Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5014
OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2000 - 2 W 22/00 (https://dejure.org/2000,5014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsbestimmung; Internationale Zuständigkeit; Deutsche Gerichtsbarkeit

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gerichtsstandsbestimmung kann Konflikt über die internationale Zuständigkeit nicht lösen

  • Judicialis

    ZPO § 36; ; ZPO § 37

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Konflikt über die internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 § 37
    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 721
  • BB 2000, 1321
  • BB 2000, 799
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.01.2000 - 19 W 5398/99

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
    Seine örtliche Zuständigkeit hat es nicht verneint; es hat dazu gar nicht Stellung genommen Das Landgericht Berlin hingegen hat mit Beschluß vom 7.4.1999 - 19 O 495/98 - bestätigt durch Beschluß des Kammergerichts vom 13.1.2000 - 19 W 5398/99 - die internationale Zuständigkeit deutscher Gericht zugunsten der Antragstellerin unterstellt, jedoch die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Berlin verneint.
  • OLG Schleswig, 29.01.1997 - 5 W 47/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00
    Es hat vielmehr - bestätigt durch Beschluß des 5. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 29.1.1997 (5 W 47/96 abgedruckt in WM 1997, 991 = RIW 1997, 955 f mit kritischen Anmerkungen von Mankowski in RIW 1997, 990 ff) - der Antragstellerin Prozeßkostenhilfe für die beabsichtigte Klage versagt, weil die internationale Zuständigkeit des Landgerichts Lübeck insbesondere nach Art. 13 - 15 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) nicht gegeben sei.
  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    Diese Zwecksetzung gebietet es entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung (OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2000 - 2 W 22/00, BB 2000, 1321), die Entscheidung einer in der Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof in allen Konstellationen zu ermöglichen, in denen dies nach § 36 ZPO a.F. möglich war.
  • BGH, 23.01.2001 - X ZB 7/00

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Verneinung der

    Das Oberlandesgericht Schleswig hat diesen Antrag mit Beschluß vom 10. März 2000 (veröffentlicht in JZ 2000, 793 m. Anm. Mankowski) abgelehnt mit der Begründung, es fehle an einem Kompetenzkonflikt über die örtliche, sachliche oder funktionelle Zuständigkeit.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 293/05

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Anspruch eines stillen Gesellschafters

    Fehlt es an dieser, kann eine Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO den Beklagten nicht in Deutschland gerichtspflichtig machen (Mankowski, JZ 2000, 793, 795).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

    Soweit die Rechtsprechung des 31. Zivilsenats dieses Gerichts der hier vertretenen Auffassung entgegensteht, rechtfertigt dies die Vorlage nicht (OLG Schleswig BB 2000, 1321; a.A. Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 10; Musielak/Heinrich § 36 Rn. 10).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 18/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite;

    Soweit die Rechtsprechung des 31. Zivilsenats dieses Gerichts der hier vertretenen Auffassung entgegensteht, rechtfertigt dies die Vorlage nicht (OLG Schleswig BB 2000, 1321; a.A. Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 10; Musielak/Heinrich § 36 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6887
OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99 (https://dejure.org/1999,6887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1999 - 19 W 138/99 (https://dejure.org/1999,6887)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 19 W 138/99 (https://dejure.org/1999,6887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 1 O 74/99
  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 721
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99
    Zwar wird darin teilweise in der Rechtsprechung die schlüssige Vereinbarung eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gesehen (OLG Hamm 29. ZS. NJW-RR 1996, 509; OLG Hamm 12. ZS. NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm 20. ZS. NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm 33. ZS MDR 1989, 919; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212).
  • OLG Schleswig, 07.08.1997 - 2 W 86/97

    Rechtsmittel nach Verzicht auf Begründung eines Kostenbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99
    Es bedarf daher abgesehen von dem Begründungsverzicht weitergehender Umstände, denen eindeutig entnommen werden kann, daß die Partei auf ein Rechtsmittel verzichten will (OLG Hamm 8. ZS NJW-RR 1996, 63; OLG Hamm 18. ZS. NJW-RR 1995, 1213; OLG Hamm 10. ZS NJW-RR 1997, 318; SchlHOLG MDR 1997, 1154; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 1371; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 91 a Rdnr. 27; § 329 Rdnr. 24).
  • OLG Hamm, 30.12.1993 - 12 W 17/93

    Vergleich; Kostenentscheidung ; Verzicht auf Begründung; Stillschweigender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99
    Zwar wird darin teilweise in der Rechtsprechung die schlüssige Vereinbarung eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gesehen (OLG Hamm 29. ZS. NJW-RR 1996, 509; OLG Hamm 12. ZS. NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm 20. ZS. NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm 33. ZS MDR 1989, 919; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212).
  • BGH, 05.09.2006 - VI ZB 65/05

    Auslegung des Verzichts auf eine Begründung der dem Gericht nach

    Nach der Gegenmeinung kann allein aus der Tatsache, dass auf eine Begründung der Kostenentscheidung verzichtet wird, nicht auf einen Rechtsmittelverzicht geschlossen werden (vgl. OLG Hamm MDR 2003, 116; MDR 2000, 721; NJW-RR 1997, 318; NJW-RR 1996, 63; NJW-RR 1995, 1213; OLG Schleswig NJW-RR 1998, 1371; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 91a Rn. 148; MünchKommZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rn. 63, 67; Schneider MDR 2000, 987; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 27).
  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 18 W 8/05

    Kostenbechluss: Zur Frage, ob der Verzicht auf die Begründung der

    In der Rechtsprechung wird allerdings zum Teil die Ansicht vertreten, dass der Verzicht auf eine Begründung des Kostenbeschlusses nicht zugleich einen Rechtsmittelverzicht enthalte (OLG Hamm (9. ZS) NJW-RR 2000, 212; (19. ZS) MDR 2000, 721; (30. ZS) MDR 2003, 116).

    Es bedürfe daher - abgesehen von dem Begründungsverzicht - weitergehender Umstände, denen eindeutig entnommen werden könne, dass die Partei auf ein Rechtsmittel verzichten wolle (OLG Hamm (19. ZS) MDR 2000, 721 f. m.w.N.).

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