Weitere Entscheidung unten: KG, 12.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06   

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https://dejure.org/2006,2221
OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht der Parteien eines den Versorgungsausgleich betreffenden Verbundverfahrens auf Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1587o; ; RVG-VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1
    Keine Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Einigungsgebühr bei ausgehandeltem Verzicht auf Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1072
  • MDR 2007, 304
  • FamRZ 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Einigungsgebühr beim gegenseitigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
    Der Senat setzt sich mit dieser Auslegung nicht in Widerspruch zum Beschluss des OLG Koblenz vom 9.6.2005 (NJW 2006, 850).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Für eine Einigungsgebühr ist daher nach dem Wortlaut der Regelung der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV kein Raum (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2007, 843 f.; ebenso wohl das Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 2007, 232 f.) vertritt die Ansicht, dass in einem solchen Fall die Einigungsgebühr generell nicht ausgelöst wird.
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschluss vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Dies hat der Senat auch für den Fall der fehlenden Klärung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften in der Entscheidung vom 20.11.2006 mit der Begründung angenommen, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehenden Ausgleich verzichte, da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehe (Senat, a.a.O., unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232; im dort zugrundeliegenden Verfahren lagen allerdings sämtliche Auskünfte vor).
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2007, 1072 = MDR 2007, 304 = FamRZ 2007, 232) und Karlsruhe (NJW 2007, 1072 = AGS 2007, 135) verneinten den Anfall einer Einigungsgebühr, wenn sich die Vereinbarung der Parteien über den Versorgungsausgleich auf einen Verzicht des Ausgleichsberechtigten beschränke.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07

    Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des

    Diese Frage beantwortet der Senat für die hier fragliche letztgenannte Fallgruppe dahingehend, dass eine Einigungsgebühr nach der amtlichen Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz ausgeschlossen ist, weil sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. auch OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 W 5/08
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.03.2010 - 143 F 13719/08

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einigungsgebühr für den Prozesskostenhilfeanwalt

  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

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Rechtsprechung
   KG, 12.09.2006 - 1 W 261/06, 82 AR 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5113
KG, 12.09.2006 - 1 W 261/06, 82 AR 71/06 (https://dejure.org/2006,5113)
KG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 1 W 261/06, 82 AR 71/06 (https://dejure.org/2006,5113)
KG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 1 W 261/06, 82 AR 71/06 (https://dejure.org/2006,5113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verrechnung der überbezahlten Gerichtsgebühren mit dem übergegangenen Gebührenerstattungsanspruch des beauftragten Rechtsanwalts; Übergegangener Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts; Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Rückzahlungsanspruch in Bezug auf vor der ...

  • Judicialis

    BRAGO § 130 Abs. 1; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs des PKH-Empfängers hinsichtlich vor Bewilligung eingezahlter Gerichtskosten mit übergegangenem Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 304
  • Rpfleger 2006, 662
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.03.1986 - 1 WF 75/86
    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 261/06
    Diese Vorschriften sind dabei als abschließend anzusehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 583; OLG Köln MDR 2003, 771; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 124 Rn. 2).
  • OLG Köln, 20.02.2003 - 14 WF 21/03

    Widerruf der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen geänderter Beweislage im

    Auszug aus KG, 12.09.2006 - 1 W 261/06
    Diese Vorschriften sind dabei als abschließend anzusehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 583; OLG Köln MDR 2003, 771; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 124 Rn. 2).
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