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   OLG Brandenburg, 30.08.2000 - 9 WF 159/00   

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https://dejure.org/2000,9466
OLG Brandenburg, 30.08.2000 - 9 WF 159/00 (https://dejure.org/2000,9466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2000 - 9 WF 159/00 (https://dejure.org/2000,9466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2000 - 9 WF 159/00 (https://dejure.org/2000,9466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer voraussichtlich erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 93 § 93c § 307 § 617 § 640
    Zur Frage der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung und sofortigem Anerkenntnis im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1380
  • FamRZ 2001, 503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 30.12.2004 - 14 WF 234/04

    Keine Mutwilligkeit des Statusprozesses bei fehlendem Vaterschaftsanerkenntnis

    Eine Obliegenheit des Antragstellers, vor Einleitung eines Anfechtungsverfahrens zunächst den Dritten zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses aufzufordern, ist nicht erkennbar, vgl. insoweit auch Brandenburgisches OLG MDR 2000, 1380, 1381 a.E.
  • OLG Köln, 12.05.2005 - 14 UF 9/05

    Kostenentscheidung bei Anerkennung der Vaterschaft durch einen Dritten

    An dieser den Besonderheiten des Anfechtungsverfahrens Rechnung tragenden Spezialvorschrift hat sich auch die Billigkeitsentscheidung nach § 91a I zu orientieren ( OLG Brandenburg , MDR 2000, 1380f. = FamRZ 2001, 503 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 9 UF 119/04

    Wirksamkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren auf Feststellung oder Anfechtung

    In den auf Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft gerichteten Statusverfahren kann kein wirksames prozessuales Anerkenntnis im Sinne des § 307 ZPO erklärt werden (Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 1380, 1381; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004 § 307 Rn. 11).
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