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   OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04   

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https://dejure.org/2004,6740
OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04 (https://dejure.org/2004,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2004 - 9 WF 157/04 (https://dejure.org/2004,6740)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2004 - 9 WF 157/04 (https://dejure.org/2004,6740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerbsobliegenheit des eine schulische oder berufliche Ausbildung verweigernden minderjährigen Kindes; Fortfall des Unterhaltsanspruches bei gegen die Erwerbsobliegenheit und Ausbildungsobliegenheit verstoßenden minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiver Einkünfte zu ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Druckmittel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf die faule Haut gelegt - Nach dem Schulabschluss keine Ausbildung begonnen: Unterhaltsanspruch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601 § 1611 Abs. 1 § 1618a
    Erwerbsobliegenheiten minderjähriger Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 340
  • FamRZ 2005, 2094 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1999 - 3 WF 187/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04
    Nimmt das minderjährige Kind an keiner Ausbildung teil, so trifft es im Verhältnis zu seinen Eltern eine Erwerbsobliegenheit, also die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 442, 443; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl. 2004, Rn. 149; insoweit auch Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl. 2003, § 1602, Rn. 13 und Staudinger-Engler, BGB, 13. Aufl. 2000, § 1602, Rn. 156; a. A. Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 1, Rn. 552).

    Verstößt das minderjährige Kind dagegen, so muss es sich in erzielbarer Höhe fiktive Einkünfte, die es bedarfsdeckend einzusetzen hat, zurechnen lassen (OLG Koblenz, Jugendamt 2004, 153; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 442, 443; Göppinger/Wax-Strohal, Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2003, Rn. 430).

  • OLG Hamburg, 22.12.1994 - 15 WF 205/94

    Minderjähriges Kind; Unterhaltsanspruch; Abbruch des Schulbesuchs; Beginn einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04
    Es wird daher die Auffassung vertreten, dass, wenn schon ein nach § 1611 Abs. 1 BGB erforderliches schweres Fehlverhalten nicht zu Lasten des minderjährigen Kindes wirken solle, müsse dies erst recht bei einem leichten Pflichtenverstoß gelten (so aber OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 447; OLG Hamburg FamRZ 1995, 959; Bamberger/Roth/Reinken, BGB, 2003, § 1602, Rn. 31; Rotax, Praxis des Familienrechts, 2. Aufl. 2003, S. 497, Rn. 126; Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 1, Rn. 519 am Ende).
  • OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 17 UF 159/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04
    Es wird daher die Auffassung vertreten, dass, wenn schon ein nach § 1611 Abs. 1 BGB erforderliches schweres Fehlverhalten nicht zu Lasten des minderjährigen Kindes wirken solle, müsse dies erst recht bei einem leichten Pflichtenverstoß gelten (so aber OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 447; OLG Hamburg FamRZ 1995, 959; Bamberger/Roth/Reinken, BGB, 2003, § 1602, Rn. 31; Rotax, Praxis des Familienrechts, 2. Aufl. 2003, S. 497, Rn. 126; Wendl/Staudigl-Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. 2004, § 1, Rn. 519 am Ende).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2015 - 5 UF 50/15

    Unterhaltsanspruch trotz Fernbleibens vom Schulunterricht

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 27.5.2015 erklärt hat, bejaht die heute vorherrschende Rechtsprechung auch bei Minderjährigen die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte, soweit eine gesetzliche Schulpflicht nicht mehr besteht und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes eine Erwerbsstätigkeit des Minderjährigen zur Deckung des eigenen Bedarfs erwartet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082; OLG Brandenburg MDR 2005, 340 [OLG Brandenburg 23.08.2004 - 9 WF 157/04] ).
  • OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06

    Zur Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Schülers während der schulfreien

    Auch Minderjährige trifft für die Zeit, in der sie nicht zur Schule gehen und auch keine Ausbildung absolvieren, eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (OLG Brandenburg, MDR 2005, 340, 341).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2010 - 8 WF 117/10

    Erwerbsobliegenheiten nicht schulpflichtiger minderjähriger Kinder

    Im Schrifttum und der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit, dass minderjährige Kinder, die - wie die Antragstellerin - nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, von einer Erwerbspflicht jedenfalls nicht grundsätzlich entbunden sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.1987 - 16 UF 58/87; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 5 UF 4/89, FamRZ 1990, 194; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.8.2004 - 9 WF 157/04; OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2003 - 13 UF 522/03, JAmt 2004, 153; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2005 - 26 WF 135/05, FUR 2005, 570; OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 FamRZ 2007, 1267; Palandt - Diedrichsen, BGB, 69. Aufl., § 1602, Rn. 7; Wendl/Staudigl - Scholz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 2 Rn. 47).
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