstattungsanspruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
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