Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11   

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https://dejure.org/2012,11751
BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,11751)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2012 - V ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,11751)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2012 - V ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,11751)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 194 BGB
    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21 Abs. 4; BGB § 194
    Unverjährbarkeit des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs der Wohnungseigentümer auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unverjährbarkeit des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft verjährt nicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümer - Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unverjährbarer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung; Einhaltung von Brandschutzvorschriften

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 194; WEG § 21 Abs. 4
    Verjährung des Anspruchs der Wohnungseigentümer auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung: Unverjährbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsmäßige Verwaltung des Wohnungseigentums

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussfassung, Gesellschaftsrecht, ordnungsgemäße Verwaltung, Rechtsschutzbedürfnis, Verjährung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Unverjährbarkeit ordnungsmäßiger Verwaltung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung verjährt nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung verjährt nicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung verjährt nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Ersetzung einer der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbehaltenen Entscheidung / Unverjährbarkeit des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsmäßige Verwaltung: Kann der Anspruch darauf verjähren? (IMR 2012, 295)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 910
  • MDR 2012, 834
  • NZM 2012, 508
  • ZMR 2012, 713
  • WM 2013, 656
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09

    Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
    Die Verjährung soll den Schuldner davor schützen, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhandengekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 104/09, BGHZ 184, 253 Rn. 18; Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92, BGHZ 122, 241, 244).

    Diese Erwägungen treffen - ebenso wenig wie auf den unverjährbaren Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 104/09, BGHZ 184, 253) - auf den Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung nicht zu.

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
    Dieses fehlt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14 f.).
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
    Aus der Begründung der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts, es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung der Verjährung unterliegt, ergibt sich keine Beschränkung der Zulassung, zumal eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsfragen unwirksam wäre (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - XI ZR 36/09, BGHZ 183, 169, 172; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182, 183).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
    Aus der Begründung der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts, es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung der Verjährung unterliegt, ergibt sich keine Beschränkung der Zulassung, zumal eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsfragen unwirksam wäre (BGH, Urteil vom 17. November 2009 - XI ZR 36/09, BGHZ 183, 169, 172; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182, 183).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92

    Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur

    Auszug aus BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
    Die Verjährung soll den Schuldner davor schützen, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhandengekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (BGH, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 104/09, BGHZ 184, 253 Rn. 18; Urteil vom 20. April 1993 - X ZR 67/92, BGHZ 122, 241, 244).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Die Befassung der Versammlung wäre deshalb eine unnötige Förmelei (vgl. Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14 f.; vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NZM 2012, 508 Rn. 7).
  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Dann sind die Wohnungseigentümer nach ständiger Rechtsprechung des Senats verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der öffentlichrechtlichen Anforderungen an das gemeinschaftliche Eigentum zu ergreifen (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, ZMR 2012, 713 Rn. 10; Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, NJW-RR 2017, 462 Rn. 13; Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 8).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 27. April 2012 (V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 10) aufgegriffen und die Geltung dieses Grundsatzes für den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - I-24 U 162/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4501
OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2012 - I-24 U 162/11 (https://dejure.org/2012,4501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de

    Keine Aufklärungspflicht des Gewerberaumvermieters über Betriebskostenvorauszahlungen; Mangel des Gewerberaums durch Zugangserschwerung; Verlust des Minderungsrechts; Mängelanzeige

  • rechtsportal.de

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

  • ibr-online

    Aufklärungspflicht über zu niedrige Vorauszahlungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Aufklärungspflicht des Vermieters über zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht über zu niedrige Vorauszahlungen? (IMR 2012, 189)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 834
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erW.et werden kann (BGH, NJW 2004, 2674 m.N.; ZIP 2000, 887, 892).

    Ein Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB erfordert eine Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit (BGH, NJW 2000, 1714).

    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03

    Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).

    Dies erscheint auch deshalb sachgerecht, weil zu den in Frage kommenden Nebenkosten regelmäßig, wie auch hier, Heizkosten und andere Kosten zählen, die in ihrer Höhe verbrauchsabhängig sind, wesentlichen Schwankungen unterliegen können und daher vom Vermieter weder vorherzusehen noch zu beeinflussen sind (vgl. BGH, NJW 2004, 1102).

    Auf die Frage, ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch des Mieters im Falle des Vorliegens einer Aufklärungspflichtverletzung über die Nebenkosten auf Befreiung von den die Vorauszahlungen überschreitenden, dem Vermieter tatsächlich entstandenen Betriebskosten gerichtet ist (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 1102 m.N.; zu den Schwierigkeiten der Schadensbemessung auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 541 a.E.), kommt es nach alledem nicht mehr an.

  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erW.et werden kann (BGH, NJW 2004, 2674 m.N.; ZIP 2000, 887, 892).

    Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angaben richtig und vollständig sein (vgl. BGH, NJW 2004, 2674).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).
  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Wird der Zugang zu einem von Kundenströmen frequentierten Ladenlokal erheblich erschwert, kann danach hierin zwar ein Mangel der Mieträume liegen (OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1023; KG, NJW-RR 2008, 1042).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 112/09

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine Klausel über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Das Bestehen bzw. der Umfang der Aufklärungspflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Person des Mieters und dessen für den Vermieter erkennbarer Geschäftserfahrenheit (BGHZ 96, 302, 311).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Um jedoch den Anwendungsbereich der Minderung nicht ausufern zu lassen, ist erforderlich, dass sich der Mangel unmittelbar und nicht nur mittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume auswirkt (BGH, NJW 2006, 899; 2000, 1714; Senat, NJW-RR 2008, 1040; NJW-RR 1998, 1236).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11
    Dazu gehört insbesondere ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck (BGH, NJW 1982, 696; NJW 1981, 2405).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98

    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung;

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 24 U 261/96
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

  • OLG Rostock, 11.12.2008 - 3 U 138/08

    Gewerberaummiete: Mietminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung durch

  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80

    Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer

  • LG Berlin, 04.08.2008 - 12 O 812/07

    Mietminderung bei Umstellung des Fernverkehrs am Bahnhof-Zoo in Berlin

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